Beim Ausräumen der Wohnung kommt hinter dem Schrank plötzlich Schimmel zum Vorschein – und die Wohnungsübergabe steht kurz bevor. Jetzt solltest du den Befall nicht einfach überstreichen oder verschwinden lassen. Entscheidend sind Dokumentation, Meldung und eine saubere Übergabe.
Was muss ich tun, wenn ich erst kurz vor dem Auszug Schimmel in meiner Mietwohnung entdecke? stock.adobe.com / amedeomaja
Das Wichtigste in Kürze
- Dokumentieren und melden: Fotografiere den Schimmel und informiere deinen Vermieter über den Befall.
- Nicht einfach überstreichen: Solange die Ursache unklar ist, solltest du den Schaden nicht lediglich verdecken.
- Übergabe absichern: Ist der Schimmel bei der Wohnungsübergabe noch vorhanden, sollte er im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Schimmel erst beim Auszug entdeckt: Das solltest du zuerst tun
Beim Umzug werden plötzlich Wandflächen sichtbar, die jahrelang hinter Schränken oder anderen Möbeln verborgen waren. Entdeckst du dort Schimmel, solltest du zunächst Fotos machen. Fotografiere sowohl den Befall selbst als auch die Stelle im Raum, an der er aufgetreten ist.
Danach informierst du deinen Vermieter. Denn auch wenn der Auszug unmittelbar bevorsteht, gilt die Pflicht zur Mängelanzeige weiterhin. Entdeckst du den Schimmel nach der Kündigung beim Ausräumen, musst du den Vermieter bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses darüber informieren.
Ob und wie der Befall anschließend beseitigt werden muss, hängt vor allem von seiner Ursache ab. Schimmel kann beispielsweise durch Feuchtigkeit infolge falschen Lüftens entstehen, aber ebenso auf bauliche Mängel zurückgehen. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, wodurch der Schimmel entstanden ist, bevor es an die Beseitigung geht.
Solltest du den Schimmel vor dem Auszug selbst entfernen?
Kurz vor der Wohnungsübergabe liegt es nahe, sichtbare Flecken noch schnell zu entfernen oder zu überstreichen. Solange die Ursache des Befalls ungeklärt ist, solltest du den Schimmel aber nicht einfach verdecken.
Denn damit verschwindet zunächst nur das sichtbare Problem. Steckt beispielsweise Feuchtigkeit in der Wand, kann der Schimmel erneut auftreten. Außerdem erschwert eine frisch gestrichene Wand möglicherweise die spätere Beurteilung des ursprünglichen Schadens.
Bei kleineren Flächen kann es möglich sein, Schimmel selbst zu entfernen. Bei einem größeren Befall oder einer unklaren Ursache sollte dagegen fachliche Hilfe hinzugezogen werden. Gerade unmittelbar vor dem Auszug ist es deshalb sinnvoll, das weitere Vorgehen zunächst mit dem Vermieter abzustimmen.
Wer muss für den Schimmel zahlen?
Dass der Schimmel erst beim Auszug sichtbar geworden ist, sagt noch nichts darüber aus, wer für den Schaden verantwortlich ist. Entscheidend ist, warum er entstanden ist.
Ist falsches Heiz- oder Lüftungsverhalten die Ursache, kann der Mieter für den Schaden verantwortlich sein. Steckt dagegen ein baulicher Mangel dahinter, fällt die Beseitigung grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Wie bei Schimmel in der Mietwohnung die Haftung geklärt wird, hängt deshalb immer vom konkreten Auslöser ab.
Das ist gerade bei Schimmel hinter Möbeln wichtig. Allein der Fundort hinter einem Schrank beweist noch nicht, wer den Befall verursacht hat. Ist die Ursache zwischen Mieter und Vermieter umstritten, kann eine fachliche Begutachtung notwendig werden.
Was passiert mit dem Schimmel bei der Wohnungsübergabe?
Ist der Schimmel am Tag der Übergabe noch vorhanden, sollte sein Zustand dokumentiert werden. Dafür bietet sich das Wohnungsübergabeprotokoll an. Darin lässt sich festhalten, in welchem Raum und an welcher Stelle sich der Befall befindet.
Auch wenn sich Mieter und Vermieter über die Ursache nicht einig sind, muss die Schuldfrage nicht bei der Schlüsselübergabe geklärt werden. Unterschiedliche Einschätzungen können ebenfalls im Protokoll festgehalten werden.
Zusammen mit den Fotos vom Zeitpunkt der Entdeckung lässt sich so nachvollziehen, in welchem Zustand die betroffene Stelle bei der Rückgabe der Wohnung war.
Kann der Vermieter wegen des Schimmels die Kaution einbehalten?
Ein Schimmelfund bedeutet nicht automatisch, dass du deine Kaution verlierst. Entscheidend ist auch hier, ob tatsächlich eine Forderung des Vermieters gegen dich besteht.
Die Mietkaution sichert unter anderem Ansprüche wegen Schäden ab, für die der Mieter verantwortlich ist. Hat der Mieter den Schimmel nachweislich verursacht und entstehen dem Vermieter dadurch Kosten, kann sich das deshalb auf die Rückzahlung der Mietkaution auswirken.
Ist dagegen noch ungeklärt, wodurch der Schimmel entstanden ist, lässt sich aus dem Befall allein nicht ableiten, dass der Mieter dafür zahlen muss.
Schimmel beim Auszug: So gehst du jetzt vor
Wenn du den Schimmel erst beim Ausräumen entdeckst, kommt es vor allem auf die richtige Reihenfolge an:
- Befall dokumentieren: Fotografiere den Schimmel und die betroffene Stelle im Raum.
- Vermieter informieren: Melde den neu entdeckten Mangel auch kurz vor dem Ende des Mietverhältnisses.
- Ursache klären: Entferne oder überstreiche den Befall nicht vorschnell, solange unklar ist, wodurch er entstanden ist.
- Übergabe festhalten: Dokumentiere einen noch vorhandenen Schaden im Wohnungsübergabeprotokoll.
So ist festgehalten, wann und in welchem Zustand der Schimmel entdeckt wurde. Wer für die Beseitigung und mögliche Kosten aufkommen muss, lässt sich anschließend anhand der tatsächlichen Ursache klären.
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