Ratgeber

Hausratversicherung bei Umzug: Adresse, Wohnfläche und Schutz richtig ändern

Autorenbild: Andreas Steger

Die Hausratversicherung zieht bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in der Regel mit. Welche Angaben gemeldet werden müssen, wie lange beide Wohnungen geschützt sind und wann ein Sonderkündigungsrecht besteht, zeigt dieser Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze: Eine Hausratversicherung muss beim Umzug in Deutschland in der Regel nicht gekündigt werden. Der Schutz geht auf die neue Wohnung über.

Allerdings müssen die Vertragsdaten der Hausratversicherung nach dem Umzug geändert werden. Neue Adresse und Wohnfläche sind spätestens zum Umzugsbeginn zu melden. Außerdem müssen Versicherungssumme, Sicherungen und Beitrag zur neuen Wohnung passen.

Während der Umzugsphase sind alte und neue Wohnung häufig parallel versichert.

Hausratversicherung: Umzug melden und Frist einhalten

Eine Meldung etwa 4 Wochen vor dem Umzug lässt Zeit für die Vertragsänderung. Das ist eine praktische Planungsempfehlung, keine allgemeine gesetzliche Meldefrist. Die GDV-Musterbedingungen sehen eine Anzeige spätestens bei Umzugsbeginn vor. Einzelne Verträge können andere Vorgaben enthalten. Als Umzugsbeginn zählt dort der Zeitpunkt, an dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.

Für weitere Aufgaben rund um den Wohnungswechsel bietet die Umzug-Checkliste von immowelt einen Zeitplan.

Für die Meldung benötigen Versicherer insbesondere diese Angaben:

  1. Vertragsnummer und bisherige sowie neue Anschrift mit Postleitzahl
  2. Datum des Umzugsbeginns und neue Wohnfläche in Quadratmetern – bei Unklarheiten hilft der Ratgeber zur Wohnflächenberechnung
  3. Angaben zu vereinbarten Sicherungen, etwa einer Alarmanlage
  4. Neue Wertgegenstände und gewünschte Zusatzbausteine, etwa für Fahrräder, sowie Änderungen am Hausratwert

Die Meldung muss in der vom Vertrag verlangten Form erfolgen. Eine schriftliche Bestätigung dokumentiert den Schutzbeginn in der neuen Wohnung und die aktualisierten Vertragsdaten. Die GDV-Musterbedingungen sehen für Angaben zu vereinbarten Sicherungen Textform vor, ein Telefonat allein reicht dafür nicht zwingend.

Hausratversicherung bei Umzug ändern: neue Wohnung richtig absichern

Die neue Adresse allein genügt nicht immer. Eine größere Wohnfläche, neu angeschaffte Möbel oder hochwertigere Geräte können den Hausratwert erhöhen. Versicherungssumme und vereinbarte Wohnfläche müssen zum tatsächlichen Bestand passen, damit bei einem Schaden keine Unterversicherung entsteht. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer auf die Prüfung einer Unterversicherung verzichtet, steht in der Police.

Auch der Beitrag kann sich ändern: Wohnfläche, Versicherungssumme, Tarifzone und vereinbarte Leistungen spielen je nach Tarif eine Rolle. Der neue Wohnort kann über die regionale Risikoeinstufung relevant sein, eine größere Wohnung führt jedoch nicht zwangsläufig zu einem höheren Hausratwert. Die neue Beitragsübersicht zeigt, ob Selbstbeteiligung und Zusatzbausteine noch passen. Eine Beitragserhöhung allein wegen mehr Wohnfläche und mehr versicherten Werts ist nicht automatisch derselbe Kündigungsfall wie ein höherer Beitragssatz für den neuen Wohnort.

Wie lange sind alte und neue Wohnung versichert?

Während eines echten Wohnungswechsels gilt der Schutz in der Regel für beide Wohnungen. Spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn endet nach der üblichen Regelung der Schutz für die bisherige Wohnung. Die konkrete Dauer steht im Vertrag. Bleibt die alte Wohnung dauerhaft als zweite Wohnung bestehen, kann statt des normalen Übergangs eine gesonderte Regel für Doppelwohnsitze greifen.

Ist der Hausrat im Umzugswagen versichert?

