Ratgeber

Liegenschaftskataster: Alle Vermessungsdaten zum Grundstück

Autorenbild: Andreas Steger
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Möchtest du dein Grundstück bebauen teilen oder aber die Grundstücksgrenzen feststellen, musst du dich zunächst an das zuständige Katasteramt wenden. Hier sind im Liegenschaftskataster alle Vermessungsdaten, Grenzverläufe und Nutzungsarten von Grundstücken verzeichnet. Um diese Daten einzusehen, kannst du einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Zugänglich sind die Auskünfte allerdings nicht für jedermann und es fallen Gebühren an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Register, das alle Grundstücke und Gebäude in Deutschland dokumentiert – mit Angaben zu Lage, Größe, Grenzen und Nutzung.
  • Es wird von den Kataster- bzw. Vermessungsämtern der Bundesländer geführt und ergänzt das Grundbuch um vermessungstechnische Daten.
  • Zur Ermittlung sämtliches Grundstücksdaten können Katasterauszüge (z. B. Flurkarte oder Eigentümernachweis) gegen Gebühr beantragt werden; Einsicht ist nur bei berechtigtem Interesse möglich.
  • Bei Bau, Teilung oder Grenzänderung besteht Einmessungspflicht; Eigentümer müssen Änderungen melden. Kosten bei Vermessungen können ggf. mit Nachbarn geteilt werden.

Was ist das Liegenschaftskataster?

Vergleichbar mit dem Grundbuch handelt es sich beim Liegenschaftskataster um ein öffentlich geführtes Register. Diese beiden Register ergänzen einander

  • Im Grundbuch findest du die Eigentums- und Rechtverhältnisse an einem Grundstück . 
  •  Liegenschaftskataster hingegen liefert dir die Beschreibung des Grundstücks. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur genauen Lage des Grundstücks, seiner Größe und Nutzung sowie  Vermessungsmaßen von Gebäuden, die sich darauf befinden. 
  • Die gespeicherten Daten kannst du als Eigentümer abrufen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du auf deinem eigenen  Grundstück bauen willst oder für dein geplantes Bauvorhaben auf Grundstücksuche bist. 

Das Katasterwesen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich organisiert. Gebühren und gesetzliche Regelungen zur Vermessung von Liegenschaften unterscheiden sich daher in manchen Punkten.

Wer führt das Liegenschaftskataster: Organisationsstrukturen, Aufgaben, Funktion des Katasteramtes

Die Verwaltung von Liegenschaften und Grundstücken ist in Deutschland Sache der Länder. 

  • Für die Bodenvermessung sind die Vermessungsbehörden der einzelnen Bundesländer zuständig. 
  • Diese werden je nach Organisationsform unterschiedlich bezeichnet
  • In Bayern ist die Bodenvermessung Aufgabe des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. 
  • In Rheinland-Pfalz ist das Vermessungs- und Katasteramt zuständig. 
  • In Hessen das Amt für Bodenmanagement. In der Regel gibt es mehrere Dienststellen, die jeweils für einen bestimmten Bezirk zuständig sind.

Abgesehen von diesen Rahmenbedingungen kommen dem Katasteramt wichtige Aufgaben zu:

  • Zentrale Aufgabe der Vermessungsbehörden ist das Führen eines Liegenschaftskatasters
  • In diesem Kataster werden die Liegenschaften, also die Grundstücke und Gebäude des jeweiligen Staatsgebiets, beschrieben und dargestellt. 
  • Einzelheiten zur Vermessung der Liegenschaften regeln die Vermessungs- und Katastergesetze der jeweiligen Bundesländer.

Zur Ermittlung der Grundstücksdaten führt die Behörde genaue Vermessungen der Liegenschaften durch und hält die Daten kartographisch fest. Durch die Katastervermessungen werden Eigentumsrechte geschützt. Gleichzeitig erleichtern die Angaben Planungsprozesse und den Grundstücksverkehr. Die erhobenen Daten dienen zudem anderen Behörden als Grundlage für die Aufstellung von Statistiken, Beitragserhebungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen und für steuerliche Zwecke.

Aufbau: Wie sieht ein Liegenschaftskataster aus und was wird erfasst?

Bei Liegenschaften handelt es sich um Grundstücke und Gebäude. Diese werden mithilfe von Flurstücken vermessen. Laut Definition der Vermessungs- und Katastergesetze der Bundesländer ist ein Flurstück die Buchungseinheit der Bodenflächen im Liegenschaftskataster. Es umfasst somit einen begrenzten Teil der Erdoberfläche.

