Deutschland spielt bei der Fußball-WM, im Innenhof wird gekickt, gejubelt und geschrien. Während sich die einen über die Begeisterung der Kinder freuen, fühlen sich andere vom Lärm gestört. Doch was sagt das Mietrecht dazu? Und wann wird aus normalem Kinderlärm tatsächlich eine unzulässige Ruhestörung?
Wenn die WM den Innenhof erobert
Es ist ein typisches Sommerbild: Die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, Kinder tragen Trikots ihrer Lieblingsmannschaften, Tore werden nachgespielt und jeder Treffer wird lautstark gefeiert. Besonders Innenhöfe von Mehrfamilienhäusern verwandeln sich dann schnell in kleine Stadien.
Nicht selten führt das zu Konflikten. Während Familien argumentieren, dass Kinder spielen und ihre Freude ausdrücken dürfen, fühlen sich andere Bewohner durch das Geschrei, das Ballspielen oder die ständigen Jubelschreie gestört. Die spannende Frage lautet: Müssen Nachbarn das hinnehmen?
Kinderlärm genießt einen besonderen Schutz
Die schlechte Nachricht für genervte Nachbarn vorweg: Kinderlärm wird vom Gesetzgeber deutlich großzügiger bewertet als andere Lärmquellen. Eine zentrale Vorschrift ist § 22 Absatz 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Danach gelten Geräusche von Kindern grundsätzlich nicht als schädliche Umwelteinwirkungen. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, dass diese gesetzgeberische Wertung auch bei der Beurteilung von Nachbarschafts- und Mietrechtsstreitigkeiten berücksichtigt werden muss.
Das bedeutet konkret, diese Dinge gehören grundsätzlich zum normalen Verhalten von Kindern und sind von Nachbarn in einem Wohngebiet regelmäßig zu akzeptieren.
- Lachen
- Schreien
- Toben
- Rennen
- Fußballspielen
- Jubeln über ein Tor
Gerichte sprechen hier von „sozialadäquatem Verhalten". Kinder sollen sich entwickeln dürfen und können nicht dieselbe Rücksichtnahme zeigen wie Erwachsene.
Der Innenhof ist oft ausdrücklich zum Spielen da
Besonders interessant wird es bei Innenhöfen. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass gemeinschaftliche Hofflächen regelmäßig auch dem Aufenthalt und Spielen von Kindern dienen. Wird ein Innenhof vertragsgemäß genutzt, können Nachbarn allein wegen des Kinderlärms grundsätzlich weder die Miete mindern noch die Nutzung untersagen lassen.
Das gilt auch dann, wenn:
- mehrere Kinder gleichzeitig spielen,
- Freunde eingeladen werden,
- Fußball gespielt wird,
- dabei laut gejubelt wird.
Aber Kinderlärm ist nicht grenzenlos erlaubt
Wer jetzt glaubt, Kinder dürften im Innenhof alles, liegt allerdings ebenfalls falsch.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Kinderlärm zwar privilegiert ist, die Grenze des Zumutbaren aber überschritten werden kann. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls.
Gerichte prüfen dabei unter anderem:
- Dauer des Lärms
- Häufigkeit
- Lautstärke
- Uhrzeit
- Alter der Kinder
- Vermeidbarkeit der Störungen
Anders gesagt: Ein Torjubel während eines WM-Nachmittags wird kaum ein Richter beanstanden. Anders kann es aussehen, wenn jeden Abend stundenlang geschrien wird oder Kinder regelmäßig bis spät in die Nacht im Innenhof Fußball spielen.
Was gilt während der Ruhezeiten?
Besonders häufig entzünden sich Streitigkeiten an den Ruhezeiten. Hier gilt grundsätzlich:
| Zeitraum | Übliche Regel |
| Nachtruhe | meist 22 bis 6 oder 7 Uhr |
| Mittagsruhe | teilweise 13 bis 15 Uhr, abhängig von Hausordnung oder Kommune |
Allerdings gelten auch hier Besonderheiten für Kinder. Ein weinendes Kleinkind oder spontane kindliche Lautäußerungen müssen regelmäßig akzeptiert werden. Anders kann es bei vermeidbarem Lärm aussehen, etwa wenn ältere Kinder nachts Fußball spielen oder Eltern keinerlei Versuch unternehmen, den Lärm einzudämmen.
Fußball-WM: Macht das Ereignis einen Unterschied?
Juristisch eher nicht. Die Fußball-WM schafft keine Sonderrechte für Kinder oder Erwachsene. Dennoch wird bei der Beurteilung oft berücksichtigt, dass außergewöhnliche Ereignisse gesellschaftlich üblich sind. Ähnlich wie bei Silvester, Karneval oder Public-Viewing-Veranstaltungen wird ein gewisses Mehr an Geräuschen häufig als sozial üblich angesehen.
Ein spontaner Jubelschrei nach einem entscheidenden Tor dürfte deshalb kaum Anlass für erfolgreiche Beschwerden bieten. Stundenlange Lärmbelästigungen bleiben aber auch während einer Weltmeisterschaft problematisch.
Was können genervte Nachbarn tun?
Wer sich gestört fühlt, sollte zunächst das Gespräch suchen. Juristen und Mietervereine empfehlen regelmäßig:
- Ruhiges Gespräch mit den Eltern.
- Konkrete Situationen ansprechen.
- Gemeinsam Lösungen finden.
- Erst danach Vermieter einschalten.
Kommt es tatsächlich zu außergewöhnlich starkem Lärm, kann ein Lärmprotokoll hilfreich sein. Dabei sollten Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Geräusche dokumentiert werden.
Was sollten Eltern beachten?
Auch wenn Kinderlärm privilegiert ist, bedeutet das nicht, dass Eltern jede Rücksichtspflicht verlieren. Gerichte erwarten grundsätzlich, dass Eltern:
- auf Ruhezeiten achten,
- gefährliche Ballspiele unterbinden,
- unnötige Störungen vermeiden,
- auf Beschwerden eingehen.
Gerade bei älteren Kindern wird erwartet, dass Regeln vermittelt werden.
Fazit: Jubelnde Kinder im WM-Fieber müssen Nachbarn meist hinnehmen
Wer während der Fußball-WM im Innenhof jubelnde Kinder hört, hat rechtlich meist schlechte Karten für eine Beschwerde. Kinderlärm genießt in Deutschland einen besonderen Schutz. Spielen, Toben, Torjubel und Begeisterung gehören zur normalen Entwicklung von Kindern und müssen von Nachbarn grundsätzlich akzeptiert werden.
Die Grenze wird erst überschritten, wenn der Lärm außergewöhnlich intensiv, dauerhaft oder vermeidbar ist. Solange Kinder tagsüber im Innenhof ihrer WM-Begeisterung nachgehen, werden Gerichte dies in aller Regel als normales und sozial erwünschtes Verhalten einstufen.
Geschrieben am 02.07.2026
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