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Das Brennholz liegt einfach im Wald – trotzdem darfst du es nicht mitnehmen

Autorenbild: Andreas Steger
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Die nächste Heizsaison rückt näher – und wer mit Kamin oder Holzofen heizt, kümmert sich spätestens jetzt um Brennholz. Da liegt der Gedanke nahe, heruntergefallene Äste oder Totholz einfach aus dem Wald mitzunehmen. Doch Vorsicht: Nur weil Holz auf dem Waldboden liegt, ist es nicht herrenlos. Wer es ohne Erlaubnis mitnimmt, kann sich Ärger einhandeln.

Brennholz sammeln: Warum der Wald kein Selbstbedienungsladen ist

Wer einen Kamin oder Holzofen besitzt, braucht für die kalten Monate einen ausreichenden Brennholzvorrat. Besonders praktisch erscheint da Holz, das ohnehin schon im Wald herumliegt.

Doch Wald darf in Deutschland zwar grundsätzlich zur Erholung betreten werden. Daraus folgt aber nicht, dass Besucher Holz mitnehmen dürfen.

Denn auch abgebrochene Äste und Totholz haben einen Eigentümer. Hinzu kommt: Totes Holz erfüllt im Wald eine wichtige ökologische Funktion. Es bietet unter anderem Insekten, Pilzen, Vögeln und anderen Tieren Nahrung und Lebensraum.

Darfst du herumliegendes Holz einfach mitnehmen?

Grundsätzlich solltest du davon ausgehen: Nein – jedenfalls nicht ohne Erlaubnis oder eine entsprechende regionale Regelung.

Wem der Wald gehört, spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein großer Teil der deutschen Waldfläche befindet sich in Privatbesitz, daneben gibt es Wälder von Bund, Ländern und Kommunen.

Das allgemeine Betretungsrecht des Waldes bedeutet nicht automatisch, dass Besucher Holz, Pflanzen oder andere Dinge mitnehmen dürfen.

Privatwald: Erst den Eigentümer fragen

In einem privaten Wald gehört auch herumliegendes Holz grundsätzlich nicht automatisch demjenigen, der es findet.

Wer Brennholz sammeln möchte, sollte deshalb vorher die Zustimmung des Waldbesitzers einholen. Das gilt auch für Äste, die bereits auf dem Boden liegen und scheinbar niemand mehr benötigt.

Ohne Erlaubnis kann die Mitnahme rechtliche Konsequenzen haben. Welche Folgen konkret drohen, hängt unter anderem von den Umständen, der Menge und den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ab.

Öffentlicher Wald: Auch hier gelten Regeln

Auch Staats- und Kommunalwälder sind kein Selbstbedienungsladen. Nur weil ein Wald der öffentlichen Hand gehört, darf dort nicht automatisch Brennholz gesammelt werden.

Je nach Bundesland und Forstbetrieb können allerdings unterschiedliche Regelungen gelten. Teilweise gibt es Möglichkeiten, Holz mit Genehmigung zu erwerben oder selbst aufzuarbeiten.

Deshalb gilt: Bevor du Holz mitnimmst, solltest du dich beim zuständigen Forstamt oder Waldbesitzer informieren.

Kleine Äste sind nicht überall gleich geregelt

Besonders wichtig ist ein Blick auf die Regeln des jeweiligen Bundeslandes. Teilweise gibt es traditionelle Regelungen zum sogenannten Leseholz – also kleineren, bereits am Boden liegenden Holzstücken.

Daraus lässt sich jedoch keine deutschlandweit geltende Erlaubnis ableiten. Was erlaubt ist, kann sich regional unterscheiden.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt deshalb beim zuständigen Forstamt nach, bevor Äste oder anderes Holz aus dem Wald mitgenommen werden.

Wie kommst du legal an günstiges Brennholz?

Wer sein Brennholz selbst beschaffen möchte, hat mehrere legale Möglichkeiten.

1. Beim Waldbesitzer nachfragen

Private Waldbesitzer können erlauben, bestimmte Holzmengen zu sammeln oder aufzuarbeiten. Teilweise verkaufen sie Brennholz auch direkt ab Wald.

Wichtig ist, vorher eindeutig zu klären, welches Holz und welche Menge mitgenommen werden dürfen.

2. Brennholz beim Forstbetrieb kaufen

Viele kommunale und staatliche Forstbetriebe verkaufen Brennholz direkt aus dem Wald. Je nach Angebot erhältst du bereits aufgearbeitetes Holz oder Holz, das noch selbst zerkleinert und abtransportiert werden muss.

Wer dabei mit der Motorsäge arbeiten möchte, muss je nach Forstbetrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Häufig wird beispielsweise ein entsprechender Motorsägenkurs verlangt.

3. Nach regionalen Angeboten suchen

Gemeinden und Forstämter veröffentlichen Brennholzangebote teilweise online oder vergeben Holz über Versteigerungen und feste Bestellverfahren. Gerade vor der Heizperiode lohnt es sich, frühzeitig nach den Bedingungen vor Ort zu schauen.

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Brennholz für den Winter: Jetzt schon vorausplanen

Wer im kommenden Winter mit Holz heizen möchte, sollte nicht nur auf den Preis achten. Frisch geschlagenes Holz ist in der Regel nicht sofort zum Verbrennen geeignet. Es muss ausreichend trocken sein, bevor es in den Ofen kommt.

Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits jetzt den Vorrat zu prüfen und rechtzeitig trockenes, geeignetes Brennholz zu beschaffen.

Fazit: Herumliegendes Holz im Wald sieht nach einer einfachen Möglichkeit aus, kostenlos an Brennstoff zu kommen. Mitnehmen darfst du es aber nicht automatisch. Entscheidend sind Eigentumsverhältnisse und die jeweiligen regionalen Vorschriften. Wer Holz selbst sammeln oder aufarbeiten möchte, sollte deshalb vorher beim Waldbesitzer oder zuständigen Forstamt nachfragen.

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