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Sicher wohnen mit Baby: Welche Schutzmaßnahmen du ohne Erlaubnis anbringen darfst

Schubladen, Steckdosen, Herdplatten: In einem ganz normalen Zuhause lauern eine Menge Gefahren für kleine, neugierige Kinder. Viele Eltern wollen ihr Zuhause deshalb kindersicher machen. Doch bei welchen Schutzvorrichtungen müssen sie den Vermieter um Erlaubnis fragen?

Wichtig ist: Keine Rückstände, nichts Bleibendes

Mieter dürfen ihre Wohnung kindersicher gestalten – solange keine bleibenden Schäden entstehen und sich Änderungen rückstandslos entfernen lassen. Diese Maßnahmen sind unproblematisch:

  • Steckdosensicherungen: Einstecksicherungen oder Drehmechanismen lassen sich jederzeit entfernen.
  • Tür- und Fenstersicherungen: Abschließbare Fenstergriffe oder Klemmen, die das Öffnen verhindern, sind erlaubt, solange sie nicht verschraubt werden.
  • Schutzgitter für Treppen: Mobile Gitter mit Klemmmechanismus sind kein Problem. Verschraubungen in Wänden oder Geländern könnten eine Genehmigung erfordern.
  • Eckenschutz und Kantenschutz: Gummipuffer für Möbelkanten lassen sich leicht entfernen.
  • Schrank- und Schubladensicherungen: Klebende oder einsteckbare Sicherheitsriegel verursachen keine dauerhaften Veränderungen.
     

💡 Tipp: Wer keine sichtbaren Sicherungen mag, kann auf magnetische Schrankverriegelungen setzen. Die Schlösser werden innen in den Küchenschränken befestigt und sind von außen unsichtbar. Die Schränke lassen sich nur mit einem speziellen Magneten öffnen – praktisch und unauffällig.

Diese Maßnahmen solltest du mit dem Vermieter absprechen

Einige Sicherheitsmaßnahmen gelten als bauliche Veränderung und erfordern eine Zustimmung des Vermieters:

  • Fest installierte Türschutzgitter: Verschraubungen in Türrahmen oder Wänden sollten vorher abgesprochen werden.
  • Fenstergitter oder abschließbare Fenstergriffe mit Bohrungen: Maßnahmen, die Löcher im Fensterrahmen hinterlassen, brauchen eine Genehmigung.
  • Wandmontierte Möbel- oder Fernsehsicherungen: Wer Schränke oder Fernseher an der Wand befestigen möchte, sollte den Vermieter fragen – besonders bei speziellen Wandbelägen.
  • Rutschhemmende Bodenbeläge: Teppiche oder Matten sind unproblematisch, aber das dauerhafte Verkleben von Bodenbelägen kann zustimmungspflichtig sein.

Mietrechtliche Fallstricke vermeiden

Die meisten Kindersicherungen sind in Mietwohnungen erlaubt, solange sie keine dauerhaften Schäden hinterlassen. Wer bohren oder fest verschrauben will, sollte vorher mit dem Vermieter sprechen. Klemmgitter, Steckdosensicherungen und rutschfeste Matten bieten eine einfache Lösung ohne mietrechtliche Risiken.

💡 Tipp: Ein Gespräch mit dem Vermieter kann sich lohnen – viele sind offener für Sicherheitsmaßnahmen, als man denkt.

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