Viele Hausbesitzer zahlen für ihre Wärmepumpe nicht nur Stromkosten, sondern zusätzlich mehrere hundert Euro im Jahr für Wartungsverträge. Doch ist diese Wartung überhaupt nötig – oder zahlen viele Hausbesitzer einfach viel Geld, weil sie es nicht besser wissen?
Viele Besitzer schließen direkt nach der Installation einen Wartungsvertrag für ihre Wärmepumpe ab. Die jährliche Inspektion kann mehrere hundert Euro kosten. Foto: Netsai / stock.adobe.com
Wartungsvertrag für die Wärmepumpe: Mehrere hundert Euro im Jahr
Wer eine Wärmepumpe installieren lässt, bekommt häufig direkt einen Wartungsvertrag angeboten. Viele Eigentümer unterschreiben ihn gleich mit – oft aus Bequemlichkeit oder weil der Installateur dazu rät.
Je nach Anbieter können dafür bis zu 600 Euro pro Jahr fällig werden. Die Wartung umfasst dann meist eine Sichtprüfung der Anlage, eine Kontrolle des Kältekreislaufs sowie kleinere Einstellungen.
Das Problem: Viele Hausbesitzer vergleichen die Preise nicht. Dabei unterscheiden sich die Kosten teilweise deutlich – besonders zwischen Herstellerservice, Installationsfirma und unabhängigen Heizungsbetrieben.
Zusatzkosten können überraschend hoch sein
Die Wartung ist für viele Wärmepumpenbesitzer ein Kostenpunkt, den sie beim Kauf gar nicht auf dem Schirm hatten.
Denn neben den Stromkosten für den Betrieb kommt damit ein weiterer jährlicher Fixbetrag hinzu. Wer also beispielsweise rund 600 Euro für Wartung zahlt, legt schnell einen spürbaren Betrag zusätzlich zu den laufenden Betriebskosten auf den Tisch.
Gerade bei langfristigen Wartungsverträgen summiert sich das über viele Jahre zu mehreren tausend Euro.
Gesetzliche Wartungspflicht gibt es nicht
Anders als bei Gasheizungen gibt es für Wärmepumpen keine gesetzlich vorgeschriebene Wartungspflicht.
Gasgeräte müssen regelmäßig überprüft werden, weil sie mit Verbrennung arbeiten und Sicherheitsrisiken bestehen können. Wärmepumpen funktionieren dagegen ähnlich wie ein Kühlschrank mit einem geschlossenen Kältekreislauf.
Viele Hersteller empfehlen zwar eine regelmäßige Inspektion. Verpflichtend ist sie jedoch nicht.
Garantie kann eine Wartung verlangen
Ganz auf Wartung zu verzichten, kann dennoch Nachteile haben. Denn manche Hersteller knüpfen ihre Garantiebedingungen an regelmäßige Inspektionen.
Besonders bei verlängerten Garantien verlangen Anbieter häufig den Nachweis, dass die Anlage in bestimmten Abständen von einem Fachbetrieb kontrolliert wurde.
Wird diese Wartung nicht durchgeführt, kann der Garantieanspruch im Schadensfall entfallen.
Manche Anlagen laufen jahrelang ohne Wartung
In vielen Erfahrungsberichten berichten Besitzer, dass ihre Wärmepumpe über Jahre hinweg problemlos funktioniert hat – teilweise sogar ohne regelmäßige Wartung.
Andere lassen die Anlage zumindest einmal nach dem ersten Winter überprüfen, um sie optimal einstellen zu lassen. Gerade bei neuen Anlagen kann eine Feinjustierung helfen, den Stromverbrauch zu senken und die Effizienz zu verbessern.
Eine jährliche Komplettwartung halten viele Experten dagegen nicht immer für zwingend notwendig.
Kleine Checks lassen sich selbst erledigen
Einige Dinge können Besitzer auch selbst kontrollieren oder reinigen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Luftfilter prüfen und reinigen
- Außengerät von Laub oder Schmutz befreien
- Sichtprüfung von Leitungen und Anschlüssen
- Einstellungen der Heizkurve überprüfen
Solche einfachen Maßnahmen helfen, die Anlage effizient zu betreiben. Arbeiten am Kältemittelkreislauf oder an der Elektronik sollten allerdings weiterhin Fachbetriebe übernehmen.
Wartungsvertrag vergleichen kann sich lohnen
Wer sich für eine regelmäßige Wartung entscheidet, sollte mehrere Angebote einholen. Die Preisunterschiede können erheblich sein.
Statt einen langfristigen Wartungsvertrag abzuschließen, kann es sich auch lohnen, nur bei Bedarf eine Inspektion zu beauftragen. So lassen sich die laufenden Kosten deutlich reduzieren.
Die Wärmepumpe bleibt damit zwar kein völlig wartungsfreies Heizsystem. Doch wer genauer hinschaut, kann bei der Wartung oft mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.
Geschrieben am 16.03.2026
von
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