Ratgeber

Fortbildung für Immobilienprofis: Das gilt für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Autorenbild: Regine Curth

Die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler wird abgeschafft, stattdessen setzt die Bundesregierung auf freiwillige Weiterbildung. Für Wohnimmobilienverwalter bleibt sie dagegen bestehen. Welche Regeln künftig gelten, welche Änderungen beschlossen wurden und was das für die Branche bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler wird abgeschafft. Die bisher vorgeschriebenen 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren entfallen.
  • Wohnimmobilienverwalter müssen sich weiterhin fortbilden. Für sie bleibt die Pflicht bestehen, regelmäßig an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
  • Bürokratische Vorgaben werden reduziert. Die Pflicht zur Vorlage einer speziellen Erklärung gegenüber Behörden entfällt, zudem verkürzt sich die Aufbewahrungsfrist für Nachweise von fünf auf drei Jahre.
  • Auslöser war das Bürokratierückbaugesetz. Die Bundesregierung wollte die Weiterbildungspflicht ursprünglich für Makler und Verwalter streichen. Nach Kritik aus der Branche bleibt sie nun zumindest für Verwalter erhalten.

Wer muss sich weiterbilden?

Die Fortbildungspflicht betrifft künftig nur noch Wohnimmobilienverwalter. Laut Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) müssen sie und alle bei ihnen beschäftigten Personen, die an der Immobilienverwaltung mitwirken, sich regelmäßig weiterbilden. Die Verordnung schreibt zwar vor, welche Fortbildungen zählen – eine zentrale Institution für Weiterbildungen gibt es allerdings nicht.

Laut Immobilienverband Deutschland (IVD) gehören dazu beispielsweise folgende Aufgabenbereiche:

  • Verwaltung von Wohnungseigentum
  • Verwaltung von Mietobjekten
  • Rechtliche und kaufmännische Grundlagen der Immobilienverwaltung

Nicht weiterbilden müssen sich Angestellte mit rein administrativen Hilfstätigkeiten, die zum Beispiel Sekretariatsaufgaben erfüllen oder nur in der Buchhaltung oder der Personalabteilung arbeiten.

Außerdem haben bestimmte Berufsgruppen etwas länger Zeit: Für Immobilienkaufleute und Personen, die beispielsweise einen Weiterbildungsabschluss als geprüfter Immobilienfachwirt haben, gilt die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit.

Welche Formen der Weiterbildung sind möglich?

Die Form der Weiterbildung ist recht frei. Möglich sind:

  • Präsenzseminare
  • Begleitetes Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle durch den Weiterbildungsanbieter
  • Betriebsinterne Maßnahmen des Immobilienmaklers oder Verwalters

Außerdem sind laut MaBV auch „andere geeignete Formen der Weiterbildung“ zulässig. Diese werden jedoch nicht genauer definiert. Thomas Kreye, Experte für Gewerberecht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover, meint: „Im Prinzip decken die übrigen drei genannten Formen bereits alle Formen der Weiterbildung ab. Durch diese Formulierung wären aber auch eventuell später auftretende, neue Formen der Weiterbildung zulässig.“

Fortbildungen für Makler: Welche Kurse gilt es?

Die MaBV gibt gleich mit vor, in welchen Bereichen sich Immobilienmakler fortbilden können und legt die inhaltlichen Anforderungen fest (§ 15b Abs. 1 MaBV, Anlage 1). Auch wenn die gesetzliche Fortbildungspflicht künftig entfällt, nutzen viele Makler Weiterbildungen weiterhin freiwillig, um ihr Fachwissen aktuell zu halten. Die Themenkomplexe sind:

Kundenberatung

  • Serviceerwartungen des Kunden
  • Besuchsvorbereitung, Kundengespräch oder Kundensituation: „Dazu kann zum Beispiel die Erstberatung eines Kunden zählen und wie der Makler die Wünsche und Anforderungen am besten abfragt“, erklärt Kreye von der IHK Hannover.
  • Kundenbetreuung

Grundlagen des Maklergeschäfts

  • Teilmärkte des Immobilienmarktes
  • Preisbildung am Immobilienmarkt
  • Objektangebot und Objektanalyse
  • Wertermittlung
  • Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
  • Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
  • Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

Rechtliche Grundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch: Allgemeines Vertragsrecht, Maklervertragsrecht, Mietrecht, Grundstückskaufvertragsrecht, Bauträgervertragsrecht
  • Grundbuchrecht
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Wohnungsvermittlungsgesetz
  • Zweckentfremdungsrecht
  • Geldwäschegesetz
  • Makler- und Bauträgerverordnung
  • Informationspflichten des Maklers: Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, Telemediengesetz, Preisangabenverordnung, Energieeinsparverordnung

