Eine Mietausfallversicherung schützt Vermieter vor finanziellen Verlusten, wenn Mieter die Miete nicht zahlen oder Schäden in der Wohnung hinterlassen. Der Versicherungsschutz umfasst Mietausfälle, Sachschäden sowie Renovierungs- und Reinigungskosten. Wann sich eine Mietausfallversicherung lohnt und welche Bedingungen gelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Mietausfallversicherung schützt Vermieter vor Mietausfällen, offenen Mietzahlungen und Nebenkosten sowie vor Schäden im Mietverhältnis.
- Je nach Tarif werden 3 bis 12 Monatsmieten, teilweise bis zu 24 Monate, ersetzt.
- Der Versicherungsschutz umfasst oft auch Sachschäden, Renovierungskosten, Reinigung, Entsorgung und Schäden durch Mietnomaden.
- Viele Versicherer verlangen eine Selbstbeteiligung, häufig drei Monatsmieten oder einen prozentualen Anteil des Schadens.
- Die Kosten liegen je nach Umfang zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr oder bei 2 bis 5 Prozent der Jahreskaltmiete.
- Eine Erstattung erfolgt meist erst nach Räumungsklage, Urteil und erfolglosen Vollstreckungsversuchen.
- Für Schäden an der Immobilie, die unter die Gebäudeversicherung fallen, zahlt die Mietausfallversicherung nicht.
Inhalt
Was ist eine Mietausfallversicherung?
Eine Mietausfallversicherung schützt Vermieter vor finanziellen Einbußen, wenn Mietzahlungen ausfallen und sich Forderungen nicht mehr einziehen lassen. Der Versicherer ersetzt den Mietausfall erst, wenn feststeht, dass die offenen Mietzahlungen endgültig uneinbringlich sind – oft nach Räumungsklage, Urteil und erfolglosen Vollstreckungsversuchen. Damit reduziert der Mietausfallschutz das Risiko eines finanziellen Engpasses, insbesondere wenn die Mieteinnahmen eine zentrale Einnahmequelle darstellen.
Die Versicherung wird in der Regel vor Beginn eines Mietverhältnisses abgeschlossen. Je nach Tarif deckt die Police Mietausfälle zwischen 3 und 12 Monaten, bei einigen Anbietern sogar bis zu 24 Monaten.
Was deckt die Mietausfallversicherung ab?
Der Umfang des Versicherungsschutzes variiert je nach Anbieter. Üblich sind Leistungen für:
- ausgefallene Mietzahlungen
- offene Nebenkosten
- Mietausfälle für mehrere Monate
- Sachschäden und Schäden an der Wohnung
- Schäden durch Mietnomaden (wenn im Vertrag eingeschlossen)
- Kosten für Renovierung, Sanierung und Instandsetzung
- Reinigung, Aufräumung und Entsorgung
- Einlagerungskosten nach einer Räumung
- entgangene Mieteinnahmen während Renovierungsarbeiten
Manche Tarife werden auch als Mietnomadenversicherung bezeichnet, wenn der Schwerpunkt auf der Absicherung von Verwahrlosung, Vandalismus oder groben Sachschäden liegt.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind häufig:
- Leerstand der Wohneinheit
- gewerbliche Immobilien und Ferienwohnungen
- Versicherungsfälle, die durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind
- verjährte Ansprüche oder Schäden, die erst nach dem Tod des Mieters entstehen
Hinweis: Bei Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung, sofern die Schadensursache dort versichert ist.
Wie viel ersetzt eine Mietausfallversicherung?
Die Erstattung richtet sich nach dem gewählten Versicherungsvertrag. Üblich sind:
- 3 bis 12 Monatsmieten, in erweiterten Tarifen bis zu 24 Monaten
- eine Deckelung der Versicherungssumme, etwa bei 5.000, 10.000 oder 20.000 Euro
- Erstattung zusätzlicher Kosten bei Sachschäden oder Renovierungen
Viele Versicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung, beispielsweise:
- drei Monatsmieten
- rund 20 Prozent des Schadens
Diese Selbstbeteiligung soll kleinere Schäden abdecken und die Versicherungskosten begrenzen.
Was kostet eine Mietausfallversicherung?
Die Kosten hängen von der Immobilie, ihrem Risiko und dem gewünschten Umfang ab. Üblich sind:
- 50 bis 100 Euro pro Jahr für einfache Grunddeckungen
- 2 bis 5 Prozent der Jahreskaltmiete für umfassende Tarife mit Sachschäden oder Mietnomadenversicherung
Entscheidend sind Lage, Zustand der Immobilie, Versicherungssumme und Risikobewertung des Versicherers.
Wann ersetzt die Versicherung den Mietausfall?
Eine Mietausfallversicherung zahlt erst, wenn der Mietausfall rechtlich festgestellt wurde. Voraussetzung ist meist:
- Einreichen der Räumungsklage
- Vorliegen eines Urteils
- erfolglose Vollstreckungsversuche
Zusätzlich reguliert der Versicherer Schäden nur, wenn der Vermieter die erforderlichen Unterlagen vorlegt:
- Mietvertrag
- Wohnungsübergabeprotokoll
- vollständige Dokumentation des Schadens
- Aufbewahrung beschädigter Gegenstände
Bei Sachschäden gelten dieselben Prüf- und Dokumentationspflichten.
Mietausfallversicherung: Konditionen und Bedingungen
Viele Versicherer stellen klare Anforderungen an Vermieter:
- Bonitätsprüfung des Mieters
- Prüfung der Solvenz vor Abschluss des Mietvertrags
- Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Karenzzeit bei bereits bestehenden Mietverhältnissen
Im Schadensfall muss der Vermieter den Schaden unverzüglich melden. Verspätete Meldungen können den Versicherungsschutz gefährden.
Ist eine Mietausfallversicherung sinnvoll?
Der Bund der Versicherten bewertet Mietausfallversicherungen kritisch, da Kosten und Leistungen häufig nicht im idealen Verhältnis stehen. Zudem greifen viele Policen erst nach aufwendigen rechtlichen Schritten. Für Vermieter mit mehreren Wohneinheiten oder Immobilien in risikoreicheren Lagen kann der Versicherungsschutz dennoch sinnvoll sein, insbesondere wenn Mietausfälle schnell zu finanziellen Problemen führen könnten.
Eine sorgfältige Auswahl der Mieter und regelmäßige Bonitätsprüfungen bleiben jedoch weiterhin eines der wirksamsten Mittel zur Risikoreduzierung.
FAQ: Häufige Fragen zum Mietausfallschutz
Wann lohnt sich eine Mietausfallversicherung?
Sie kann sinnvoll sein, wenn Vermieter stark auf konstante Mieteinnahmen angewiesen sind oder ein erhöhtes Risiko für Zahlungsausfälle besteht. Gründe für plötzliche Mietausfälle können Jobverlust, Krankheit oder Trennung sein, selbst in langjährigen Mietverhältnissen.
Ist eine Mietausfallversicherung umlagefähig?
Nein. Mietausfallversicherungen gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und dürfen daher nicht auf Mieter umgelegt werden.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Ja. Beiträge können in der Regel als Werbungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung abgesetzt werden.
Aktualisiert am 08.12.2025
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