Ratgeber

Musterbrief: Kündigung einer möblierten Wohnung

Autorenbild: Andreas Steger
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Wer eine Möblierte Wohnung kündigen möchte, muss dies schriftlich tun. Der Gesetzgeber schreibt dafür klare Regeln vor: Die Kündigung muss in jedem Fall eigenhändig unterschrieben sein und dem Vermieter fristgerecht zugehen. Nur dann beginnt die Kündigungsfrist bei einem möblierten Mietvertrag zu laufen.

Kündigung eines möblierten Mietvertrags: So geht es richtig

Mieter einer ganzen möblierten Wohnung haben in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Schreibens beim Vermieter. Nur bei einem möblierten Zimmer im selbst bewohnten Haushalt des Vermieters gilt die verkürzte Frist: Hier kann bis zum 15. eines Monats gekündigt werden, das Mietverhältnis endet dann zum Monatsende.

Wichtig ist:

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB).
  • Sie muss unterschrieben sein.
  • Sie muss rechtzeitig beim Vermieter eingehen.

Eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist unwirksam. Am sichersten ist die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe gegen Quittung.

Musterbrief: Kündigung eines möblierten Mietvertrags

Hier ein Muster, das Mieter für die Kündigung nutzen können. Die Angaben müssen individuell angepasst werden.

[Name, Vorname des Mieters]
[Adresse]
[PLZ, Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail]

An den Vermieter
[Name, Vorname bzw. Firmenname]
[Adresse]
[PLZ, Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Kündigung des Mietvertrags über die Möblierte Wohnung in [Adresse der Wohnung]

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name],

hiermit kündige ich den Mietvertrag über die möblierte Wohnung in [Adresse] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Mietverhältnis besteht seit dem [Datum Mietbeginn].

Bitte bestätigen Sie mir das Ende des Mietverhältnisses schriftlich. Gerne stehe ich zur Verfügung, um einen Termin für die Wohnungsabnahme und die Schlüsselübergabe zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift Mieter]

Welche Angaben gehören in das Kündigungsschreiben?

Damit die Kündigung einer möblierten Wohnung wirksam ist, sollte das Schreiben folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Adresse des Mieters
  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Adresse der möblierten Wohnung
  • Datum des Mietbeginns
  • Klarer Hinweis auf die Kündigung
  • Datum, zu dem das Mietverhältnis enden soll
  • Eigenhändige Unterschrift des Mieters

Es empfiehlt sich außerdem, eine Kopie des Schreibens aufzubewahren und den Zugang beim Vermieter durch ein Einschreiben oder eine Quittung zu dokumentieren.

Kündigungsfrist genau berechnen

Die Kündigungsfrist bei einer möblierten Wohnung läuft ab dem Tag, an dem der Vermieter die Kündigung erhält. Wer zu spät kündigt, verschiebt automatisch das Vertragsende. Daher sollte die Kündigung rechtzeitig verschickt werden – am besten einige Tage vor Monatsbeginn.

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