Ratgeber

Enteignungsverbot und Bundes-Wohnungsbaugesellschaft: Das steckt im Sofortprogramm der Bundesregierung

Autorenbild Kilian Treß
immowelt App herunterladen

Mit einem 34 Punkte umfassenden Sofortprogramm will die Bundesregierung die Wirtschaft ankurbeln. Ein wichtiger Baustein betrifft den Wohnungsmarkt: Geplant sind eine neue Wohnungsbaugesellschaft des Bundes, mehr Geld für Baufinanzierungen und ein klares Nein zu Enteignungen großer Wohnungsunternehmen.

Regierung setzt auf Wachstum – Wohnen wird zum Schwerpunkt

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat ein umfassendes Sofortprogramm beschlossen, das nach eigenen Angaben für mehr Wachstum, Beschäftigung und Investitionen sorgen soll. Insgesamt umfasst das Paket 34 Maßnahmen – von Steuerentlastungen von bis zu 10 Mrd. Euro über Bürokratieabbau bis hin zu Reformen am Arbeitsmarkt. Ein zentrales Kapitel widmet sich dabei dem Wohnungsmarkt.

Bauen statt enteignen: Lars Klingbeil machte die Stoßrichtung deutlich:

"Bezahlbarer Wohnraum darf kein Glücksfall sein. Wir wollen bauen und nicht enteignen. Der Bund wird hier künftig mitmischen und eine Wohnungsbaugesellschaft gründen", sagt Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Damit setzt die Koalition auf mehr Neubau statt stärkerer Eingriffe in bestehende Wohnungsbestände.

Markus Söder (CSU) sowie Friedrich Merz (CDU) bestärken Klingsbeils Worte. "Die ganze Welt schaut auf Deutschland, ob hier künftig enteignet werden kann. Wir schaffen hier ein Gesetz, das das klar verneint", betont Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auch mit Blick auf die Diskussion in Berlin rund um das Bestreben „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Die Bundesregierung wird gesetzlich festschreiben, dass Bundesländer private Wohnungsbestände künftig nicht mehr über Vergesellschaftungsgesetze verstaatlichen können. Damit positioniert sich die Koalition klar gegen Enteignungsmodelle und setzt stattdessen auf zusätzlichen Wohnungsbau.

Neue Bundes-Wohnungsbaugesellschaft soll günstige Wohnungen bauen

Kernstück der Pläne ist die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG). Sie soll überall dort aktiv werden, wo der Markt dauerhaft nicht genügend günstige Wohnungen bereitstellt.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die neue Gesellschaft:

  • Wohnungen im bezahlbaren Segment errichten,
  • den sozialen Wohnungsbau stärken,
  • den seriellen und industriellen Wohnungsbau fördern,
  • vor allem in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel bauen.

Damit würde erstmals seit langer Zeit wieder der Bund selbst als Bauherr auf dem Wohnungsmarkt auftreten.

Mehr Geld für Neubau

Neben der neuen Wohnungsbaugesellschaft enthält das Sofortprogramm weitere Maßnahmen zur Belebung des Wohnungsmarkts.

So sollen zum 1. Januar 2027 die nationalen Kapitalpuffer für Immobilienkredite abgeschafft werden. Dadurch könnten Banken mehr Kredite vergeben und zusätzliche Mittel für den Wohnungsbau bereitstellen. Ziel ist es, Baufinanzierungen zu erleichtern und Investitionen anzukurbeln.

Was bedeutet das für Mieter?

Kurzfristig dürften Mieter von den Maßnahmen noch wenig spüren. Weder enthält das Sofortprogramm neue Mietpreisregeln noch direkte Entlastungen bei den Wohnkosten.

Die Bundesregierung verfolgt stattdessen einen langfristigen Ansatz: Mehr Neubau soll das Wohnungsangebot erhöhen und dadurch den Druck auf die Mieten verringern. Ob dieser Effekt tatsächlich eintritt, wird maßgeblich davon abhängen, wie schnell die geplante Bundes-Wohnungsbaugesellschaft ihre Arbeit aufnehmen kann und ob die zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten tatsächlich zu mehr Wohnungsbau führen.

Mit dem neuen Kurs setzt die Koalition jedenfalls ein deutliches Signal: Nicht stärkere Eingriffe in den Bestand, sondern mehr Neubau soll künftig die Antwort auf die Wohnungskrise sein.

(1)
4 von 5 Sternen
5
 
4
 
3
 
2
 
1
 
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.