Steigende Heizkosten haben nicht immer mit dem eigenen Verbrauch zu tun. Auch kalte oder leer stehende Nachbarwohnungen können die Abrechnung spürbar nach oben treiben. Dahinter steckt ein physikalischer Effekt, der viele überrascht, rechtlich aber kaum angreifbar ist.
Kalte oder leer stehende Nachbarwohnungen können sich in der Heizkostenabrechnung deutlich bemerkbar machen. Foto: iStock.com / elenaleonova
Wenn die eigene Wohnung für andere mitheizt
Sinken die Temperaturen draußen, steigt in den Haushalten der Heizbedarf. Doch selbst wer bewusst spart, kann am Ende mehr zahlen als gedacht. Der Grund liegt oft nicht im eigenen Verhalten, sondern hinter der nächsten Wand.
Wird eine Nachbarwohnung kaum beheizt oder steht sie leer, fließt Wärme aus der warmen Wohnung in die kalte. Die Heizung springt häufiger an, um die gewünschte Raumtemperatur zu halten. Der Energieverbrauch steigt, ohne dass sich am eigenen Heizverhalten etwas geändert hat.
Kalte Nachbarwohnungen treiben den Verbrauch
Besonders deutlich zeigt sich dieser Effekt in Mehrfamilienhäusern. Innenwände zwischen Wohnungen sind in der Regel nicht gedämmt. Besteht zwischen zwei Wohnungen eine Temperaturdifferenz, wandert Wärme durch die gemeinsame Wand. Über Wochen und Monate summieren sich diese Verluste spürbar.
Steht eine Wohnung leer und bleiben dort die Heizkörper aus, kühlen Wände, Decken und Böden aus. Angrenzende Wohnungen verlieren dadurch mehr Wärme und müssen stärker nachheizen. Die Folge sind höhere Heizkosten, obwohl der eigene Verbrauch vermeintlich konstant bleibt.
Verbrauchsabrechnung verstärkt den Effekt
Vor allem bei einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung wirkt sich die kalte Nachbarwohnung finanziell aus. Wer mehr heizen muss, zahlt auch mehr, selbst wenn der Mehrverbrauch durch andere verursacht wird.
Physikalisch handelt es sich um sogenannte Transmissionswärmeverluste. Sie entstehen immer dann, wenn Wärme von einem wärmeren in einen kälteren Bereich übergeht. Anders als Außenwände sind Trennwände innerhalb eines Hauses meist nicht dafür ausgelegt, diesen Wärmefluss zu begrenzen.
Keine Mietminderung bei kalten Nachbarn
So nachvollziehbar der Ärger über steigende Heizkosten ist, rechtlich lässt sich daraus kein Anspruch ableiten. Gerichte haben entschieden, dass Mieter keinen Anspruch darauf haben, dass Nachbarwohnungen bewohnt oder ausreichend beheizt sind. Leerstand gilt als Teil des allgemeinen Lebensrisikos.
Auch wenn eine Wohnung über oder nebenan den gesamten Winter leer steht, berechtigt das nicht zu einer Mietminderung. Mieter müssen höhere Heizkosten in solchen Fällen hinnehmen, solange die eigene Wohnung grundsätzlich nutzbar bleibt.
Wer zahlt für den Verbrauch leerer Wohnungen
Für die Heizkostenabrechnung gilt jedoch eine wichtige Einschränkung. Entsteht in leer stehenden Wohnungen ein messbarer Heizverbrauch, etwa durch Mindesttemperaturen oder Frostschutz, darf dieser nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Diese Kosten trägt der Vermieter selbst.
Heizkostenverteiler müssen auch in unbewohnten Wohnungen korrekt abgelesen werden. Eine pauschale Verteilung der Kosten ausschließlich auf vermietete Einheiten ist unzulässig.
Auch Mieter haben Heizpflichten
Trotzdem dürfen Mieter ihre Wohnung nicht vollständig auskühlen lassen. Eine gewisse Grundtemperatur ist notwendig, um Schäden wie Schimmel oder Frost an Wasserleitungen zu vermeiden. Wer dauerhaft nicht heizt und dadurch Schäden verursacht, kann haftbar gemacht werden.
Die kalte Nachbarwohnung zeigt damit ein strukturelles Problem vieler Gebäude. Energiesparen funktioniert in Mehrfamilienhäusern nicht isoliert. Heizverhalten, Bauweise und Abrechnungssysteme greifen ineinander und können dazu führen, dass Sparsamkeit nicht immer mit niedrigeren Kosten belohnt wird.
Geschrieben am 16.02.2026
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