Hast du unverschuldeten Mietausfall erlitten? Dann kannst du dir bis zu 50 Prozent Grundsteuer sparen – aber nur, wenn du den Antrag für 2024 bis zum 31. März 2025 stellst! Erfahre auch, was sich durch die Grundsteuerreform geändert hat.
Was ist der Grundsteuer-Teilerlass und wann hast du Anspruch darauf?
Der Grundsteuer-Teilerlass ist eine finanzielle Entlastung für Vermieter wie dich, die durch unverschuldeten Mietausfall finanzielle Verluste erlitten haben. Diese Steuererleichterung kann dir helfen, einen Teil deiner Kosten zu decken – vorausgesetzt, du erfüllst die Voraussetzungen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Bis zu 50 Prozent der Grundsteuer kannst du dir erlassen lassen.
- Der Antrag für 2024 muss bis spätestens 31. März 2025 eingereicht werden – die Frist ist verbindlich.
- Zuständig sind die Steuerämter deiner Kommune oder in Stadtstaaten die Finanzämter.
Beispiel: Wenn deine Mieteinnahmen im vergangenen Jahr mehr als 50 Prozent unter der üblichen Jahreskaltmiete lagen, kannst du dir 25 Prozent der Grundsteuer erlassen lassen. Flossen gar keine Mieteinnahmen, können es sogar 50 Prozent sein.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Um einen Grundsteuer-Teilerlass zu bekommen, musst du nachweisen, dass der Mietausfall unverschuldet ist. Typische Gründe, die zu einem Teilerlass führen können, sind:
- Struktureller Leerstand aufgrund von mangelnder Nachfrage.
- Zahlungsunfähigkeit deiner Mieter.
- Außergewöhnliche Ereignisse wie ein Brand oder ein Wasserschaden.
Wichtig: Wenn der Leerstand durch geplante Renovierungen oder Umbauten verursacht wurde, hast du keinen Anspruch auf einen Teilerlass. Auch überzogene Mietforderungen, die deutlich über dem Marktpreis liegen, können dazu führen, dass dein Antrag abgelehnt wird.
Was hat sich durch die Grundsteuerreform 2025 geändert?
Seit der Grundsteuerreform, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, wird die Grundsteuer nach einem neuen Berechnungsmodell ermittelt. Das Ziel der Reform war, die Berechnung der Grundsteuer gerechter zu gestalten. Das hat auch Auswirkungen auf dich als Vermieter.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Grundsteuerberechnung erfolgt nun auf Basis des Bodenrichtwertes und der Netto-Kaltmiete deiner Immobilie.
- Es wird nicht mehr pauschal nach Einheitswerten aus dem Jahr 1964 (bzw. 1935 in Ostdeutschland) berechnet.
- Die Bundesländer haben eigene Modelle eingeführt – informiere dich, welches Modell in deinem Bundesland gilt.
Die Reform soll dafür sorgen, dass Grundstücke und Gebäude nach ihrem tatsächlichen Wert besteuert werden. In manchen Fällen führt das zu einer höheren, in anderen zu einer niedrigeren Grundsteuer. Falls du Mietausfälle hast, bleibt der Teilerlass der Grundsteuer jedoch eine Möglichkeit, um dich finanziell zu entlasten.
So dokumentierst du deine Vermietungsbemühungen richtig
Für einen erfolgreichen Antrag musst du beweisen, dass du alles getan hast, um die Immobilie neu zu vermieten. Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend. Nachweise, die du einreichen kannst, sind:
- Anzeigen in Zeitungen oder auf Online-Portalen.
- Belege über Makleraufträge.
- Nachweise über marktgerechte Mietpreise.
Du bist nicht verpflichtet, deine Immobilie unter Wert zu vermieten oder unwirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig solltest du unrealistisch hohe Mietforderungen vermeiden, da diese potenzielle Mieter abschrecken könnten.
Nutze die Chance auf Entlastung – aber vergiss die Frist nicht!
Der Grundsteuer-Teilerlass bietet dir als Vermieter eine großartige Möglichkeit, finanzielle Verluste durch Mietausfälle abzumildern. Aber: Die Frist für den Antrag für das Jahr 2024 endet am 31. März 2025. Bereite dich gut vor, dokumentiere deine Vermietungsbemühungen sorgfältig und nutze die Möglichkeit, dir bis zu 50 % der Grundsteuer erlassen zu lassen.
Geschrieben am 22.01.2025
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