Im Freien

Kinderlärm im Garten: Gibt es für Trampolin & Planschbecken eine Ruhezeit?

Autorenbild: Fabienne Leonard
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Sommer, Garten, Planschbecken und Trampolin – da kann es schnell laut werden. Doch bis wann müssen Nachbarn Kinderlachen, Rufen und laute Geräusche eigentlich hinnehmen?

Gibt es eine feste Uhrzeit für Kinderlärm?

Nein. Eine allgemeingültige gesetzliche Uhrzeit, bis zu der Kinder im Garten laut spielen dürfen, gibt es nicht. Kinderlärm genießt in Deutschland einen besonderen Schutz. Normales Spielen, Lachen, Rufen, Springen und auch Kreischen müssen Nachbarn grundsätzlich in einem hohen Maß tolerieren:

  • Die oft genannte 22-Uhr-Grenze gilt nicht als pauschale Erlaubnis, Kinder bis dahin beliebig laut spielen zu lassen. 
  • Aber gerade am Abend ist Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn gefragt.

Lesetipp: Nachtruhe ab 22 Uhr

Was gilt für Trampolin und Planschbecken?

Auch beim Trampolinspringen und Planschen gehören Lachen, Rufen und ausgelassenes Spielen grundsätzlich zur normalen kindlichen Freizeitgestaltung. Entscheidend sind jedoch die Umstände: Dauer, Intensität und Zeitpunkt des Lärms können eine Rolle spielen. Die konkrete Rechtslage hängt vom Einzelfall und örtlichen Regelungen ab.

Trampolin und Planschbecken: Was ist mit Mittagsruhe?

Auch hier gilt: Eine bundesweit einheitliche gesetzliche „Mittagsruhe für Kinder“ gibt es nicht. Allerdings können kommunale Regelungen, Landesrecht, Hausordnungen oder Regelungen in Miet- und Eigentümergemeinschaften zusätzliche Ruhezeiten vorsehen. Deshalb lohnt sich bei einem konkreten Nachbarschaftsstreit ein Blick in die örtlichen Vorschriften und die eigenen Vertragsunterlagen.

  • Gerade an Sonn- und Feiertagen kann besondere Rücksichtnahme sinnvoll sein. 
  • Denn auch wenn Kinderlärm grundsätzlich privilegiert ist, bedeutet das nicht, dass das Ruhebedürfnis der Nachbarn völlig außer Betracht bleibt.
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Was kann ich tun, damit es nicht zum Nachbarschaftsstreit kommt?

Auch wenn Kinderlärm rechtlich besonders geschützt ist, kann ein wenig Rücksicht viel Ärger verhindern. Eltern können beispielsweise:

  • das Trampolin möglichst weit entfernt von Nachbarhäusern und Grundstücksgrenzen aufstellen,
  • besonders laute Spiele auf die Tagesstunden legen,
  • abends auf ausgiebiges Trampolinspringen und Planschen verzichten,
  • bei mehreren Kindern auf Pausen achten,
  • Nachbarn vor einem Kindergeburtstag oder einer größeren Gartenparty kurz informieren,
  • und bei einer berechtigten Beschwerde zunächst das Gespräch suchen.

Kurz gesagt

Kinder dürfen im Garten laut spielen – eine feste „Kinderlärm-Uhrzeit“ gibt es nicht. Rücksicht ist insbesondere in den Abendstunden sinnvoll. Bei außergewöhnlich dauerhaftem oder vermeidbarem Lärm kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen.

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