Ratgeber

Schrebergarten: Was Kleingärtner wissen müssen

Autorenbild: Regine Curth
Du suchst ein neues Zuhause? Finde deine Immobilie

Wer an Haus oder Wohnung keinen eigenen Garten hat, kann einen Schrebergarten pachten. Dabei gibt es einiges zu beachten. Wie Interessenten einen Schrebergarten bekommen, welche Vorgaben es für das Gärtnern gibt und was im Schrebergarten erlaubt ist.

Schrebergarten oder Gartengrundstück: Die Unterschiede

Um an einen eigenen Garten zu kommen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: ein eigenes Gartengrundstück oder einen Schrebergarten.

Möglichkeit 1: Das Gartengrundstück – Garten zum Kaufen und Verkaufen

Einen eigenen Garten kannst du auf einem Gartengrundstück oder Freizeitgrundstück anlegen. Der Vorteil ist, dass du dich nicht an die Regeln des Bundeskleingartengesetzes (BKleinGG) halten musst. Allerdings musst du dich an die Bauplanung halten, also den vorgegebenen Zweck eines bestimmten Stücks Land.

Ein weiterer Vorteil ist, dass du das Grundstück nach eigenem Ermessen auch wieder verkaufen kannst.

Möglichkeit 2: Der Schrebergarten – Einen Garten pachten

Die andere Möglichkeit ist der Schrebergarten. Voraussetzung dafür ist zunächst die Mitgliedschaft in einem örtlichen Kleingartenverein. Dieser Verein ist dann auch der Verpächter. Zudem gelten die Regeln des Kleingartengesetzes, wie die gärtnerische Nutzung, insbesondere der Anbau von Obst und Gemüse.

Kleingarten: Regeln und Vorgaben in Kürze

  • Ein Schrebergarten darf maximal 400 Quadratmeter Fläche haben.
  • Die Gartenlaube darf maximal 24 Quadratmeter groß sein und nicht dauerhaft bewohnt werden.
  • Der Pächter muss mindestens ein Drittel der Fläche für Obst- und Gemüseanbau nutzen.

Wie kann ich einen Schrebergarten mieten oder pachten?

Ein Schrebergarten oder Gartengrundstück kann nur gepachtet werden. Für die Pacht ist die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein nötig. Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf eines solchen Grundstücks.

Gartenfreunde, die einen Schrebergarten oder ein Freizeitgrundstück pachten, haben im Gegensatz zur Miete, nicht nur ein Nutzungsrecht. Sie dürfen auch Früchte aus der Sache ziehen (BGB, § 581). Mit „Früchten“ meint der Gesetzgeber allgemein den Ertrag aus der Pachtsache. Beim Schrebergarten ist der Ertrag das geerntete Obst und Gemüse.

Verkaufen darf der Schrebergärtner seinen Ertrag nicht. Die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen ist laut Kleingartengesetz nur für den Eigenbedarf.

Voraussetzungen für die Pacht eines Schrebergartens

Für die Übernahme eines Schrebergartens ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Kleingartenverein meist Vorschrift. Einen Mitgliedsantrag kannst du einfach bei einem Kleingartenverein in der Nähe stellen. Gerade in Städten stehen Interessenten erstmal auf der Warteliste – die Wartezeit kann mitunter ein paar Jahre betragen, wenn die Nachfrage groß ist.

Im Antragsformular gibst du persönliche Informationen an, zum Beispiel deine Adresse, deinen Beruf und die Anzahl deiner Kinder. Oft wirst du auch gefragt, wie viel Ablöse du bereit bist zu zahlen. Wenn ein passender Garten verfügbar ist, erhältst du eine Einladung zur Besichtigung. Danach entscheidet der Vorstand des jeweiligen Kleingartenvereins, ob du oder ein anderer Bewerber den Zuschlag bekommst.

  • Mit unseren Tipps kannst du deinen Platz auf der Warteliste womöglich verbessern und deine Wartezeit verkürzen.

Der Schrebergarten-Pachtvertrag: Die Besonderheiten

Ist ein Garten gefunden, wird der Pachtvertrag unterzeichnet. Mit der Unterschrift werden die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und die Regeln des Kleingartenvereins für dich verbindlich.

Kosten für den Schrebergarten

Am teuersten ist meist die Ablöse für den Vorpächter. Damit kaufst du dem Vorpächter das Gartenhäuschen und die Bepflanzung des Gartens ab. Ein Gutachter schätzt dafür den Wert des Inventars. Grundsätzlich ist die Ablösesumme aber frei verhandelbar.

„Die Kosten der Ablöse für Laube und Bepflanzung variieren je nach Region und Zustand stark. Hier ist eine Spanne von wenigen hundert Euro bis hin zu rund 10.000 Euro alles möglich“, erläutert Angelika Feiner vom Landesverband Bayerischer Kleingärtner (LBK).

