Mit unserer Mieterselbstauskunft Vorlage als PDF erhältst du ein strukturiertes Formular, das du bequem am PC ausfüllen und direkt zur Wohnungsbesichtigung mitbringen kannst. Das Dokument enthält alle relevanten Felder zu deiner Person, deinem Einkommen und deinem Vorvermieter. Lade das Mieterselbstauskunft Formular einfach herunter, ergänze deine Daten und lege es deiner Bewerbung bei. Das sorgt für einen professionellen ersten Eindruck bei der Suche nach einer Wohnung und beschleunigt den Weg zum Mietvertrag.
Mieterselbstauskunft: Vorlage als PDF herunterladen
Die Mieterselbstauskunft übergibst du ausgefüllt an den Vermieter und kannst so deine Chancen auf einen Mietvertrag erhöhen.
Hier findest du eine kostenlose Mieterselbstauskunft PDF Vorlage zum Herunterladen.
Übersicht
- Was ist eine Mieterselbstauskunft?
- Welche Dokumente gehören zur Mieterselbstauskunft?
- Mieterselbstauskunft: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen
- Mieterselbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen?
- Selbstauskunft für Mieter: Welche Fragen darf der Vermieter wann stellen?
- Was kann der Vermieter dem Schufa-Eintrag entnehmen?
- FAQ: Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das personenbezogene Daten eines Mieters enthält. Die Mieterselbstauskunft dient Vermietern dazu, mehr über dich als potenziellen neuen Mieter zu erfahren. Mit dem Dokument gibst du dem Vermieter wichtige Informationen über deine finanzielle, familiäre und persönliche Situation.
Zusammen mit der Schufa-Auskunft bekommt der Vermieter ein klares Bild von dir. Er sieht zudem deine Bonität und Zuverlässigkeit. So kann er eine fundierte Entscheidung treffen, ob er dir die Wohnung vermietet.
In der Regel enthält eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft folgende Angaben:
- Persönliche Daten des Mietinteressenten
- Angaben zu deinem Arbeitsverhältnis
- aktuelles zum Wohnen: Wo wohnst du gerade? Und wie lange?
- Namen deines etwaigen Vorvermieters
- Angaben zu Haustieren
- Angaben zu deiner finanziellen Situation
Fragen nach dem Familienstand in der Selbstauskunft sind umstritten. Wird der Ehepartner nicht Mietvertragspartei, so besteht keine gesamtschuldnerische Haftung. Die Auskunft zum Familienstand ist demzufolge für den Vermieter nicht von wirtschaftlichem Interesse. Wird hingegen der Ehepartner Vertragspartei, so greift ohnehin die gesamtschuldnerische Haftung, unabhängig vom Familienstand.
Welche Dokumente gehören zur Mieterselbstauskunft?
Für eine vollständige Bewerbung nach der Wohnungsbesichtigung werden in der Regel folgende Dokumente verlangt:
- Ausgefülltes Mieterselbstauskunft Formular
- Gehaltsnachweise (meist die letzten 3 Monate)
- Aktuelle SCHUFA-Auskunft oder andere Bonitätsauskunft
- Kopie des Personalausweises (nur zur Einsicht bei der Wohnungsbesichtigung)
- Mietzahlungsbestätigung des Vorvermieters (optional)
- Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung (optional)
- Immatrikulationsbescheinigung (bei Studenten) oder Ausbildungsnachweis (bei Azubis)
Mieterselbstauskunft: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen
Um deine Mieterselbstauskunft korrekt auszufüllen, gehst du am besten Schritt für Schritt vor. So hinterlässt du bei der Wohnungsbesichtigung einen vertrauenswürdigen Eindruck und vermeidest typische Fehler.
- Persönliche Angaben: Trage deinen vollständigen Namen, Geburtsdatum, aktuelle Adresse und Kontaktmöglichkeiten ein.
