Energiesparen

Fußbodenheizung im Sommer: Abschalten oder nicht? Was wirklich hilft – und was du vermeiden solltest

Autorenbild: Andreas Steger
immowelt App herunterladen

Wenn draußen die Temperaturen steigen, scheint die Fußbodenheizung überflüssig. Doch einfach ausschalten und vergessen? So einfach ist es nicht. Wer im Sommer richtig handelt, spart nicht nur Energie, sondern schützt auch die Technik vor Schäden.

Warum das vollständige Abschalten problematisch sein kann

Im Sommer braucht in der Regel niemand eine Heizung – so weit, so logisch. Dennoch kann das komplette Abschalten der Fußbodenheizung zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Die Systeme sind oft träge, auf Dauerbetrieb ausgelegt und reagieren empfindlich auf starke Temperaturunterschiede oder lange Pausen.

Viele moderne Anlagen sind zudem mit einer sogenannten Sommerabschaltung ausgestattet. Diese erkennt automatisch, wenn keine Heizleistung benötigt wird, und reduziert den Betrieb entsprechend. Wer manuell eingreift, kann versehentlich wichtige Schutzfunktionen deaktivieren.

Was passiert bei dauerhaftem Stillstand?

Wird die Fußbodenheizung über Monate hinweg komplett deaktiviert, drohen folgende Probleme:

  • Korrosion in den Leitungen: Besonders in älteren Anlagen kann stehendes Wasser zu Rost führen.
  • Festsetzen von Pumpen: Umwälzpumpen, die über längere Zeit stillstehen, können verkleben und beim Wiedereinschalten blockieren.
  • Verlust von Einstellungen: Manche Steuerungen verlieren bei Stromabschaltung gespeicherte Daten oder Zeitprogramme.

Diese Risiken lassen sich vermeiden, wenn die Heizung zwar auf Sommerbetrieb gestellt, aber nicht vollständig deaktiviert wird.

Sommerbetrieb statt Aus-Knopf: Die clevere Alternative

Die meisten modernen Heizsysteme verfügen über eine sogenannte „Sommerregelung“. Dabei erkennt die Anlage, dass die Außentemperatur hoch genug ist, um auf Heizbetrieb zu verzichten – sie hält aber interne Funktionen wie Pumpenumlauf oder Frostschutz aufrecht.

Ein idealer Kompromiss:

  • Keine Heizleistung, also kein unnötiger Energieverbrauch
  • Gleichzeitig wird das System regelmäßig durchspült und bleibt funktionsfähig
  • Automatische Reaktivierung bei plötzlichem Temperaturabfall

Besonders bei wechselhaftem Wetter im Frühling oder Herbst kann diese Einstellung sinnvoller sein als das manuelle Abschalten.

Was tun bei veralteter Steuerung?

Nicht jede Fußbodenheizung ist auf dem neuesten Stand. In Altbauten sind oft Systeme verbaut, die keine automatische Sommerfunktion besitzen. Hier lohnt sich ein Blick in die Anleitung – oder ein kurzer Check durch den Fachmann. In vielen Fällen kann durch ein kleines Steuerungs-Upgrade viel Komfort und Sicherheit gewonnen werden.

Wenn keine Sommerabschaltung vorhanden ist, sollte zumindest die Umwälzpumpe regelmäßig laufen – etwa 10 Minuten täglich reichen aus, um ein Festsetzen zu verhindern.

Auch Warmwasser spielt eine Rolle

Viele Fußbodenheizungen hängen am selben Kreislauf wie die Warmwasserbereitung. Wird das System komplett abgeschaltet, kann es zu Engpässen bei der Warmwasserversorgung kommen. Deshalb ist es wichtig, die beiden Bereiche – Heizung und Warmwasser – getrennt zu betrachten.

Ein vollständiges Herunterfahren ist also nur dann sinnvoll, wenn du sicher bist, dass dein Warmwasser unabhängig läuft – etwa über einen separaten Boiler.

Immobilienpreise entdecken und vergleichen

Finde heraus, wie viel Immobilien in deiner Gegend oder an einem Wunschort kosten. Zum Online-Preisrechner
(0)
0 von 5 Sternen
5 Sterne
 
0
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.