Der Vertrag mit dem Vorpächter wird unabhängig vom Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein geschlossen.

Zusätzlich zur einmaligen Ablöse gibt es laufende Kosten. Die Pacht für einen Schrebergarten darf laut Gesetz höchstens viermal so hoch sein wie für landwirtschaftliche Flächen. „Für Pacht, Vereinsmitgliedschaft, Versicherungen und Nebenkosten wie Wasser müssen Kleingärtner im Schnitt mit rund 300 bis 400 Euro im Jahr rechnen. Die Preise variieren allerdings auch hier je nach Region“, erläutert die Fachfrau.

Hinzu kommen in der Regel Kosten für Pflanzen oder Gartengeräte, um Obst und Gemüse anbauen zu können. Diese müssen teils neu angeschafft oder von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden.

Zusätzlich zur einmaligen Ablöse gibt es laufende Kosten. Die Pacht für einen Schrebergarten darf laut Gesetz höchstens viermal so hoch sein wie für landwirtschaftliche Flächen. „Für Pacht, Vereinsmitgliedschaft, Versicherungen und Nebenkosten wie Wasser müssen Kleingärtner im Schnitt mit rund 300 bis 400 Euro im Jahr rechnen. Die Preise variieren allerdings auch hier je nach Region“, erläutert die Fachfrau.

Hinzu kommen in der Regel Kosten für Pflanzen oder Gartengeräte, um Obst und Gemüse anbauen zu können. Diese müssen teils neu angeschafft oder von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden.

Übersicht Kosten

  • Mitgliedsbeitrag
  • Pacht
  • Pflanzen
  • Wasser- und Stromkosten
  • Gartengeräte

Was darf gepflanzt werden?

Die kleingärtnerische Nutzung muss den Garten maßgeblich prägen. Zu mindestens einem Drittel musst du Obst und Gemüse für deinen Eigenbedarf anbauen (BGH AZ: III ZR 281/03). Ausgenommen sind Parzellen in denen zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit den Anbau nicht zulässt.

Einige Bäume und Sträucher dürfen aus verschiedenen Gründen nicht angepflanzt werden:

  • die zu erwartende Wuchshöhe oder -breite
  • der Anbau anderer Gartenpflanzen wird behindert
  • die Böden würden zu stark beeinträchtigt oder die ökologische Bedeutung ist zu gering. Das betrifft meist Nadelbäume, deren verrottende Nadeln zu Versauerung der Böden führen. 

Unerlaubte Nadelbäume zum Beispiel: Tanne, Zeder, Lärche, Erle, Fichte, Eibe, Wacholder, Kiefer, Scheinzypressen, Lebensbäume, Mammutbäume, Schmucktanne

Unerlaubte Laubbäume zum Beispiel: Eiche, Birke, Ahorn, Weide, Kastanie, Walnuss

Ist ein Pool im Schrebergarten erlaubt?

Ein fester Pool darf in einem Schrebergarten nicht gebaut werden, da er keinen kleingärtnerischen Nutzen hat. Meist steht dies auch in der Kleingartenordnung.

Mobile Pools sind in den Sommermonaten meist erlaubt. Das Wasser darf aber keine chemischen Zusätze enthalten und der Pächter ist für die ordentliche Wasserentsorgung verantwortlich.

Welche Vorschriften gibt es für ein Gartenhaus?

Die Gartenlaube darf maximal eine Grundfläche von 24 Quadratmetern haben, inklusive überdachtem Freisitz (§ 3 Abs 2 BKleingG). Ein zusätzliches Gerätehaus darf nur gebaut werden, wenn die erlaubte Größe noch nicht ausgeschöpft ist.

Zudem muss das Gartenhäuschen ein schlichtes Aussehen haben. Der Grund ist, dass eine Laube optisch deutlich von einem Wochenendhaus unterschieden werden soll. Auch Wettstreit, wer die schönste Hütte hat, soll so verhindert werden.

Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD) setzt sich auch dafür ein, dass Kleingärten auch in Zukunft für alle Schichten der Bevölkerung bezahlbar bleiben.

Info

Manche Lauben haben Bestandsschutz. In Westdeutschland Lauben, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes 1983 gebaut wurden. In Ostdeutschland seit 1990. Bei einem Pächterwechsel kann es sein, dass ein großes Gartenhaus verkleinert werden muss.

Sind Gewächshäuser in der Parzelle erlaubt?

Ja. Gewächshäuser bieten Pflanzen optimale klimatische Bedingungen – auch zum Überwintern. Für ein eigenes Gewächshaus musst du die in der Satzung festgeschriebenen Vorgaben und Maße beachten. Außerdem muss der Vorstand des Kleingartenvereins dem gestellten Antrag zustimmen, erst dann kann gebaut werden.

Darf man im Schrebergarten wohnen?

