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Bodenbelag in der Mietwohnung: Deine Rechte und Pflichten – und wer am Ende zahlt

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Ob Laminat, Parkett oder Teppichboden – der Bodenbelag in der Mietwohnung sorgt nicht nur für Wohnkomfort, sondern spielt auch beim Thema Mietrecht eine große Rolle. Gerade beim Auszug kann ein beschädigter Fußboden teuer werden. Damit es nicht so weit kommt, solltest du wissen, wie du mit dem Boden richtig umgehst.

Das Wichtigste in Kürze zum Bodenbelag in der Mietwohnung:

  • Du bist verpflichtet, den Boden in deiner Mietwohnung pfleglich zu behandeln – egal ob es sich um Laminat, Vinyl oder Teppich handelt.
  • Kleine Gebrauchsspuren zählen zur normalen Abnutzung und gehen meist nicht zu deinen Lasten.
  • Möchtest du den Bodenbelag ändern, brauchst du in der Regel die Zustimmung deines Vermieters.
  • Bei Beschädigungen kann es teuer werden – besonders beim Auszug und der Wohnungsabnahme.

Bodenpflege: So bleibt dein Fußboden in der Wohnung lange schön

Damit du lange Freude an deinem Bodenbelag hast und bei der Wohnungsübergabe keine böse Überraschung erlebst, solltest du deinen Fußboden regelmäßig und passend zum Material reinigen. Ob Parkett, Laminat oder Vinyl in der Mietwohnung: Wer sorgfältig mit dem Boden in der Mietwohnung umgeht, spart sich Ärger mit dem Vermieter.

  • Parkett reinigen (bzw. Holzboden reinigen): Nutze am besten einen weichen Besen oder Staubsauger mit Parkettdüse. Feucht wischen ist erlaubt, aber nur nebelfeucht – zu viel Wasser schadet dem Holz. Spezielle Reiniger helfen, die Oberfläche zu schonen.
  • Laminat reinigen: Auch hier gilt: nicht zu nass! Mikrofasertücher und milde Reiniger sind ideal. Achte darauf, keine Kratzer zu verursachen. Schwere Möbel schützt du am besten mit Filzgleitern.
  • Vinyl oder PVC: Diese Böden gelten als robust, reagieren aber empfindlich auf scharfe Reinigungsmittel. Besser: ein neutraler Reiniger und regelmäßig wischen.
  • Teppichboden: Staubsaugen ist Pflicht, am besten mehrmals pro Woche. Flecken solltest du direkt behandeln, damit sie sich nicht festsetzen.

Fürsorgepflicht und Instandhaltung: Darauf musst du als Mieter achten

Als Mieter hast du laut Mietrecht die Pflicht, die Mietsache in einem ordentlichen Zustand zu erhalten. Das gilt auch für den Bodenbelag in deiner Mietwohnung. Schäden durch falsche Reinigung oder Vernachlässigung können dir beim Auszug zum Verhängnis werden und kosten dich schlimmstenfalls einen Teil deiner Kaution.

Boden in der Mietwohnung beschädigt: Was passiert beim Auszug?

Kratzer im Laminat, Druckstellen im Teppich oder kleine Verfärbungen auf dem PVC-Boden: Nicht alles, was gebraucht aussieht, gilt gleich als Schaden. In der Regel zählt normale Abnutzung zur Mietsache und liegt damit in der Verantwortung des Vermieters. Anders sieht es aus, wenn du den Bodenbelag in der Mietwohnung durch unsachgemäße Nutzung beschädigt hast.