- Beschäftigungsverhältnis und Einkommen: Gib deinen Beruf, Arbeitgeber und das monatliche Nettoeinkommen an. Diese Angaben sind die Basis für den späteren Mietvertrag. Selbstständige können alternativ eine BWA oder den letzten Steuerbescheid beilegen.
- Bisheriges Mietverhältnis: Nenne deinen aktuellen Vermieter und die bisherige Mietdauer.
- Haushaltszusammensetzung: Erfasse alle Personen, die mit in die Wohnung einziehen wollen.
- Nachweise beilegen: Füge Gehaltsabrechnungen und Bonitätsauskunft hinzu.
- Datenschutz: Mache ausschließlich Angaben, die wesentlich sind. Fragen nach Religion oder Familienplanung musst du nicht beantworten.
Datenschutz beachten: Übermittle die Mieterselbstauskunft möglichst sicher – etwa als verschlüsselte E-Mail oder per Post. Gib deine Daten nur an seriöse Ansprechpartner heraus und frage nach, wie lange sie gespeichert werden.
Datenschutz und DSGVO: Was Vermieter und Mieter beachten müssen
Der Schutz deiner persönlichen Daten unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vermieter dürfen nur Informationen erheben, die für die Entscheidung über die Wohnung relevant sind.
Wie lange dürfen Daten gespeichert werden? Die Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie sie zur Auswahl benötigt werden. Sobald die Entscheidung über den Mietvertrag gefallen ist, müssen die Daten nicht berücksichtigter Bewerber gelöscht oder zurückgegeben werden.
Deine Rechte laut DSGVO: Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Recht auf Löschung nach Abschluss des Prozesses
- Recht auf Berichtigung fehlerhafter Angaben
Mieterselbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen?
Vermieter und Makler dürfen mit der Selbstauskunft also nur Informationen einholen, die dem Zweck der Vermietung dienen.
Laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt das Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Aber es kommt auch auf den Zeitpunkt an. Der Vermieter darf in verschiedenen Phasen der Vertragsanbahnung jeweils unterschiedliche Fragen stellen.
Daten, die erfasst werden können:
- die finanzielle Situation des zukünftigen Mieters
- Achtung: Fragen zu einer eidesstattlichen Erklärung oder zu einem Insolvenzverfahren dürfen nur mit einer zeitlichen Begrenzung gestellt werden. Bezogen auf die letzten 3 beziehungsweise 5 Jahre.
- die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen werden
- ob Haustiere gehalten werden
- Informationen zu früheren Wohnorten und gegebenenfalls Vermietern
Selbstauskunft
Hier gibt's die Mieterselbstauskunft als Vorlage im PDF Format (für Wohnungsbesichtigung und Vertragsabschluss).
Das darf der Vermieter nicht fragen
- Fragen, die gegen den Datenschutz verstoßen
- Diskriminierende Fragen, wie nach deiner Religion, der sexuellen Orientierung oder ob, und in welcher, Partei du bist.
- Nach Vorstrafen
Der Vermieter prüft in der Regel die Bonität des zukünftigen Mieters. Dazu gehören in erster Linie die Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft.
Selbstauskunft für Mieter: Welche Fragen darf der Vermieter wann stellen?
Der Vermieter prüft in der Regel die Bonität des zukünftigen Mieters. Dazu gehören in erster Linie die Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft.
Fragen bei der Wohnungsbesichtigung
Vermieter und Immobilienmakler dürfen vor oder während der Wohnungsbesichtigung nur bestimmte Daten erfragen. Dazu gehören:
- allgemeine Daten zur Identifikation des Interessenten. Hierzu zählen:
- Name und Anschrift (Nachweis mit Hilfe des Personalausweises)
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- Bei durch den sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen: Angaben aus dem Wohnungsberechtigungsschein. Das Dokument können Berechtigte beim Sozialamt beantragen.
Achtung: Eine Ausweiskopie anzufertigen fällt unter Datenschutz und ist unzulässig. Erst bei Abschluss des Mietvertrags darf der Vermieter eine Kopie machen. Dann aber mit eingeschränkten sichtbaren Daten (Name und Adresse).
