Ratgeber

Möblierte Wohnung: Kündigungsfrist richtig berechnen

Autorenbild: Andreas Steger
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Wer eine Möblierte Wohnung kündigen möchte, muss bestimmte Fristen beachten. Während bei unmöblierten Mietverträgen meist drei Monate Kündigungsfrist vorgesehen sind, gibt es bei möblierten Wohnungen und Zimmern teilweise Sonderregelungen. Entscheidend ist, ob eine komplette Wohnung oder nur ein möbliertes Zimmer im Vermieterhaushalt vermietet wird.

Kündigungsfrist für Mieter einer möblierten Wohnung

Für Mieter einer möblierten Wohnung als Hauptwohnsitz gilt die übliche gesetzliche Regelung: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet.

Beispiel: Erfolgt die Kündigung am 3. Mai, läuft der Vertrag bis zum 31. Juli.

Anders ist die Situation bei einem möblierten Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung. In diesem Fall genießen beide Seiten mehr Flexibilität:

  • Kündigung bis zum 15. eines Monats möglich
  • Beendigung des Mietverhältnisses zum Monatsende
  • Kündigungsfrist also nur rund 2 Wochen

Diese Regelung eignet sich vor allem für Studenten, Berufspendler oder Personen, die nur vorübergehend Wohnraum benötigen.

Kündigungsfrist für Vermieter bei möblierten Wohnungen

Auch Vermieter müssen gesetzliche Fristen einhalten. Bei einer ganzen möblierten Wohnung hängt die Dauer der Kündigungsfrist von der bisherigen Mietdauer ab:

  • bis 5 Jahre: 3 Monate
  • 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
  • über 8 Jahre: 9 Monate

Zusätzlich brauchen Vermieter einen berechtigten Grund, zum Beispiel Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen durch den Mieter.

Vermieter, die lediglich ein möbliertes Zimmer in ihrer eigenen Wohnung vermieten, haben es leichter: Sie können ebenfalls bis zum 15. eines Monats kündigen und müssen dabei keinen Grund angeben.

Form und Zugang der Kündigung

Damit die Kündigung einer möblierten Wohnung wirksam wird, müssen Mieter bestimmte Formalien beachten. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht reicht nicht aus. Außerdem ist eine handschriftliche Unterschrift notwendig.

Für die Zustellung gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Versand per Einschreiben mit Rückschein
  • Übergabe durch einen Boten oder Gerichtsvollzieher
  • Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung

Wichtig: Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn das Kündigungsschreiben beim Vermieter eingegangen ist – nicht beim Absenden.

Vorteile der kurzen Kündigungsfristen

Eine Möblierte Wohnung kündigen zu können, ohne lange Fristen abwarten zu müssen, ist für viele Mieter ein großer Vorteil. Sie können schneller auf Veränderungen reagieren und sparen sich zudem den Aufwand für Möbelkauf und Umzug.

Auch Vermieter profitieren von möblierten Mietverhältnissen. Durch die große Nachfrage nach sofort beziehbaren Wohnungen kommt es selten zu Leerständen. Außerdem ermöglichen häufigere Mieterwechsel eine regelmäßige Anpassung der Miete an die Marktlage. Besonders bei Zimmern im eigenen Haushalt ist die Flexibilität für beide Seiten hoch.

FAQ: Kündigungsfrist möblierte Wohnung

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?

3 Monate bei einer ganzen möblierten Wohnung, rund 2 Wochen bei einem möblierten Zimmer im Vermieterhaushalt.

Muss ich einen Grund für die Kündigung nennen?

Nein, Mieter nicht. Vermieter hingegen schon – außer bei einem möblierten Zimmer in der eigenen Wohnung.

Wann beginnt die Frist?

Mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter, nicht mit dem Absendedatum.

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