  • Eine Liegenschaft besteht in der Regel aus einem oder mehreren Flurstücken. 
  • Mehrere Flurstücke bilden eine Flur
  • Mehrere Flure werden wiederrum in einem Gemark zusammengefasst. 
  • Die Gemarke haben Namen, die jeweils aus historischen Zusammenhängen entstanden sind. 
  • Oft fallen diese mit den Grenzen einer Gemeinde, eines Stadtbezirks oder eines Ortsteils zusammen.

Das Liegenschaftskataster setzt sich zusammen aus einem beschreibenden Teil, dem Liegenschaftsbuch, und einem graphischen Teil, der amtlichen Liegenschaftskarte. Außerdem hält es alle Vermessungsdaten und -unterlagen bereit. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden im Liegenschaftskataster ebenfalls aufgeführt.

Was wird im Liegenschaftskataster eingetragen?

Das Liegenschaftsbuch des Katasters liegt auch in digitaler Form vor und enthält folgende Angaben:

  • Die Flurstückskennzeichen: Jedes Flurstück ist deutschlandweit eindeutig mit einer bestimmten Nummer gekennzeichnet. Diese setzt sich aus dem Gemarkungsschlüssel, der Nummer der Flur und der Flurstücksnummer zusammen.
  • Die Lage der Flurstücke und deren Fläche.
  • Die Nutzung der Flurstücke, also ob es sich um eine Gebäudefläche, Landwirtschaftsfläche oder Gartenland handelt.
  • Die Ergebnisse der Bodenschätzung.
  • Gegebenenfalls eine Beschreibung der vorhandenen Gebäude.
  • Die Eigentümerdaten aus dem Grundbuch.

Die Liegenschafts- oder Flurkarte ist ebenfalls digitalisiert. Sie bildet die gespeicherten Daten in Kartenform ab. Darauf sind unter anderem zu sehen:

  • die Flurstücksgrenzen sowie die dazugehörigen Flurstücksnummern
  • strittige oder nicht festgestellte Flurstücksgrenzen
  • Grenzpunkte mit oder ohne Abmarkung
  • Symbole, die Aufschluss über die Nutzung der Flurstücke geben
  • die Lage von Gebäuden

Die Bodenschätzung wird bei landwirtschaftlich nutzbaren Flächen, also Ackerland oder Grünland, durchgeführt. 

  • Dabei wird der Boden eines Grundstücks nach seiner Beschaffenheit untersucht, in Schätzungsbüchern beschrieben und räumlich abgegrenzt. 
  • Diese Beschreibung dient vor allem der Feststellung der Ertragsfähigkeit von Grundstücken anhand von Geoinformationen.  
  • Hierzu zählen beispielsweise Bodenbeschaffenheit und auch Geländegestaltung sowie Klima- und Wasserverhältnisse
  • Für die Bodenschätzung ist in der Regel das Finanzamt zuständig.

Das Einbringen eines Grenzzeichens wird bei der Katastervermessung als Abmarkung bezeichnet. Grenzverläufe werden jedoch nicht immer automatisch von der Katasterbehörde abgemarkt. Die Bundesländer haben hierzu sehr unterschiedliche Regelungen getroffen. 

  • Sachsen: Flurstücksgrenzen werden offiziell abgemarkt (VermG Sachsen § 16). 
  • Bayern: Abmarkungspflicht gilt nur dann, wenn Grenzen nicht ausreichend durch Grenzzeichen als solche erkannt werden können und zur Abmarkung ein Anlass gegeben ist (Abmarkungsgesetz, AbmG, Art. 5, Abs. 1). 
  • Z.B. wenn Grundstücksgrenzen durch Neubildung von Grundstücken entstehen (AbmG, Art. 5, Abs. 2).

Auszug aus dem automatisierten Liegenschaftskataster beantragen

Wer Interesse an Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hat, kann diese bei der zuständigen Vermessungsbehörde beantragen. Die Auszüge stammen aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), das mittlerweile die automatisierte Liegenschaftskarte (AKL) und das automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) ersetzt. Hier sind die Daten des Liegenschaftsbuchs sowie die digitalen Flurkarten gespeichert.