Fragen bei ernsthaftem Interesse an der Wohnung
Hast du nach der Besichtigung der Immobilie ernsthaftes Interesse, dürfen Vermieter oder Makler weitere Auskünfte erfragen.
Dazu gehören:
- die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen
- die Information, ob es sich bei diesen um Kinder und/oder Erwachsene handelt
- ob gegen den Mieter ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde
- Angaben über Räumungstitel wegen Mietrückständen. Das musst du, nach vorherrschender Meinung der Juristen, angeben, wenn eine Räumungsklage weniger als 5 Jahre zurückliegt.
- dein Beruf und deinem derzeitigen Arbeitgeber. Achtung: Die Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses geht den Vermieter hingegen nichts an.
- die Einkommensverhältnisse des Interessenten. Wichtig ist für Vermieter dabei das Nettoeinkommen. Auch nach dem Betrag, der nach Abzug laufender Kosten für die Miete zur Verfügung steht, kann er fragen. Allerdings würde es aber auch reichen, wenn du einen bestimmten Betrag nennst, den du überschreitest.
- Mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kannst du nachweisen, dass du keine Mietschulden beim vorherigen Vermieter hast. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist freiwillig. Der Vermieter kann sie nicht verlangen, sie erhöht aber deine Chancen bei der Wohnungssuche.
Zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Miete direkt an den Vermieter, darf er nicht nach deinem Einkommen fragen.
Fragen nach dem Haustier
Fragen zu einer beabsichtigten Haustierhaltung sind in einem engen Rahmen ebenfalls zulässig. Der Mieter muss wahrheitsgemäß antworten.
Das gilt, laut der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz, wenn Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt. Also, wenn die Haustierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist.
Vor allem betrifft das große Tiere, die unter Umständen Nachbarn stören könnten. Für Kleintiere gilt das nicht – für Hamster oder Kaninchen dürftest du also lügen.
Fragen zum Vertragsabschluss
Der Vermieter hat sich für dich entschieden - prima! Jetzt kann er oder sein Makler vor dem Vertrag noch einige Details fragen.
- Nachweise zu deinem Einkommen sind wichtig. Als Nachweis gehören Gehaltsabrechnungen vom Arbeitgeber und ein Kontoauszug oder ein Steuerbescheid in Kopie dazu. Achte darauf, nicht erforderliche Angaben zu schwärzen.
- die Bonitätsprüfung des Mietinteressenten
- deine Bank- oder Kontodaten. Sie sind wichtig für den Vermieter, um später Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen an dich auszahlen zu können.
Was kann der Vermieter dem Schufa-Eintrag entnehmen?
Die ausgefüllte Mieterselbstauskunft hilft dem Vermieter, einen Mietinteressenten besser einzuschätzen. Foto: istock.com / fizkes
Beauftragt der Vermieter bei der Schufa einen Bonitätscheck erhält er Informationen über die Kreditwürdigkeit des Mieters. Dazu zählen:
- Zahlungshistorie: Hast du deine Rechnungen und Mieten pünktlich bezahlt? Oder ist es vielleicht zu Zahlungsrückständen gekommen?
- Hast du laufende Kredite, Schulden oder Verbindlichkeiten, kann der Vermieter sehen, ob du die Miete zahlen kannst.
- Mit Informationen zu Einkommen und Beschäftigungsverhältnis kann der Vermieter ebenfalls einschätzen, ob du die Miete zahlen kannst.
- Informationen über deine bisherigen Mietverhältnisse können zeigen, ob du in der Vergangenheit die Miete pünktlich bezahlt hast. Daraus kann der Vermieter ableiten, ob du ein verantwortungsvoller Mieter bist.
- Negative Einträge in der Schufa können ein Hinweis auf eine schlechte Zahlungsmoral sein.
Auch hier darf der Vermieter nicht alle Informationen einsehen. Für ihn sind nur solche relevant, die eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Mieters zulassen.