Der parallele Schutz der Wohnungen ist keine pauschale Transportversicherung. Beschädigungen beim Tragen, Verladen oder Fahren sind in einer gewöhnlichen Hausratversicherung meist nicht gedeckt. Eine ausdrücklich vereinbarte Transportdeckung, die Haftung von Möbelpackern und Umzugsunternehmen und eine mögliche Transportversicherung sind deshalb vorab zu prüfen.

Hausratversicherung beim Umzug kündigen: Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Umzug allein begründet kein allgemeines Sonderkündigungsrecht. Steigt der Beitrag wegen eines höheren Beitragssatzes am neuen Wohnort, sehen die GDV-Musterbedingungen ein Sonderkündigungsrecht vor. Gleiches gilt dort bei erhöhter Selbstbeteiligung. Die Kündigung muss innerhalb von 1 Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Versicherer eingehen und wird nach diesen Bedingungen 1 Monat nach Zugang wirksam. Maßgeblich sind der Wortlaut der Police und der Mitteilung.

Erhöht ein Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag ohne entsprechende Mehrleistung oder senkt er Leistungen ohne entsprechende Beitragssenkung, regelt § 40 VVG ebenfalls ein Kündigungsrecht innerhalb von 1 Monat. Die Rechtsfolge und der Wirksamkeitszeitpunkt unterscheiden sich vom oben beschriebenen Umzugsfall; deshalb sollten beide Fälle nicht gleichgesetzt werden.

Situation Kündigung vor Vertragsende?
Höherer Beitragssatz am neuen Wohnort Sonderkündigungsrecht nach den vereinbarten Bedingungen; häufig 1 Monat ab Mitteilung
Beitragserhöhung nur wegen höherer Versicherungssumme Nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht
Gleichbleibender oder sinkender Beitrag Kein Sonderkündigungsrecht allein wegen des Umzugs
Leistungskürzung ohne entsprechende Beitragssenkung Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG, wenn die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind
Zusammenzug mit zwei Verträgen Beendigung des jüngeren Vertrags häufig möglich; mit Versicherern klären
Dauerhafter Umzug ins Ausland Beendigung und Frist anhand des Vertrags sowie des versicherten Interesses klären


Ohne Sonderkündigungsrecht bleibt die reguläre Kündigung. Bei Hausratversicherungen beträgt die Frist meist 3 Monate zum Vertragsende – maßgeblich ist die vereinbarte Laufzeit. Bei einem Versichererwechsel sollte der neue Schutz lückenlos beginnen.

Sonderfälle: Zusammenzug, Ausland und Pflegeheim

Zusammenzug: Bestehen für beide Personen Hausratversicherungen, ist die Haushaltszusammenlegung beiden Versicherern zu melden. Häufig wird der ältere Vertrag für den gemeinsamen Haushalt fortgeführt und der jüngere wegen der Doppelversicherung beendet. Das ist kein Automatismus für jede Vertragskonstellation: Beendigungszeitpunkt und Versicherungssumme des verbleibenden Vertrags müssen geklärt werden.

Umzug ins Ausland: Eine deutsche Hausratversicherung geht regelmäßig nicht auf die Wohnung im Ausland über. In den GDV-Musterbedingungen endet der Schutz der bisherigen Wohnung nach einer vertraglich einzutragenden Übergangszeit, eine pauschale Frist von 2 Monaten lässt sich daraus nicht für jeden Vertrag ableiten. Vor der Abreise sind die Beendigung des deutschen Vertrags sowie der Schutz im Zielland und für den Transport zu klären. Ein Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Auswanderung kann sich aus dem Vertrag beziehungsweise dem Wegfall des versicherten Interesses ergeben.

Umzug ins Pflegeheim: Wird die bisherige Wohnung aufgelöst, kann der Bedarf für die bisherige Hausratversicherung entfallen. Die Haushaltsauflösung ist dem Versicherer mitzuteilen; zugleich ist der Schutz für Gegenstände im Heim zu klären.

Tipp: Der Ratgeber zur Haushaltsauflösung behandelt die Organisation und den Umgang mit dem übrigen Hausrat. Auch eine mögliche Deckung durch die Einrichtung und deren Umfang sind zu prüfen. Eine konkrete Kündigungsfrist hängt vom Vertrag und der Situation ab.