Gartenfreunde dürfen in ihrem Schrebergarten nicht dauerhaft wohnen. Das liegt am Bauplanungsrecht der Gemeinden, das vorgibt, welche Gebiete zu welchem Zweck genutzt werden. Die geordnete Entwicklung von Gemeinden und Städten soll so sichergestellt werden. Ein Garten zählt zu den Erholungsgebieten und das soll beibehalten werden.

Eine saisonal bedingte Übernachtung im Garten ist allerdings nicht verboten. Im Bundeskleingartengesetz ist auch nicht geregelt zu welcher Uhrzeit du deinen Garten wie nutzen sollst. Es ist also nicht verboten sich nachts in seinem Garten aufzuhalten und dort zu schlafen.

Sind Tiere im Schrebergarten erlaubt?

Die Tierhaltung ist im Bundeskleingartengesetz nicht klar geregelt. Im Vordergrund sollte aber auch hier gärtnerische Nutzung stehen. Grundsätzlich darf die Kleintierhaltung die Kleingartengemeinschaft nicht stören und dem Nutzen dieser nicht widersprechen. Sprich vor jeder Anschaffung von Tieren am besten mit dem Vorstand.

Die eigenen Haustiere einen Tag mit in den Garten zu bringen, ist in den meisten Fällen in Ordnung. Auch hier gilt die gegenseitige Rücksichtnahme als oberstes Gebot. Der eigene Hund sollte sich daher auch nur im eigenen Garten aufhalten und nicht den ganzen Tag bellen.

Nach Absprache ist manchmal auch die Haltung von spezielleren Tieren, wie freilaufenden Hühnern, gestattet. Spezialfall: Kleingärtner, die schon zu DDR-Zeiten Hühner im Kleingarten gehalten haben, dürfen das auch weiterhin (§ 20a Abs. 7 BKleingG).

Kündigung des Schrebergartens: Regeln und Fristen

Den Pachtvertrag über deinen Schrebergarten schließt du unbefristet ab. Kündigen kannst du meist nur zum Schluss eines Pachtjahrs, am 30. November (§9 Abs. 2 BKleingG).

Wann der Verein dem Pächter kündigen kann

Auch der Kleingartenverein kann dir den Vertrag kündigen. Eine reguläre Kündigung ist nur schriftlich und mit einem Grund möglich. Das kann zum Beispiel die Neuordnung der Kleingartenanlage sein. Oder dass das Grundstück künftig nicht mehr kleingärtnerisch genutzt werden soll.

Dafür muss der Kleingartenverein spätestens am dritten Werktag im Februar kündigen, damit der Vertrag zum 30. November desselben Jahres endet.

Wann kann der Kleingartenverein fristlos kündigen?

Verletzt du deine Pflichten schwer, kann dir der Verein auch fristlos kündigen. „Wer seinen Kleingarten verwildern lässt und nicht kleingärtnerisch nutzt, muss mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen. Zahlungsrückstände sind ebenfalls ein Grund für eine fristlose Kündigung“, erläutert LBK-Sprecherin Feiner.

Wird dir der Pachtvertrag ohne eine Pflichtverletzung gekündigt, steht dir eine Entschädigung zu. Die Höhe hängt von den Pflanzen und Anlagen ab, die du im Laufe deiner Pachtdauer eingebracht hast. Dieser Anspruch verjährt nach 3 Jahren (BGB AZ: III ZR 181/01).

FAQ

Einen Schrebergarten pachten: Wie komme ich an eine Parzelle?

Zunächst muss der Interessent Mitglied in einem Kleingartenverein werden und sich grundsätzlich für einen Garten vormerken lassen. Das Warten auf den Garten kann vor allem in Großstädten mitunter ein paar Jahre dauern.

Ist dann eine passende Parzelle frei, wird der Garten besichtigt und bei Gefallen der Pachtvertrag unterzeichnet. Dann kannst du mit dem Gärtnern beginnen.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Kleingarten pachte?

Die Anschaffungskosten sind abhängig von der Lage und der Region, in der sich die Parzelle befindet. Hinzu kommt am Anfang die Ablöse, die an den Vorpächter gezahlt wird. Ganz unterschiedlich sind die Kosten für Pflanzen und Geräte, die du dir anschaffen möchtest.

Muss ich für einen Schrebergarten Mitglied in einem Kleingartenverein sein?

Ja. Wer einen Schrebergarten pachten möchte, muss zunächst Mitglied in einem Kleingartenverein werden. Eine weitere Möglichkeit an einen Garten zu kommen ist die Pacht eines Freizeit- oder Gartengrundstücks.

Kann ich meinen Kleingarten verkaufen?

Einen Garten aus einer Kleingartenanlage zu kaufen ist nicht möglich, denn er gehört dem Kleingartenverein. Auch verkaufen lässt sich der Garten dadurch nicht. Nur die Gartenlaube und weiteres Inventar können an einen neuen Pächter weiterverkauft werden.

(1)
5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
1
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.