Seit dem offiziellen Start am 1. Januar 2025 ist die neue Wohngemeinnützigkeit ein zentraler Baustein der deutschen Wohnungspolitik. Doch wie sieht die Bilanz im zweiten Jahr aus? Wer kann von den vergünstigten Wohnungen profitieren und welche Einkommensgrenzen gelten aktuell? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Mit der Wohngemeinnützigkeit soll Menschen mit wenig Einkommen günstigeres Wohnen ermöglicht werden. Foto: stock.adobe.com / TiberiusGrachhus
Wie hat sich die Wohngemeinnützigkeit seit dem Start 2025 entwickelt?
Für den Nachweis, dass du die Einkommensgrenzen für die Wohngemeinnützigkeit erfüllst, musst du bestimmte Dokumente zu deinem Einkommen vorlegen. Hier ist eine Übersicht der typischerweise geforderten Nachweise:
- Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, der aktuelle Steuerbescheid (besonders für Selbstständige) oder Bescheide über Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld).
- Vermögensnachweise: Da das Vermögen bei der neuen Grundsicherung 2026 wieder stärker berücksichtigt werden soll, können Kontoauszüge oder Depotauszüge angefordert werden.
- Haushaltszusammensetzung: Meldebescheinigung sowie Geburts- oder Heiratsurkunden zur korrekten Berechnung der Personengrenzen.
- Selbstauskunft: Eine schriftliche Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Wie viel kostet die Wohngemeinnützigkeit den Steuerzahler?
Die genaue finanzielle Belastung für den Staat ist aktuell schwer zu beziffern. Steuererleichterungen für gemeinnützige Wohnungsunternehmen könnten jedoch je nach Unternehmensgröße in die Millionen gehen. Diese Mindereinnahmen sollen durch eine langfristige Stabilisierung des Wohnungsmarkts ausgeglichen werden.
Zudem ist geplant, die Unternehmen dazu zu verpflichten, die eingesparten Mittel ausschließlich für Mietsenkungen, den Erhalt des Bestands oder den Bau neuer Wohnungen zu nutzen.
Wie wird sichergestellt, dass Steuererleichterungen für Mietsenkungen genutzt werden?
Um Missbrauch zu verhindern, hat der Gesetzgeber mehrere Kontrollmechanismen vorgesehen:
- Nachweispflicht: Wohnungsunternehmen müssen jährlich darlegen, wie die Steuererleichterungen verwendet wurden – etwa durch Mietsenkungen oder Investitionen in den Bestand.
- Externe Prüfungen: Finanzämter und Aufsichtsbehörden prüfen regelmäßig die Unterlagen. Auch Wirtschaftsprüfer können hinzugezogen werden.
- Sanktionen: Bei Verstößen droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Rückforderungen der Steuervergünstigungen.
- Transparenz gegenüber Mieter*innen: Unternehmen müssen offenlegen, wie die Mittel genutzt wurden, etwa durch Berichte oder Versammlungen.
Aktualisiert am 12.01.2026
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