Ein Hostel in der Stadt, eine urige Szenekneipe oder doch lieber das gehobene Restaurant – wer sich im Hotel- und Gastgewerbe selbständig machen will, hat viele Möglichkeiten. Der Erfolg einer Geschäftsidee hängt von einem guten Konzept, aber auch der Standortwahl ab. So finden Unternehmer die passende Immobilie, um ihre Gäste glücklich zu machen.
Unternehmer im Hotel- und Gastgewerbe müssen sich täglich neuen Herausforderungen stellen – mal gibt es einen Lieferengpass, dann vermiest eine Schlechtwetterfront die Hauptsaison. Wer sich im Hotel- und Gastgewerbe selbständig machen will, braucht darum neben einer ausgeklügelten Geschäftsidee vor allem: das nötige Know-How, die passende Immobilie und eine Genehmigung. Denn wer sein eigenes Hostel oder Café eröffnen will, muss sein Gewerbe zunächst eintragen lassen. Sollen die künftigen Gäste auch mit Schnaps und Bier bewirtet werden, braucht der künftige Gastronom zudem eine Gaststättenkonzession.
Für den Kauf einer Gastronomie- oder Hotel-Immobilie braucht es einen gut ausgearbeiteten Geschäftsplan. Unternehmer sollten sich darum vorher genau Gedanken machen zu:
Es gibt viele verschiedene Betriebsarten im Gastgewerbe – manche sind nur für die Unterkunft, andere nur für Essen und Trinken, wiederum andere für beides. Ein kleiner Überblick:
Die Zielgruppen von Jugendherbergen und Hostels sind vorrangig Jugendliche und junge Erwachsene, die Kosten für Übernachtungen liegen meist im unteren Preissegment. Während Jugendherbergen eher auf Gruppen ausgelegt ist, sind Hostels insbesondere für Individualreisende interessant.
In diesen eher kleinen Beherbergungsbetrieben ist das Publikum gemischt. Beide bieten in der Regel nur Frühstück an.
Hier stehen Getränke und Speisen für den sofortigen Verzehr im Vordergrund, oft gibt es auch einen Biergarten oder eine Hausbar. Neben der Gastronomie werden hier manchmal Gastzimmer angeboten.
Die Varianten des Hotels sind breit gefächert – ein Wellness- oder Kurhotel, ein Boarding-Hotel für längere Aufenthalte, ein All-Suite- oder Aparthotel.
Hotel-Immobilien finden Sie hier.
Für den Urlaub mit der Familie sind gerade diese Hotelimmobilien sehr beliebt.
Ferienwohnungen finden Sie hier.
Für die schnelle Mahlzeit zwischendurch gibt es Kantinen oder Imbisse – je nach Zielgruppe. Auch kleine Bistros an Raststätten oder Bahnhöfen haben sich auf Hungrige auf der Durchreise spezialisiert. Im Restaurant steht dagegen das Mahl im Vordergrund, und nicht die Eile.
Hierzu zählen zum Beispiel Eisdielen, Cafés und Catering-Unternehmen.
Je nach Publikum und Ambiente gibt es hier den gemütlichen Biergarten, die urige Kneipe oder den Pub – oder dann wiederum die hippe Cocktailbar.
Vordergründig geht es bei diesen Immobilien oft um Musik oder Tanzveranstaltungen – Getränke sind Begleiterscheinung, gelegentlich gibt es auch kleine Speisen. Das gilt zum Beispiel für Clubs und Diskotheken, aber auch das Varieté.
Die passende Gastronomie-Immobilie finden Sie hier.
Wer eine Gastronomie oder ein Hotel eröffnen will, muss dafür ein Gewerbe anmelden. Die nötigen Dokumente erhält er direkt beim zuständigen Gewerbeamt.
Zusätzlich ist eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Damit das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt diese ausstellt, muss der angehende Gastwirt beweisen, dass er und die Immobilie für das Vorhaben geeignet sind. Zu den Unterlagen, die er vorlegen muss, zählen:
Eine Gastro- oder Gewerbeimmobilie besticht bestenfalls durch eine geeignete Lage, gut geschnittene Räume und eine passende Ausstattung – und ist dann auch noch günstig. In der Realität müssen Immobiliensuchende aber oft den einen oder anderen Kompromiss eingehen. Dennoch sollte die Immobilie ins Gesamtkonzept passen.