Checkliste: Hausratversicherung nach Umzug anpassen

  • Etwa 4 Wochen vorab Police und Meldeweg prüfen.
  • Neue Adresse, Wohnfläche und Umzugsbeginn spätestens zum vertraglich vorgesehenen Termin melden.
  • Hausratwert und Versicherungssumme neu berechnen; Sicherungen und Zusatzbausteine abgleichen.
  • Bestätigung, neuen Beitrag und Übergangsfrist für die alte Wohnung prüfen.
  • Transportdeckung gesondert klären und bei Beitragserhöhung die Frist für ein mögliches Sonderkündigungsrecht beachten.

FAQ zur Hausratversicherung beim Umzug

Muss die Hausratversicherung bei einem Umzug gekündigt werden?

Nein. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands geht der Versicherungsschutz in der Regel auf die neue Wohnung über. Die Vertragsdaten müssen für die neue Wohnung aktualisiert werden.

Zieht die Hausratversicherung automatisch mit um?

Der Schutz geht bei einem gewöhnlichen Wohnungswechsel grundsätzlich auf die neue Wohnung über. Die Mitteilung an den Versicherer ist trotzdem erforderlich, damit Anschrift, Wohnfläche und Beitrag stimmen.

Wann muss der Umzug der Hausratversicherung gemeldet werden?

Eine Meldung etwa 4 Wochen im Voraus ist sinnvoll. Die GDV-Musterbedingungen verlangen die Anzeige spätestens bei Umzugsbeginn; entscheidend sind die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Was passiert, wenn der Umzug nicht gemeldet wird?

Der Vertrag wird nicht schon durch eine verspätete Adressänderung automatisch unwirksam. Falsche Angaben zu Wohnfläche, Hausratwert oder vereinbarten Sicherungen können aber zu Unterversicherung oder Streit über vertragliche Pflichten führen. Eine umgehende Nachmeldung und Bestätigung des Schutzes schaffen Klarheit.

Ändert sich der Beitrag der Hausratversicherung nach einem Umzug?

Das ist möglich. Neue Wohnfläche, Versicherungssumme, Beitragssätze am neuen Wohnort und vereinbarte Leistungen können den Beitrag beeinflussen. Die neue Beitragsberechnung zeigt die Gründe für eine Änderung.

Besteht bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?

Nicht allein wegen des Umzugs. Wenn etwa ein höherer Beitragssatz am neuen Wohnort den Beitrag erhöht, sehen die GDV-Musterbedingungen eine Kündigung innerhalb von 1 Monat nach der Mitteilung vor. Andere Erhöhungen sind gesondert zu beurteilen.

Was gilt, wenn zwei Personen zusammenziehen und beide eine Hausratversicherung haben?

Der Zusammenzug ist beiden Versicherern zu melden. Häufig bleibt der ältere Vertrag bestehen und der jüngere wird wegen der Doppelversicherung beendet. Der fortgeführte Vertrag muss den Hausrat beider Personen in ausreichender Höhe umfassen.

Wie lange ist die alte Wohnung nach dem Umzug noch mitversichert?

Bei einem normalen Wohnungswechsel häufig bis zu 2 Monate ab Umzugsbeginn. Die Vertragsbedingungen bestimmen die konkrete Frist; bei einem dauerhaften Doppelwohnsitz gelten möglicherweise andere Regeln.

Was passiert bei einem Umzug ins Ausland?

Die deutsche Police schützt die neue Wohnung im Ausland in der Regel nicht. Vertragsbeendigung, Schutz der alten Wohnung und Versicherung im Zielland müssen geklärt werden; die Übergangsfrist hängt von der Police ab.

Muss die Versicherungssumme bei einer größeren Wohnung angepasst werden?

Ja, die Versicherungssumme ist zu überprüfen. Eine größere Wohnung bedeutet nicht zwingend mehr Hausrat, häufig steigt aber der Gesamtwert. Wohnfläche und Versicherungssumme müssen zum tatsächlichen Bestand und Neuwert passen.

Ist der Hausrat während des Transports im Umzugswagen versichert?

Typische Transport- und Bruchschäden deckt die normale Hausratversicherung meist nicht. Eine vereinbarte Zusatzdeckung oder der Schutz durch das Umzugsunternehmen kann relevant sein.

Was gilt beim Umzug in ein Pflege- oder Altenheim?

Bei Auflösung der bisherigen Wohnung ist der Wegfall des Haushalts dem Versicherer zu melden. Kündigung oder Anpassung sowie der Schutz persönlicher Gegenstände im Heim sind zu klären.

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