ACHTUNG, WICHTIG: Befristete Vermietung ("Wohnen auf Zeit") von min. 1 Monat bis max. 12 Monate nach § 575 Abs. 1 Nr. 1 BGB aufgrund des geplanten Einzugs von Familienangehörigen. Zeitliche Anpassungen sind nach Absprache ggf. möglich, eine Befristung wird aber Vertragsbestandteil bleiben. ---- Ab sofort können Sie diese helle EG-Wohnung (Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus), die durch eine gehobene Innenausstattung besticht, beziehen. Die Wohnung wurde frisch renoviert (d.h. unter ander...