Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem du dich Vermietern vorstellst und deine Zuverlässigkeit als Mieter belegst. Sie ist freiwillig. Vermieter dürfen nur Fragen stellen, die für die Vermietung erforderlich sind, und je nach Phase nur bestimmte. Unsere kostenlose PDF-Vorlage ist deshalb in zwei Teile gegliedert: Teil 1 gibst du nach der Besichtigung ab, Teil 2 erst nach der Zusage.
Mieterselbstauskunft: Vorlage als PDF herunterladen
Die Mieterselbstauskunft übergibst du ausgefüllt an den Vermieter und kannst so deine Chancen auf einen Mietvertrag erhöhen.
Hier findest du eine kostenlose Mieterselbstauskunft PDF Vorlage zum Herunterladen.
Übersicht
- Was ist eine Mieterselbstauskunft?
- Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?
- Mieterselbstauskunft: Welche Fragen darf der Vermieter wann stellen?
- Darf ich bei unzulässigen Fragen lügen?
- Mieterselbstauskunft ausfüllen: Schritt für Schritt
- Welche Unterlagen gehören zur Bewerbung?
- Was erfährt der Vermieter aus der SCHUFA-Auskunft?
- Datenschutz und DSGVO: Was Vermieter und Mieter beachten müssen
- FAQ: Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft
Das Wichtigste in Kürze zur Mieterselbstauskunft
- Freiwillig: Du bist nicht verpflichtet, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Bei mehreren Bewerbern verbessert sie aber deine Chancen.
- Nur erforderliche Fragen: Vermieter dürfen nur Daten erfragen, die sie für die Entscheidung über die Vermietung wirklich brauchen.
- Nach Phasen gestaffelt: Bei der Besichtigung genügen Name und Kontaktdaten. Einkommen und Bonität sind erst später Thema.
- Ehrlich bei zulässigen Fragen: Falschangaben bei zulässigen Fragen können zur Anfechtung oder fristlosen Kündigung des Mietvertrags führen.
- Unzulässige Fragen: Fragen etwa zu Religion, Familienplanung oder Vorstrafen musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das personenbezogene Daten eines Mieters enthält. Die Mieterselbstauskunft dient Vermietern dazu, mehr über dich als potenziellen neuen Mieter zu erfahren. Mit dem Dokument gibst du dem Vermieter wichtige Informationen über deine finanzielle, familiäre und persönliche Situation.
Zusammen mit der Schufa-Auskunft bekommt der Vermieter ein klares Bild von dir. Er sieht zudem deine Bonität und Zuverlässigkeit. So kann er eine fundierte Entscheidung treffen, ob er dir die Wohnung vermietet.
In der Regel enthält eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft:
- persönliche Daten des Mietinteressenten (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
- Angaben zu Beruf, Arbeitgeber und Nettoeinkommen
- die Zahl der Personen, die einziehen sollen
- Angaben zu Haustieren
- Erklärungen zur finanziellen Situation, zum Beispiel zu Räumungstiteln und Insolvenzverfahren
Optional kannst du Angaben zum bisherigen Mietverhältnis machen, etwa den Namen des Vorvermieters oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Familienstand: Die Frage danach ist umstritten. Wird der Ehepartner nicht Vertragspartei, haftet er nicht für die Miete, der Familienstand ist für den Vermieter dann wirtschaftlich ohne Bedeutung. Wird er Vertragspartei, haften beide gesamtschuldnerisch, unabhängig vom Familienstand.
Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?
Nein. Eine Pflicht zur Mieterselbstauskunft gibt es nicht. Gibt es mehrere Interessenten für eine Wohnung, entscheiden sich Vermieter aber oft für die Person, deren Bonität sie besser einschätzen können. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben erhöhen deshalb deine Chancen auf den Zuschlag.
Du musst dabei nichts Persönliches preisgeben. Beschränke dich auf Informationen, die deine Zuverlässigkeit als Mieter belegen.
Mieterselbstauskunft: Welche Fragen darf der Vermieter wann stellen?
