Kurzzeitverträge galten lange als flexibles Modell – für Mieter auf Zeit und für Vermieter mit attraktiven Renditen. Doch genau hier setzt die geplante Mietrechtsreform an. Künftig könnten viele dieser Verträge ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren.
Befristete Mietverträge über mehrere Monate waren bislang ein beliebtes Modell – künftig soll die Mietpreisbremse deutlich früher greifen. Foto: Drazen / stock.adobe.com
6 Monate – danach greift die Mietpreisbremse
Bisher konnten befristete Mietverträge genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Gerade in Großstädten entstand so ein Markt für hochpreisige, Möblierte Wohnungen auf Zeit.
Das Justizministerium plant nun eine klare Grenze: Nur noch Mietverträge mit einer Laufzeit von maximal 6 Monaten sollen von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Und selbst das nur, wenn ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters vorliegt – etwa ein Projekt, eine Montage oder ein Praktikum.
Die Botschaft ist eindeutig: Kurzzeitmiete soll echte Ausnahme bleiben – kein Geschäftsmodell.
Anschlussverträge zählen künftig mit
Ein weiterer Punkt dürfte viele Eigentümer treffen. Mehrere aufeinanderfolgende Kurzzeitverträge mit denselben Parteien sollen künftig nicht mehr als Umgehungsmodell funktionieren.
Liegen zwischen zwei Verträgen weniger als drei Monate, werden sie zusammengerechnet. Wer also bislang auf Verlängerungen setzte, verliert dieses Instrument.
Was das konkret bedeutet
Gerade Möblierte Wohnungen mit Laufzeiten von 6 bis 12 Monaten waren für viele Vermieter besonders lukrativ. In einigen Metropolen machten temporäre und möblierte Angebote zuletzt einen erheblichen Anteil der Inserate aus.
Fällt dieses Modell weitgehend unter die Mietpreisbremse, sinkt der Spielraum bei der Preisgestaltung deutlich.
Hochpreisige Zeitvermietung wird damit deutlich unattraktiver – vor allem in angespannten Wohnungsmärkten.
Markt mit Signalwirkung
Kritiker sprechen von einem schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit. Befürworter sehen eine notwendige Korrektur, um Schlupflöcher zu schließen.
Noch ist der Entwurf nicht beschlossen. Doch sollte er in dieser Form kommen, würde sich das Geschäftsmodell „Wohnen auf Zeit“ grundlegend verändern.
Für Vermieter heißt das: Kalkulation neu aufsetzen.
Geschrieben am 21.02.2026
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