Je nachdem, welchen Informationsgehalt du benötigst, kannst du als Eigentümer oder interessierter Bürger zwischen verschiedenen Varianten wählen:

  • Flurkarte: Auszug aus der Liegenschaftskarte 
  • Flurstücksnachweis: Angaben zur Lage und Nutzung
  • Flurstücks- und Eigentümernachweis: Angaben zur Lage, Nutzung und Angabe der Eigentümer
  • Bestandsnachweis: Eigentümerangabe mit Aufzählung der Flurstücke
  • Bestandsübersicht: Eigentümerangabe mit Auflistung der Flurstücke und Angaben zur Lage und Nutzung

Auf den Internetseiten der jeweiligen Vermessungsbehörden beantragst du die Auszüge in der Regel gleich online. 

Für den Auszug fallen Gebühren an. Je nach gewünschtem Format und Inhalt des Auszugs können die Kosten unterschiedlich hoch bemessen sein. 

  • Hier musst du mit einer Preisspanne zwischen 10 und 60 Euro rechnen. 
  • Im Kreis Soest in Nordrheinwestfalen kostet ein DIN A4-Auszug aus der Liegenschaftskarten beispielsweise 30 Euro, ein DIN A2-Auszug kostet das Doppelte. 
  • Auszüge aus den beschreibenden Angaben des Liegenschaftsbuchs schlagen ebenfalls mit 30 Euro zu Buche.

Amtlicher Lageplan für Bauvorhaben aus dem Liegenschaftskataster

Hast du vor, ein Haus auf deinem Grundstück zu bauen, gibt es zahlreiche Bauvorschriften zu beachten. Du brauchst auf jeden Fall eine Baugenehmigung. Um diese zu beantragen, musst du als Bauherr häufig einen amtlichen Lageplan, auch Liegenschaftsplan genannt, vorlegen. Er dient der Bauaufsichtsbehörde zur Beurteilung, ob ein geplantes Bauvorhaben unter Einhaltung baulicher Bestimmungen errichtet werden kann.

Welche Angaben der amtliche Lageplan beinhalten muss, regeln die jeweiligen Landesbauordnungen. In der Regel besteht er aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil.

  • Der zeichnerische Teil zeigt die Umrisse des geplanten baulichen Vorhabens auf dem Baugrundstück in der Draufsicht sowie die vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken. Grundlage dafür ist die Liegenschaftskarte vom Katasteramt.
  • Im schriftlichen Teil sind Daten zu den Grundstückeigentümern und Nachbarn, Angaben zu Baulasten, öffentlichen Lasten oder anderweitigen Beschränkungen, die das Grundstück betreffen, enthalten. Darüber hinaus enthält er Angaben zum geplanten Gebäude wie der Grund- und Geschossflächenberechnung und die geplante Art der baulichen Nutzung des Grundstücks.

Für die Abgabe von Lageplänen werden Gebühren fällig, die von Fall zu Fall unterschiedlich hoch ausfallen können. Sie hängen auch davon ab, wie umfangreich der Lageplan laut Baugenehmigungsbehörde sein muss. Manchmal sind für die Erstellung eines amtlichen Lageplans vorab auch Vermessungsarbeiten erforderlich. In diesem Fall erhöhen sich die anfallenden Kosten.

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Wer bekommt Zugang zu den Daten aus dem Liegenschaftskataster?

Neben Grundstücks- und Flurstückseigentümern können in der Regel auch Erbbauberechtigte und Notare Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie verschiedene Behörden wie das Bauamt können die Daten ebenfalls anfordern.

Bei den im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen handelt es sich zum Teil um personenbezogene Daten, die nicht an Dritte herausgegeben werden dürfen. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel die Namen der Grundstückseigentümer. Wollen Interessierte dennoch Einsicht, müssen sie bei der Antragsstellung ein berechtigtes Interesse nachweisen. 
Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn du einen Bauplatz kaufen willst, für das von Seiten des Eigentümers eine konkrete Verkaufsabsicht besteht. Anfragen aus reiner Neugier oder wagen Interesse an einem Grundstück haben eher schlechte Erfolgsaussichten.

In einem Urteil aus dem Jahr 2015 stellte beispielsweise das Berliner Verwaltungsgerichts fest, dass das Bezirksamt Lichtenberg zu Unrecht Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster an eine Grundstückgesellschaft übermittelt hatte. Die Grundstücksgesellschaft war an den Daten interessiert, weil sie Mehrfamilienhäuser erwerben wollte. Das Gericht entschied, dass die Abfrage von Eigentümerdaten zur Anbahnung von Verkaufsgesprächen zwar grundsätzlich ein berechtigtes Interesse sei, das gelte allerdings nur für Angaben, die für die Umsetzung des Erwerbsinteresses unbedingt erforderlich seien. Das Bezirksamt hatte jedoch 2.600 Anschriften übermittelt, obwohl das Kaufinteresse nur für wenige Grundstücke bestanden habe (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.02.2015 - VG 13 K 186.13).