Vermieter und Makler dürfen nur Daten erheben, die für die Vermietung erforderlich sind. Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Wie viel sie fragen dürfen, hängt außerdem vom Zeitpunkt ab: Je weiter die Vertragsanbahnung fortgeschritten ist, desto mehr darf der Vermieter wissen. Als Orientierung dient die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Selbstauskunft von Mietinteressenten.
| Phase | Der Vermieter darf fragen | Der Vermieter darf nicht fragen |
|---|---|---|
| Wohnungsbesichtigung | Name, Anschrift, Telefon oder E-Mail; bei geförderten Wohnungen Wohnberechtigungsschein | Einkommen, Arbeitgeber, Bankdaten, Ausweiskopie |
| Nach der Besichtigung (ernsthaftes Interesse) | Zahl der einziehenden Personen (Erwachsene/Kinder), Beruf und Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Haustiere (eingeschränkt), Räumungstitel wegen Mietrückständen (letzte 5 Jahre), Vermögensauskunft (letzte 3 Jahre), Insolvenzverfahren (letzte 5 Jahre) | Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Religion, Partei, sexuelle Orientierung, Familienplanung, Gesundheit, Vorstrafen |
| Vertragsabschluss (nach der Zusage) | Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft (z. B. SCHUFA), Bankverbindung, Ausweiskopie mit eingeschränkt sichtbaren Daten | Nicht erforderliche Angaben in den Unterlagen (diese darfst du schwärzen) |
Fragen bei der Wohnungsbesichtigung
Vor oder bei der Wohnungsbesichtigung darf der Vermieter nur Daten erfragen, die dich identifizieren und erreichbar machen:
- Name und Anschrift (Nachweis per Personalausweis zur Einsicht)
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- bei öffentlich geförderten Wohnungen: Angaben aus dem Wohnberechtigungsschein. Den Schein stellt die zuständige Behörde aus, meist das Wohnungsamt.
Achtung: Eine Kopie deines Ausweises darf der Vermieter bei der Besichtigung nicht anfertigen. Erst beim Abschluss des Mietvertrags ist eine Kopie zulässig, und auch dann nur mit eingeschränkt sichtbaren Daten (Name und Anschrift).
Fragen bei ernsthaftem Interesse an der Wohnung
Hast du nach der Besichtigung ernsthaftes Interesse, darf der Vermieter mehr wissen:
- Zahl der Personen, die einziehen, und ob es Erwachsene oder Kinder sind
- Beruf und aktueller Arbeitgeber. Die Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses geht den Vermieter dagegen nichts an.
- Einkommensverhältnisse, vor allem das Nettoeinkommen. Der Vermieter darf auch nach dem Betrag fragen, der nach Abzug laufender Kosten für die Miete bleibt. Es genügt aber, wenn du einen Betrag nennst, den du überschreitest.
- Räumungstitel wegen Mietrückständen. Nach vorherrschender Meinung der Juristen musst du das angeben, wenn die Räumungsklage weniger als 5 Jahre zurückliegt.
- Verbraucherinsolvenzverfahren und Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung), jeweils nur mit zeitlicher Begrenzung: bei der Vermögensauskunft die letzten 3 Jahre, beim Insolvenzverfahren die letzten 5 Jahre.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Damit weist du nach, dass du beim Vorvermieter keine Mietschulden hast. Sie ist freiwillig, der Vermieter kann sie nicht verlangen. Sie kann deine Chancen aber erhöhen.
Zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Miete direkt an den Vermieter, darf er nicht nach deinem Einkommen fragen.
Fragen nach Haustieren
Fragen zur beabsichtigten Haustierhaltung sind in einem engen Rahmen zulässig, und du musst sie wahrheitsgemäß beantworten. Das gilt nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz, wenn die Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört, also nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist. Das betrifft vor allem größere Tiere, die Nachbarn stören könnten. Bei Kleintieren wie Hamstern oder Kaninchen ist die Frage dagegen nicht zulässig.
Fragen zum Vertragsabschluss
Hat sich der Vermieter für dich entschieden, darf er vor der Unterschrift weitere Nachweise verlangen:
- Einkommensnachweise, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen eine BWA oder den letzten Steuerbescheid. Schwärze Angaben, die der Vermieter nicht braucht.
- die Bonitätsprüfung, meist per SCHUFA-Auskunft
- deine Bankverbindung, damit Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung ausgezahlt werden können
Diese Fragen sind unzulässig
- Fragen, die gegen den Datenschutz verstoßen
- diskriminierende Fragen, etwa nach Religion, sexueller Orientierung oder Parteizugehörigkeit
- Fragen nach Gesundheit und Familienplanung
- Fragen nach Vorstrafen
Darf ich bei unzulässigen Fragen lügen?