Beim Finden des richtigen Standortes ist eine Markt- und Standortanalyse oft hilfreich, um die eigenen Chancen am Markt möglichst realistisch einzuschätzen. Auch Betriebsprognosen gehören meist zum Angebot von spezialisierten Maklern, die die Gegebenheiten vor Ort und die Immobilie selbst auf den Prüfstand stellen.
Gastronomie und Hotels werden in der Regel gepachtet, nicht gemietet. Anders als ein Mieter hat der Pächter das Recht, aus der Immobilie „Frucht zu ziehen“, das heißt, Erträge aus der Fläche zu erwirtschaften. Im Falle einer Gaststätte heißt das, er darf Küchengeräte, Kühlschrank, Schankanlage und Theke nutzen, um damit Gewinn zu machen.
Ein Pachtvertrag ist anders als ein Mietvertrag in der Regel auf längere Zeit festgeschrieben. In den meisten Fällen hat er eine Vertragslaufzeiten, die verlängert werden kann.
Wird ein Hotel, eine Pension oder eine Gaststätte gekauft, so sollte stets der realistische Kaufpreis ermittelt werden. Hierfür können Käufer einen Gewerbemakler beauftragen, eine Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren vorzunehmen. Entscheidende Kriterien hierbei sind Lage, Mieteinnahmen, ob die Immobilie vermietet oder unvermietet ist und ihr Zustand – speziell Instandhaltungs- und Renovierungskosten können beim Kauf zusätzlich zu Buche schlagen.
Bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird, sollte der künftige Eigentümer stets die Unterlagen der Immobilie überprüfen. Dazu gehören:
Beim Aufsetzen des Kaufvertrages kann der Notar oder ein Fachanwalt beraten. Dieser kann darauf achten, dass Zusagen des Verkäufers verbindlich im Vertrag festgeschrieben werden – zum Beispiel Garantien für bisherige Instandhaltungen und die Gebäudesubstanz. Ist die Gaststätte oder Pension vermietet, ist eine Garantie wichtig, dass Mieter aktuell keine Mietminderungen durchführen.
Zudem kann es beim Kaufvertrag für eine Gewerbeimmobilie einige Besonderheiten geben. Zum Beispiel im Hinblick auf das Steuerrecht, oder wenn öffentlich-rechtliche Einschränkungen bestehen. Daher empfiehlt es sich je nach Einzelfall, einen Notar und Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Hoteliers und Gaststättenbetreiber können ihr Unternehmen über den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) freiwillig, allerdings kostenpflichtig, klassifizieren lassen. Um zum Beispiel als Hotel mit fünf Sternen dekoriert zu werden, muss die Unterkunft unter anderem über einen Gästelift und mindestens zwei Suiten verfügen sowie über eine 24-Stunden Rezeption, die mindestens dreisprachig besetzt ist.
Für die Hotelklassifizierung werden mehrere hundert Kriterien geprüft, in den Bereichen Rezeption und Service, allgemeine Hotelinformation, Zimmer, Gastronomie, Freizeit, Veranstaltungsbereich sowie Qualitäts- und Online-Aktivitäten.
Für Gasthäuser, Gasthöfe und Pensionen gibt es die sogenannte G-Klassifizierung. Kriterien sind etwa Gebäude/Raumangebot, Einrichtung/Ausstattung, Service, Freizeit und Angebotsgestaltung.
Es gibt verschiedene Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründer oder Unternehmer durch EU, Bund und Länder. Dabei sind Zuschüsse, Darlehen oder auch Bürgschaften möglich.
Das Land Baden-Württemberg bietet zum Beispiel die Startfinanzierung 80 an, bei dem mitunter der Erwerb von Immobilien oder auch Bau- und Umbaumaßnahmen über ein längerfristiges Darlehen gefördert werden. Oder in Bayern gibt es die Bayerische Regionalförderung (BRF), die gewerbliche Almwirtschaften und Berggasthöfe bei Sanierungs-, Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen unterstützt. Dafür gibt es einen Zuschuss von der LfA Förderbank.
Wer wissen will, welche Finanzspritzen für das eigene Geschäft in Frage kommt, kanns ich über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft informieren.
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