In der Praxis führt die Frage, ob tatsächlich ein berechtigtes Interesse an bestimmten Daten besteht, immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Die Katasterämter entscheiden je nach Fall, ob Einsicht gewährt wird oder nicht. Denn die Landeskatastergesetze enthalten keine genaueren Angaben dazu, in welchem Fall ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Katasterneuvermessung: großräumige Grenzfeststellung

Sind die Daten im Liegenschaftskataster alt, nicht flächendeckend oder steht in einer Kommune eine Stadtsanierung an, wird häufig eine Katasterneuvermessung angestrengt. Auftraggeber der Katasterneuvermessung können nur kommunale Gebietskörperschaften sein. Hierzu zählen zum Beispiel Städte und Gemeinden. Neuvermessungen können jedoch auch auf Anordnung durch die obersten Kataster- und Vermessungsbehörden durchgeführt werden.

Ziel der Katasterneuvermessung ist es, das Liegenschaftskataster auf den aktuellen Stand zu bringen. Grenzverläufe zwischen den Flurstücken werden genau festgestellt und Grenznachweise gegebenenfalls erneuert. Es handelt sich also im Prinzip um eine flächendeckend durchgeführte Grenzfeststellung, bei der die genauen Koordinaten der Grenzpunkte erhoben, die Grundstücksfläche exakt berechnet und Grundeigentümer in den Grenzverlauf eingewiesen werden.

Info: Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Liegenschaften sind verpflichtet, der Vermessungsbehörde die notwendigen Angaben für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zu liefern. Sie müssen zudem dulden, dass Vermessungen auf ihrem Land durchgeführt werden und die damit Beauftragten die Örtlichkeit zu diesem Zweck betreten oder befahren. Müssen diese für die Messung Wohnungen betreten, ist die Zustimmung der Wohnungsinhaber erforderlich. Die Vermessungsbeamten sind in der Regel dazu verpflichtet, den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten vor Betreten eines eingefriedeten Grundstücks oder Gebäudes zu informieren.

Neben der umfangreichen Katasterneuvermessung gibt es auch verschiedene Fortführungsmessungen, die die Behörde durchführt. Dazu gehören vor allem die Gebäudeeinmessung und die Teilungs- oder auch Zerlegungsmessung. Die Liegenschaftskarte wird dann um die Ergebnisse der Fortführungsmessungen mit den entsprechenden Grenzmaßen vervollständigt. Darüber hinaus kann eine Grenzfeststellung oder -wiederherstellung beim Katasteramt beantragt werden.

Wann müssen Eigentümer sich an die Katastersterbehörde wenden?

Als Eigentümer musst du dich in vielen Fällen an die Katasterbehörde wenden. Beispielsweise wenn es um die Vermessung deines Hauses auf dem Grundstück geht. Möchten Erben ein großes Grundstück untereinander aufteilen, müssen sie die neuen Grenzen ebenfalls durch das Katasteramt feststellen lassen. Vielleicht benötigst du aber auch eine Grenzfeststellung, Grenzermittlung oder Grenzwiederherstellung, um Nachbarschaftsstreitigkeiten über Grundstücksgrenzen schnell aus der Welt zu schaffen.

Die Gebäudeeinmessung

Damit das Liegenschaftskataster immer auf dem aktuellen Stand ist, gilt die Einmessungspflicht. Das bedeutet, dass Bauherren ihre Gebäude unmittelbar nach der Fertigstellung auf eigene Kosten bei der Katasterbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen lassen. Tun sie dies nicht, wird das Katasteramt von sich aus aktiv und lässt die Einmessung meist gegen zusätzliche Kosten durchführen. 

Die Einmessungspflicht gilt auch, wenn du ein Gebäude im Umfang seines Grundrisses veränderst. Abbrüche und Zerstörungen von Gebäuden oder Änderungen in der Zweckbestimmung musst du der Katasterbehörde ebenfalls melden. Die Gebühr für die Vermessung des Gebäudes wird je nach Bundesland unterschiedlich festgesetzt. In der Regel wird allerdings der Wert des Gebäudes, beispielsweise der Herstellungswert, in die Berechnung miteinbezogen.