Wettbewerbsrecht

  • Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
  • Unzulässige Werbung

Verbraucherschutz

  • Grundlagen des Verbraucherschutzes
  • Schlichtungsstellen
  • Datenschutz – also auch Weiterbildung in Sachen DSGVO

Grundlagen Immobilien und Steuern

  • Einkommensteuern
  • Körperschaftsteuern
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Bewertungsgesetzabhängige Steuern
  • Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)

Grundlagen der Finanzierung

  • Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung
  • Kostenerfassung
  • Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit
  • Kosten einer Finanzierung
  • Kreditsicherung und Beleihungsprüfung
  • Förderprogramme, Wohnriester
  • Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall
  • Steuerliche Aspekte der Finanzierung

Die Fortbildungsmaßnahmen für Wohnimmobilienverwalter in Kürze

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft: Zum Beispiel Lebenszyklus der Immobilie, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
  • Rechtliche Grundlagen: etwa BGB, Grundbuchrecht, WEG, Rechtsdienstleistungsgesetz, Zweckentfremdungsrecht, MaBV, Betriebskostenverordnung
  • Kaufmännische Grundlagen im allgemeinen und spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters, sowie des Mietverwalters
  • Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten: unter anderem Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
  • Verwaltung von Mietobjekten, zum Beispiel Bewirtschaftung von Mietobjekten oder Ausgestaltung des Mietvertrages
  • Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung, mit Punkten wie Baustoffe und Baustofftechnologie, Erkennung von Mängeln oder Dokumentation
  • Wettbewerbsrecht: Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze und unzulässige Werbung
  • Verbraucherschutz: Grundlagen des Verbraucherschutzes, Schlichtungsstellen, Datenschutz

Wo können sich Makler weiterbilden?

Immobilienmakler können sich freiwillig in vielen verschiedenen Kursen weiterbilden. Die Anbieter von Fortbildungen für Immobilienmakler müssen nicht zertifiziert oder staatlich anerkannt sein. Sie müssen aber sicherstellen, dass gewisse Anforderungen bei der Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen eingehalten werden. Jeder Maßnahme muss unter anderem ein Plan zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert sein und die Qualität der Person, die die Fortbildung durchführt, muss sichergestellt sein. Dies ist in Anlage 2 der MaBV detailliert geregelt.

Viele Verbände aus der Immobilienbranche bieten eigene Kurse an, aber auch ein Weiterbildungskurs bei der örtlichen Volkshochschule kann zählen, sofern die Anforderungen erfüllt werden. Auch wenn die gesetzliche Fortbildungspflicht für Makler künftig entfällt, können die Weiterbildungsangebote weiterhin genutzt werden, um Fachwissen zu aktuellen rechtlichen, steuerlichen oder marktbezogenen Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu halten.

Wie hoch sind die Fortbildungskosten?

Da Weiterbildungen in verschiedenen Formen möglich sind, können auch die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Der grobe Rahmen beginnt bei um die 1.000 Euro für 20 Stunden, zum Beispiel über Webinare, er kann sich jedoch auch leicht bis in den mittleren vierstelligen Bereich ausdehnen. Aber: Die Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Nachweispflicht & Informationspflicht: Wann sind Nachweise zu erbringen?

Wohnimmobilienverwalter müssen nur auf Nachfrage von Seiten der Behörde oder von Kunden über Qualifikationen und Weiterbildungen der letzten drei Jahre informieren. Einzelnachweise für ihre Mitarbeiter müssen sie jedoch nicht erbringen. Hier genügt eine Bestätigung, dass die erforderlichen Weiterbildungen absolviert wurden. Geregelt ist dies in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Für Immobilienmakler entfällt die gesetzliche Fortbildungspflicht künftig. Sie können sich jedoch weiterhin freiwillig weiterbilden und entsprechende Qualifikationen gegenüber Kunden als Qualitätsmerkmal nachweisen.

 Jetzt PDF für die Erklärung über Weiterbildungen herunterladen

Aufbewahrungspflicht von Nachweisen

Wohnimmobilienverwalter müssen Nachweise über Fortbildungsmaßnahmen sammeln und aufbewahren. Die Aufbewahrungspflicht umfasst künftig einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildung durchgeführt wurde.

Wer also am 1. Februar 2026 eine Fortbildung absolviert, muss das Zertifikat dafür bis Ende 2029 aufbewahren.

Folgen bei Verletzen der Fortbildungspflicht

Teilen Wohnimmobilienverwalter trotz Aufforderung der Behörde nicht mit, welche Fortbildungen sie absolviert haben, oder legen sie die erforderlichen Nachweise nicht vor, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro (§ 144 Abs. 4 GewO).

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