Kurz gesagt: Bei unzulässigen Fragen darfst du nicht wahrheitsgemäß antworten, ohne dass das rechtliche Folgen für den Mietvertrag hat. Bei zulässigen Fragen nicht.
- Unzulässige Frage: Eine falsche Antwort gilt nicht als arglistige Täuschung. Der Vermieter kann den Mietvertrag deswegen nicht anfechten. Du kannst die Antwort auch einfach auslassen, musst dann aber damit rechnen, dass der Vermieter sich für einen anderen Bewerber entscheidet.
- Zulässige Frage: Falsche Angaben können als arglistige Täuschung gelten. Der Vermieter kann den Mietvertrag dann anfechten (§ 123 BGB) oder gegebenenfalls fristlos kündigen.
Stellen Makler oder Vermieter unzulässige Fragen, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein. Dann droht ein Bußgeld. Mehr dazu in unserer FAQ unten und in unserem Lesetipp: Diese 5 No-Gos musst du bei der Mieterselbstauskunft kennen.
Mieterselbstauskunft ausfüllen: Schritt für Schritt
- Vorlage herunterladen: Lade die PDF-Vorlage herunter und fülle Teil 1 am PC aus.
- Mietobjekt und persönliche Angaben: Trage Straße, Ort, Mietbeginn und Gesamtmiete ein, dazu Name, Anschrift und Kontaktdaten.
- Beruf und Einkommen: Gib Beruf, Arbeitgeber und monatliches Nettoeinkommen an. Selbstständige legen später eine BWA oder den letzten Steuerbescheid bei.
- Haushalt: Nenne alle Personen, die mit einziehen, sowie Haustiere.
- Erklärungen lesen: Kreuze nur an, was auf dich zutrifft, und unterschreibe. Bei Unsicherheit lässt du lieber eine Erklärung weg, als falsche Angaben zu machen.
- Sicher übermitteln: Gib Teil 1 erst nach der Besichtigung ab, zum Beispiel per Post oder als verschlüsselte E-Mail. Frage nach, wie lange der Vermieter deine Daten speichert.
- Nach der Zusage: Fülle Teil 2 aus und lege Einkommensnachweis und Bonitätsauskunft bei.
Welche Unterlagen gehören zur Bewerbung?
| Zeitpunkt | Unterlagen |
|---|---|
| Zur Besichtigung | Personalausweis (nur zur Einsicht), bei geförderten Wohnungen Wohnberechtigungsschein |
| Nach der Besichtigung | Ausgefüllte Mieterselbstauskunft (Teil 1), optional Mietschuldenfreiheitsbescheinigung |
| Nach der Zusage | Mieterselbstauskunft Teil 2, Einkommensnachweis (Angestellte: letzte 3 Gehaltsabrechnungen; Selbstständige: BWA oder Steuerbescheid; Rentner: aktueller Rentenbescheid), aktuelle SCHUFA-Auskunft oder andere Bonitätsauskunft |
| Optional | Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung (Studierende) oder Ausbildungsnachweis (Azubis) |
- Mehr zu den Nachweisen findest du im Ratgeber Einkommensnachweis: So klappt’s mit der Traumwohnung.
Was erfährt der Vermieter aus der SCHUFA-Auskunft?
Die ausgefüllte Mieterselbstauskunft hilft dem Vermieter, einen Mietinteressenten besser einzuschätzen. Foto: istock.com / fizkes
Fordert der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft, sieht er Informationen zu deiner Kreditwürdigkeit:
- Zahlungshistorie: Hast du Rechnungen und Mieten pünktlich gezahlt, oder gab es Rückstände?
- Kredite und Verbindlichkeiten: Sie zeigen, ob du die Miete neben laufenden Verpflichtungen zahlen kannst.
- Bisherige Mietverhältnisse: Sie können zeigen, ob du Mieten zuverlässig gezahlt hast.
- Negative Einträge: Sie können auf Zahlungsprobleme hindeuten.
Auch hier darf der Vermieter nur Informationen sehen, die eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit zulassen.
Datenschutz und DSGVO: Was Vermieter und Mieter beachten müssen
Für den Umgang mit deinen Daten gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vermieter dürfen deine Daten nur für die Auswahl des Mieters und die Vertragsanbahnung verwenden.
Wie lange darf der Vermieter die Daten speichern? Nur so lange, wie er sie für die Auswahl braucht. Hat er sich für einen anderen Bewerber entschieden, muss er deine Daten löschen oder dir zurückgeben.