Einmessungspflichtig sind unabhängig von ihrer Nutzung alle dauerhaften Gebäude. Hierzu zählen beispielsweise 

  • Wohnhäuser,
  • Garagen,
  • landwirtschaftliche oder gewerbliche Bauten.

Die Einmessungspflicht gilt nicht unter den folgenden Bedingungen:

  • Umbauten ohne äußere Grundrissveränderung,
  • Gebäuden, die nur vorübergehend aufgestellt werden,
  • Gebäuden mit einer Grundrissfläche von weniger als 10 m2
  • oder Gebäuden von geringer Bedeutung wie Gartenhäuser oder Carports.

Info: Neben dem Katasteramt ist auch ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) dazu berechtigt, Gebäude und Grundstücke einzumessen, sofern ihn Eigentümer damit beauftragen. Er führt die Einmessung vor Ort durch, fertigt die Vermessungsschriften an und reicht sie innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Katasterbehörde ein.

Teilungsmessung bei Zerlegung des Grundstücks

Willst du als Eigentümer dein Grundstück teilen, ist eine Teilungs- oder auch Zerlegungsmessung erforderlich, um die neuen Grundstücksgrenzen festzuhalten. Häufig lassen auch Erben von großen Grundstücken eine solche Teilung durchführen. Auf Basis dieser Messung wird ein neues Flurstück gebildet. 

Bei der Teilungsmessung wird ein Vermessungsingenieur bestellt, der die neuen Grundstücksgrenzen vor Ort abmarkt. In manchen Fällen kommt es auch zu einer sogenannten Sonderung. Dabei werden die neuen Grenzen ohne örtliche Kennzeichnung, allein auf Grundlage von Berechnungen festgestellt. Diese Variante ist schneller und kostengünstiger. 

Sie kann allerdings nur durchgeführt werden, wenn im Liegenschaftskataster für alle Grenzpunkte sehr genaue Koordinaten vorliegen. Das ist allerdings nicht immer der Fall. Problematisch wird es vor allem dann, wenn die letzte Liegenschaftsvermessung schon länger zurückliegt. Strebst du eine Sonderung an, musst du daher zunächst Rücksprache mit der zuständigen Katasterbehörde halten. Sie entscheidet je nach Fall, ob eine Sonderung möglich ist.

Eine entsprechende Umschreibung im Grundbuch erfolgt erst, wenn die Liegenschaften als gesonderte Flurstücke mit den jeweiligen Flurstücksnummern und der Flurstücksfläche im Liegenschaftskataster eingetragen sind. 
Die Gebühren für die Durchführung einer Grundstücksteilung fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. Bei der Berechnung spielen beispielsweise die Anzahl der festgestellten alten und festgelegten neuen Grenzpunkte, die Anzahl der neu gebildeten Flurstücke und der Bodenrichtwert des Grundstücks eine Rolle. Somit fallen die Kosten je nach Liegenschaft unterschiedlich hoch aus.

Grundstücksvermessung: Grenzfeststellung, Grenzermittlung oder Grenzwiederherstellung

Planst du ein Gebäude wie eine Garage oder ein Gartenhaus nahe an der Grundstücksgrenze zu bauen, solltest du zuvor eine Grenzauskunft einholen. Damit erhältst du schwarz auf weiß einen Grundstücksnachweis und kannst sicherstellen, dass neue Gebäude nicht zu dicht am Nachbargrundstück oder teilweise auf fremdem Grund errichtet werden. Die Grenzauskunft wird vor Ort erteilt. Allerdings ist dieses Verfahren nur möglich, wenn dem Katasteramt die genauen Koordinaten für die Grenzpunkte vorliegen. Ist dies nicht der Fall, bleibt noch die Möglichkeit einer Grenzfeststellung.

Bei einer Grenzfeststellung beziehungsweise Grenzwiederherstellung werden vorhandene und neue Grenzen oder Grenzpunkte eines Flurstücks amtlich festgestellt und im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Zu diesem Verfahren kommt es, wenn Grenzsteine vor Ort fehlen. Sind die Grenzsteine beschädigt oder besteht der Verdacht, dass sie versetzt wurden, kann der Grenzverlauf nicht mehr genau ausgemacht werden. Als Folge ergeben sich dann häufig Streitereien mit dem Nachbarn darüber, wo genau das eigene Grundstücke endet und das anderen beginnt.