Typische Schäden, die du zahlen musst:

  • tiefe Kratzer im Parkett in der Mietwohnung durch Möbel ohne Schutzgleiter
  • Brandlöcher oder hartnäckige Flecken im Teppichboden
  • aufquellende Laminatstellen durch zu nasses Wischen
  • Rückstände von Kleber, wenn du PVC auf Fliesen in einer Mietwohnung verlegt hast

Kaution in Gefahr: Das prüft der Vermieter bei der Wohnungsabnahme

Bei der Übergabe schaut dein Vermieter genau hin, besonders beim Fußboden in der Wohnung. Ist der Zustand schlechter als erwartet oder weicht er stark vom ursprünglichen Zustand ab, kann das direkte Auswirkungen auf deine Kaution haben. In solchen Fällen darf der Vermieter die Kosten für Reparatur oder Erneuerung mit der Kaution verrechnen – vorausgesetzt, der Schaden ist klar dir zuzuordnen.

Wohnungsübergabe: So schützt du dich vor unnötigen Kosten

Am besten dokumentierst du den Zustand deines Bodenbelags deiner Mietwohnung schon beim Einzug mit Fotos und Wohnungsübergabeprotokoll. Auch beim Auszug sollte alles schriftlich festgehalten werden. Das schützt dich vor unklaren oder unberechtigten Forderungen.

Boden in der Mietwohnung ändern: Was ist erlaubt?

Dir gefällt der alte Teppichboden nicht oder du hättest lieber Vinyl in deiner Mietwohnung? Verständlich, aber ganz so einfach ist der Bodenwechsel nicht. Der Bodenbelag in einer Mietwohnung gehört zur Mietsache und darf deshalb nicht ohne Zustimmung des Vermieters verändert werden. Auch beim Außenbereich gelten Regeln: Laut Mietrecht ist der Balkon-Bodenbelag ebenso zu behandeln wie der Boden in der Wohnung. Das heißt: Du brauchst für feste Bodenverkleidungen ebenfalls die Zustimmung des Vermieters. Bevor du deine Mietwohnung selbst renovierst, erkundige dich immer über die spezifischen Umstände und mögliche Mietvertragsfallen.

Was du tun kannst: Änderungen mit Rückbaupflicht

Viele Vermieter stimmen einem neuen Bodenbelag zu, wenn du dich verpflichtest, den alten Zustand bei Auszug wiederherzustellen. Das nennt sich Rückbaupflicht und sollte unbedingt im Vorfeld schriftlich geregelt werden.

Achte darauf, dass der neue Belag den alten nicht beschädigt. Vor allem bei PVC auf Fliesen in der Mietwohnung ist Vorsicht geboten.

Renovierung beim Auszug: Wann musst du den Bodenbelag erneuern?

Beim Thema Mietrecht und Bodenbelag bei Auszug kommt es oft zu Missverständnissen. Grundsätzlich gilt: Du bist nicht automatisch verpflichtet, den Boden in der Mietwohnung bei Auszug zu erneuern – auch nicht, wenn er schon älter oder leicht abgenutzt ist. Normale Gebrauchsspuren, etwa durch Möbel oder tägliches Gehen, gelten als übliche Abnutzung.

FAQ

Muss der Vermieter den Bodenbelag erneuern und die Kosten dafür übernehmen?

Nur wenn der Bodenbelag so stark abgenutzt oder beschädigt ist, dass er die Wohnqualität deutlich beeinträchtigt oder die Nutzung der Wohnung einschränkt, ist der Vermieter zur Erneuerung verpflichtet und muss die Kosten tragen. Normale Gebrauchsspuren oder rein optische Mängel reichen dafür in der Regel nicht aus. Wann der Vermieter renovieren muss, hängt immer vom Einzelfall ab – maßgeblich sind Zustand, Alter und Funktionstüchtigkeit des Bodenbelags.

Ist Fußboden in der Wohnung Mietersache?

Nein, der Bodenbelag gehört zur Mietsache und ist damit grundsätzlich Vermietersache. Du bist aber verpflichtet, ihn pfleglich zu behandeln.

Wann muss der Mieter den Bodenbelag zahlen?

Wenn du den Boden beschädigt hast oder ihn ohne Zustimmung verändert hast, musst du für die Kosten der Instandsetzung oder Rückbau aufkommen.

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