Deine Rechte:
- Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung falscher Angaben (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung nach Abschluss des Auswahlverfahrens (Art. 17 DSGVO)
Eidesstattliche Versicherung, Vermögensauskunft, eidesstattliche Erklärung: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden oft durcheinandergebracht:
- Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung): Sie wird im Verfahren der Zwangsvollstreckung abgegeben, wenn Schulden nicht bezahlt werden. Fragt der Vermieter danach, geht es um diese Vermögensauskunft, und zwar nur für die letzten 3 Jahre.
- Eidesstattliche Erklärung zur Mieterselbstauskunft: Manche Vermieter bitten darum, dass du die Richtigkeit deiner Angaben zusätzlich eidesstattlich bestätigst. Das ist unüblich. Eine Pflicht dazu besteht nicht, die normale Selbstauskunft genügt für den Mietvertrag.
FAQ: Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft
Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben erhöhen aber deine Chancen, die Wohnung zu bekommen. Verantwortlich für die Angaben bist du als Mietinteressent.
Welche Fragen darf der Vermieter stellen?
Nur Fragen, die für das Mietverhältnis erforderlich sind, zum Beispiel zu Beruf, Einkommen und der Zahl der einziehenden Personen. Persönliche oder diskriminierende Fragen, etwa zu Religion, Gesundheit oder Familienplanung, sind unzulässig. Welche Fragen in welcher Phase erlaubt sind, erklären wir weiter oben im Artikel.
Was passiert, wenn der Vermieter unzulässige Fragen stellt?
Das kann eine Ordnungswidrigkeit sein und ein Bußgeld nach sich ziehen. „Der allgemeine Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 20 Millionen Euro, ist aber stark vom Einzelfall abhängig“, betont Alexander Filip, Referatsleiter beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Lesetipp: Diese 5 No-Gos musst du bei der Mieterselbstauskunft kennen
Darf ich bei der Mieterselbstauskunft lügen?
Bei unzulässigen Fragen darfst du nicht wahrheitsgemäß antworten, ohne dass das Folgen für den Mietvertrag hat. Bei zulässigen Fragen nicht: Bewusste Falschangaben können als arglistige Täuschung gelten.
Was passiert bei falschen Angaben in der Selbstauskunft?
Falschangaben bei zulässigen Fragen können als arglistige Täuschung gewertet werden. Der Vermieter kann den Mietvertrag dann anfechten oder gegebenenfalls fristlos kündigen. Bei unzulässigen Fragen hat eine falsche Antwort keine Folgen.
Darf der Vermieter nach meinem Familienstand fragen?
Die Frage ist umstritten und für die Vermietung meist nicht erforderlich. Ob du verheiratet bist, ändert nichts an der Haftung: Wird dein Ehepartner Vertragspartei, haftet ihr beide gesamtschuldnerisch, sonst haftet er nicht. Unsere Vorlage fragt deshalb nicht nach dem Familienstand.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterselbstauskunft Muster und Vorlage
Eine Vorlage ist ein leeres, standardisiertes Formular, das du mit deinen Daten füllst. Ein Muster ist ein Beispiel, wie eine ausgefüllte Selbstauskunft aussehen kann, als Orientierung für Formulierungen und Aufbau.
Was ist der Unterschied zur SCHUFA-Auskunft?
Die Selbstauskunft enthält deine eigenen Angaben. Die SCHUFA-Auskunft ist ein Dokument einer Auskunftei über deine Kreditwürdigkeit. Vermieter verlangen meist beides.
Darf der Vermieter eine Kopie meines Ausweises behalten?
Nein. Der Vermieter darf den Ausweis bei der Besichtigung einsehen. Eine Kopie ist erst beim Abschluss des Mietvertrags zulässig, und auch dann nur mit eingeschränkt sichtbaren Daten. Kommt kein Mietvertrag zustande, darf er keine Kopie speichern.
Muss ich als Student eine Selbstauskunft abgeben?
Ja, das ist üblich. Ergänze sie am besten durch eine Elternbürgschaft, um deine Chancen auf die Wohnung zu erhöhen.
Gibt es rechtliche Folgen bei falschen Angaben?
Ja, bei zulässigen Fragen: Bewusst falsche Angaben können zur Anfechtung oder fristlosen Kündigung des Mietvertrags führen.
Aktualisiert am
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Sibylle Alm am 26.06.2025 18:19
Wie kommt es das sich andere mit meiner identität anmelden können
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