In diesem Fall ermittelt ein ÖbVI im Grenzfeststellungsverfahren anhand der Grundstücksnachweise aus dem Liegenschaftskataster die Grenzen vor Ort. Bei einem Grenztermin zeigt der der ÖbVI dann den genauen Grenzverlauf. Fallen unerlaubte Abweichungen auf, wird der Grenzstein versetzt. 

Eine Grenzfeststellung oder -wiederherstellung kann auch von Amts wegen eingeleitet werden. Die Gebühren für diese Leistung richten sich meist nach der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte und der Anzahl der Abmarkungen durch die gesetzten Grenzsteine sowie dem Bodenwert pro Quadratmeter.

Achtung: Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter musst du dulden, dass dein Grundstück für Abmarkungen von Grenzpunkten und andere Vermessungsmarken in Anspruch genommen wird. Einmal angebracht, liegt es in deiner Verantwortung, diese Abmarkungen und Vermessungsmarken erkennbar zu halten.

Den Nachbarn an den Kosten beteiligen

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) können Eigentümer von ihren Grundstücksnachbarn grundsätzlich verlangen, dass sie an der Errichtung fester Grenzzeichen oder deren Wiederherstellung mitwirken (BGB § 919, Abs. 1). Das gilt für den Fall, dass die Grenze zwar bekannt ist, Grenzsteine jedoch fehlen, verrückt wurden oder unkenntlich sind. Die Kosten der Abmarkung sind dann von beiden Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen (BGB § 919, Abs. 3). Zur Sicherheit und um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, solltest du im Vorfeld der Maßnahmen eine Kostenübernahmeerklärung mit deinem Nachbarn abschließen.

Können weder Eigentümer noch Nachbarn den richtigen Grenzverlauf nachweisen, wird die Grenze durch eine Grenzentscheidung per Gerichtsurteil festgestellt (BGB, § 920).

Egal um welches Anliegen es geht: Benötigst du genauere Informationen, solltest du bei deiner zuständigen Katasterbehörde vor Ort nachfragen. Die Bundesländer regeln das Kataster- und Vermessungswesen im Detail unterschiedlich. Außerdem können sich je nach zuständiger Stadt oder Bezirk auch die angewendeten Verfahren unterscheiden. Entsprechend fallen auch die Kosten unterschiedlich aus.

Das Liegenschaftskataster stellt genaue Daten bereit

Die Vermessung des eigenen Grundstücks mag zunächst sehr aufwendig erscheinen. Du musst Anträge beim zuständigen Katasteramt stellen, Termine für die Vermessung ausmachen und die Gebühren bezahlen. Dafür gewährleisten die ermittelten und im Liegenschaftskataster gespeicherten Angaben, dass du die Eigentumsverhältnisse klar nachweisen kannst. Der Eigentumsnachweis des Katasteramts belegt eindeutig, welcher Teil des Geländes zum eigenen und welcher zum angrenzenden Grundstück gehört. Gleichzeitig erhältst du durch einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Zugriff auf die genauen Vermessungsdaten, falls du diese einmal benötigst.

FAQ: Fragen und Antworten zum Liegenschaftskataster

Wer führt das Liegenschaftskataster?

Das Liegenschaftskataster wird von den zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden der einzelnen Bundesländer geführt.

Wie sieht ein Liegenschaftskataster aus?

Ein Liegenschaftskataster-Auszug ist ein amtliches Dokument, das alle Vermessungsdaten, Grenzen und Nutzungsarten eines Grundstücks und den darauf stehenden Gebäuden enthält. 

Das Kataster besteht aus zwei Teilen: 

  • dem Liegenschaftsbuch mit beschreibenden Daten (z. B. Flurstücksnummer, Nutzung, Fläche, Eigentümerdaten)
  • und der Liegenschaftskarte, die Grenzen, Gebäude und Nutzung grafisch darstellt.

Was wird im Liegenschaftskataster eingetragen?

Im Kataster sind Lage, Größe, Nutzung, Vermessungsdaten und Bodenschätzungen von Grundstücken – inklusive der zugehörigen Flurstücke, Grenzverläufe und Gebäudemaße, teileweise mit Bezug zum Grundbuch, erfasst.

Wo kannst du einen Liegenschaftskataster beantragen?

Einen Auszug beantragst du beim zuständigen Katasteramt deines Bundeslandes. Oft kannst du den Auszug direkt online gegen eine Gebühr über die Website der Behörde bestellen.

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