Eidesstattliche Versicherung & Mieterselbstauskunft
In manchen Fällen verlangen Vermieter zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung. Damit bestätigst du, dass deine Angaben vollständig und wahr sind. Das kommt oft vor, wenn Dokumente fehlen oder Unsicherheit über die Bonität besteht. Beachte: Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar. Im Normalfall genügt die einfache Mieterselbstauskunft für den Mietvertrag.
FAQ: Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft
Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?
Nein, du bist nicht verpflichtet, eine Mieterselbstauskunft abzugeben. Allerdings steigern vollständige und wahrheitsgemäße Angaben deine Chancen deutlich, den Zuschlag für die Wohnung zu erhalten.
Für die Mieterselbstauskunft ist der potenzielle Mieter verantwortlich, er füllt die Selbstauskunft aus. Deine Angaben sollten wahrheitsgemäß und vollständig sein. Falsche Angaben können eine fristlose Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen.
In einigen Fällen darf der Mieter aber auch lügen, ohne Konsequenzen für das Mietverhältnis.
Welche Fragen darf der Vermieter stellen?
Nur Fragen, die relevant für das Mietverhältnis sind, darf der Vermieter stellen. Das sind Fragen zu deiner beruflichen Situation, deinem Einkommen oder der Anzahl der einziehenden Personen. Persönliche oder diskriminierende Fragen (z. B. zu Religion, Gesundheit oder Familienplanung) sind unzulässig.
Wenn ein Makler oder Vermieter unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft stellt, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
„Der allgemeine Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 20 Millionen Euro, ist aber stark vom Einzelfall abhängig“, betont Alexander Filip. Er ist Referatsleiter beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Lesetipp: Diese 5 No-Gos musst du bei der Mieterselbstauskunft kennen
Was passiert bei falschen Angaben in der Selbstauskunft?
Falschangaben bei zulässigen Fragen können als arglistige Täuschung gewertet werden. Das kann dazu führen, dass der Mietvertrag angefochten oder fristlos gekündigt wird.
Generell sind Fragen unzulässig, die in deinen schutzwürdigen Bereich der Privatsphäre eingreifen, zum Beispiel zur Familienplanung. Solche Fragen musst du nicht beantworten.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterselbstauskunft Muster und Vorlage
Zwischen einer Mieterselbstauskunft Vorlage und einem Mieterselbstauskunft Muster gibt es kleine, aber wichtige Unterschiede.
Eine Mieterselbstauskunft Vorlage ist ein standardisiertes Formular, das du mit deinen persönlichen Daten füllst. Sie dient als praktische Grundlage für deine Bewerbung um eine Wohnung.
Ein Mieterselbstauskunft Muster ist ein Beispiel, wie eine ausgefüllte Selbstauskunft aussehen kann. Es dient dir zur Orientierung bei Formulierungen und Aufbau.
Was ist der Unterschied zur SCHUFA-Auskunft?
Die Selbstauskunft enthält deine eigenen Angaben; die SCHUFA-Auskunft ist ein Dokument einer Auskunftei über deine Kreditwürdigkeit. Beide zusammen sind meist Voraussetzung für einen Mietvertrag.
Darf der Vermieter eine Ausweiskopie behalten?
Nein. Er darf den Ausweis bei der Wohnungsbesichtigung einsehen, aber das dauerhafte Speichern einer Kopie ist datenschutzrechtlich unzulässig, solange kein Mietvertrag zustande kommt.
Muss ich als Student eine Selbstauskunft abgeben?
Ja, das ist üblich. Ergänze sie am besten durch eine Elternbürgschaft, um deine Chancen auf die Wohnung zu erhöhen.
Gibt es rechtliche Folgen bei falschen Angaben?
Ja. Bewusst falsche Angaben bei zulässigen Fragen können zur Anfechtung oder fristlosen Kündigung vom Mietvertrag führen.
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Aktualisiert am 11.02.2026
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Sibylle Alm am 26.06.2025 18:19
Wie kommt es das sich andere mit meiner identität anmelden können
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