Ratgeber

Unkraut auf dem Gehweg: Wer muss es eigentlich entfernen?

Autorenbild Kilian Treß
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Zwischen den Pflastersteinen vor dem Haus sprießt das Unkraut – doch wer muss es beseitigen? Obwohl der Gehweg meist öffentlich ist, können Grundstückseigentümer für seine Reinigung verantwortlich sein. Entscheidend ist, was die jeweilige Kommune vorschreibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommune ist nicht immer zuständig: Städte und Gemeinden können Reinigungspflichten für Gehwege auf die Eigentümer angrenzender Grundstücke übertragen.
  • Örtliche Regeln prüfen: Welche Aufgaben tatsächlich dazugehören, ergibt sich aus der jeweiligen kommunalen Satzung.
  • Sicherheit spielt eine Rolle: Wege müssen so gepflegt werden, dass von ihnen keine vermeidbaren Gefahren für andere ausgehen.

Wer muss Unkraut auf dem Gehweg entfernen?

Der Bürgersteig liegt vor deinem Grundstück, gehört aber der Stadt oder Gemeinde. Also muss sich die Kommune auch um das Unkraut kümmern? So einfach ist es nicht.

Grundsätzlich sind die Kommunen für öffentliche Straßen und Gehwege verantwortlich. Sie können bestimmte Reinigungs- und Sicherungspflichten jedoch per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Das betrifft nicht nur Schnee und Eis im Winter: Zur Verkehrssicherungspflicht rund um das Grundstück kann auch gehören, Laub oder Unkraut auf angrenzenden Gehwegen zu beseitigen.

Ob das bei dir der Fall ist, hängt von den örtlichen Vorschriften ab. Eine bundesweit einheitliche Regel, nach der jeder Hauseigentümer grundsätzlich das Unkraut vor seinem Grundstück entfernen muss, gibt es nicht.

Was genau verlangt die Kommune?

Welche Pflichten auf Eigentümer übertragen werden, regelt die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Deshalb kann sich die Situation von Ort zu Ort unterscheiden.

Ein Blick in die Straßenreinigungs- oder entsprechende Gemeindesatzung zeigt, welche Bereiche gereinigt werden müssen und welche Arbeiten dazugehören. Neben Unkraut können beispielsweise Laub, Verschmutzungen oder im Winter Schnee und Eis darunterfallen.

Das gleiche Prinzip zeigt sich bei der Schneeräumpflicht auf Gehwegen: Auch hier legen kommunale Regelungen fest, wann und in welchem Umfang vor einem Grundstück geräumt und gestreut werden muss.

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Warum Unkraut auf dem Gehweg zum Problem werden kann

Ein paar grüne Halme zwischen Pflastersteinen wirken zunächst harmlos. Wird der Bewuchs jedoch stärker, kann daraus auch ein Sicherheitsproblem entstehen.

Grundstückseigentümer müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht darauf achten, dass Wege keine vermeidbaren Gefahren für andere darstellen. Dazu gehört beispielsweise, rutschiges Herbstlaub zu entfernen; immowelt nennt in diesem Zusammenhang auch die regelmäßige Beseitigung von Unkraut.

Kommt eine Person wegen eines nicht ausreichend gesicherten Weges zu Schaden, können Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen eine Rolle spielen. Ob der Eigentümer tatsächlich haftet, hängt allerdings vom konkreten Einzelfall ab.

Darfst du Unkraut auf dem Gehweg einfach mit Unkrautvernichter beseitigen?

Auch wenn du für die Reinigung zuständig bist, darfst du nicht automatisch jedes Mittel einsetzen.

Auf befestigten Flächen wie Gehwegen gelten für Pflanzenschutzmittel besondere Einschränkungen. Der Grund: Die Wirkstoffe können dort nicht wie auf einer bewachsenen Fläche im Boden versickern und bei Regen beispielsweise in die Kanalisation gelangen.

Auch vermeintlich harmlose Hausmittel sind deshalb nicht automatisch eine gute Alternative. Gerade Essig wird häufig zur Unkrautbekämpfung empfohlen, kann auf befestigten Flächen aber rechtlich problematisch sein. Welche Regeln dabei gelten, haben wir beim Einsatz von Essig gegen Unkraut genauer erklärt.

Wie lässt sich Unkraut auf dem Gehweg entfernen?

Am unkompliziertesten ist die mechanische Entfernung. Einzelne Pflanzen lassen sich aus den Fugen ziehen, bei größeren Flächen helfen beispielsweise Fugenbürsten oder geeignete Fugenkratzer.

Wer regelmäßig kehrt und jungen Bewuchs frühzeitig entfernt, verhindert außerdem, dass sich Pflanzen stärker in den Fugen festsetzen.

Daneben gibt es thermische Verfahren, bei denen Unkraut beispielsweise mit Hitze behandelt wird. Entscheidend ist unabhängig von der Methode, dass der Gehweg bei der Beseitigung nicht beschädigt wird und keine Gefahr für Passanten entsteht.

Eigentümer oder Mieter: Wer muss sich kümmern?

Ist das Grundstück vermietet, bedeutet eine kommunale Reinigungspflicht zunächst nicht automatisch, dass der Mieter selbst zum Fugenkratzer greifen muss.

Pflichten rund um die Reinigung oder Sicherung eines Grundstücks können unter bestimmten Voraussetzungen auf Mieter übertragen werden. Gerade beim Winterdienst ist deshalb entscheidend, was im Mietvertrag geregelt wurde. Die Hausordnung kann ebenfalls Pflichten für Mieter enthalten, allerdings lassen sich ihnen nicht beliebig zusätzliche Aufgaben auferlegen.

Eigentümer sollten deshalb prüfen, welche Verpflichtungen die Kommune ihnen auferlegt und welche davon wirksam auf die Bewohner des Hauses übertragen wurden.

Unkraut vor dem Grundstück: Erst in die Satzung schauen

Wächst Unkraut auf dem Bürgersteig vor deinem Haus, solltest du also nicht automatisch davon ausgehen, dass sich die Stadt darum kümmern muss. Ob du selbst verantwortlich bist, richtet sich nach den Vorschriften deiner Kommune.

Ein Blick in die örtliche Satzung schafft Klarheit. Musst du den Gehweg sauber halten, solltest du das Unkraut regelmäßig und mit einer zulässigen Methode entfernen. So bleibt der Weg nicht nur gepflegt, sondern vor allem sicher.

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