Dürfen Balkonkraftwerke mit Speicher plötzlich nicht mehr betrieben werden? Zwei aktuelle Gerichtsurteile haben bei vielen Besitzern von Balkonkraftwerken für Verunsicherung gesorgt. Besonders Nutzer von Speichern wie Anker Solix, Zendure, EcoFlow oder FoxESS haben fragen.
Balkonkraftwerk an einem Balkongelände. Foto: stock.adobe
Was ist passiert?
Die Landgerichte Bochum und Osnabrück haben Ende Mai 2026 den Vertrieb bestimmter Balkonkraftwerk-Speicher untersagt. Betroffen waren Geräte, die als „Plug & Play“ oder „ohne Elektriker“ beworben wurden, obwohl sie nach Auffassung der Gerichte nicht alle Anforderungen der geltenden VDE-Normen erfüllen.
Im Mittelpunkt steht die seit Dezember 2025 geltende Norm DIN VDE V 0126-95. Diese legt fest, unter welchen Bedingungen Balkonkraftwerke über eine normale Schuko-Steckdose betrieben werden dürfen.
Wichtig: Die Urteile richten sich zunächst gegen Händler und Werbeaussagen. Es handelt sich nicht um ein generelles Betriebsverbot für bestehende Balkonkraftwerke oder Speicher.
Was bedeutet die 960-Wattpeak-Grenze?
Hier beginnt die Verwirrung. Denn es gibt mehrere Leistungsgrenzen:
| Grenze | Bedeutung |
|---|---|
| 800 VA | Maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters |
| 960 Wp | Maximal zulässige Modulleistung bei Schuko-Anschluss laut VDE-Norm |
| 2.000 Wp | Mögliche Modulleistung bei anderen Anschlussarten |
Die 960-Wp-Grenze betrifft die angeschlossenen Solarmodule. Wer beispielsweise vier Module mit zusammen 1.800 Wattpeak an eine Schuko-Steckdose anschließt, bewegt sich nach aktueller Norm außerhalb des vorgesehenen Bereichs.
Sind jetzt auch Anker Solix, Zendure oder EcoFlow betroffen?
Eine eindeutige Antwort gibt es derzeit nicht. Die Gerichtsverfahren betrafen konkret einen Balkonkraftwerk-Speicher von FoxESS. Allerdings diskutieren Experten und Nutzer bereits darüber, ob ähnliche Speicherkonzepte ebenfalls betroffen sein könnten. Viele moderne Speicher erlauben den Anschluss von vier Solarmodulen und überschreiten damit die 960-Wp-Grenze.
In der Balkonkraftwerk-Community herrscht deshalb Unsicherheit. Einige Nutzer sehen das Urteil lediglich als Einschränkung für die Vermarktung, andere befürchten weitergehende Auswirkungen auf den Betrieb größerer Speicherlösungen.
Muss ich meine Anlage jetzt abschalten?
Nein. Für Betreiber bestehender Anlagen gibt es aktuell keine Anweisung, Balkonkraftwerke oder Speicher außer Betrieb zu nehmen. Die Urteile richten sich gegen den Vertrieb und die Werbung bestimmter Produkte.
Wer bereits eine Anlage betreibt, sollte allerdings prüfen:
- Welche Modulleistung angeschlossen ist
- Ob ein Speicher vorhanden ist
- Welche technischen Vorgaben der Hersteller macht
- Ob Firmware-Updates angeboten werden
Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?
1. Datenblatt prüfen Kontrollieren Sie die Leistung Ihrer Module und Ihres Speichers.
2. Hersteller kontaktieren Viele Hersteller arbeiten bereits an Softwarelösungen oder Updates, um ihre Systeme normkonform zu betreiben.
3. Kaufunterlagen aufbewahren Sollte sich später herausstellen, dass Ihr Gerät die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, können Gewährleistungsansprüche gegen den Händler bestehen. Die Gerichte sehen nicht normkonforme Geräte grundsätzlich als möglichen Sachmangel an.
4. Fachbetrieb hinzuziehen Wer größere Anlagen mit mehr als 960 Wp betreibt oder erweitern möchte, sollte die Installation durch einen Elektriker prüfen lassen.
Können Käufer ihr Geld zurückverlangen?
Unter Umständen ja. Wenn ein Gerät gegen verbindliche Sicherheitsnormen verstößt und deshalb nicht wie beworben genutzt werden kann, kommen Gewährleistungsansprüche in Betracht. Käufer können dann Nachbesserung oder Ersatz verlangen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Kauf.
Warum ist das Thema so umstritten?
Die Urteile haben eine heftige Debatte ausgelöst. Kritiker werfen den Normungsgremien vor, mit der 960-Wp-Grenze unnötige Hürden für Balkonkraftwerke aufzubauen. Befürworter argumentieren dagegen mit dem Schutz alter Hausinstallationen und möglicher Brandgefahren.
Fest steht: Die Gerichte haben erstmals bestätigt, dass Verstöße gegen die einschlägigen VDE-Sicherheitsnormen rechtliche Konsequenzen haben können. Damit dürften Hersteller und Händler künftig deutlich vorsichtiger bei der Vermarktung von Balkonkraftwerk-Speichern werden.
Wer ein Balkonkraftwerk neu plant, sollte diese Punkte prüfen
Die aktuellen Urteile ändern zwar nichts an den bestehenden Meldepflichten, zeigen aber, dass Betreiber künftig genauer auf die technischen Vorgaben achten sollten. Wer ein neues Balkonkraftwerk mit Speicher plant oder seine Anlage erweitern möchte, sollte deshalb nicht nur auf die maximale Einspeiseleistung achten, sondern auch auf die zulässige Modulleistung und die Vorgaben des Herstellers.
Balkonkraftwerk anmelden: Das gilt weiterhin
Unabhängig von den aktuellen Gerichtsentscheidungen müssen Balkonkraftwerke weiterhin registriert werden.
Marktstammdatenregister:
Jedes Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Registrierung erfolgt online und ist kostenlos.
Netzbetreiber:
Für klassische Steckersolargeräte mit bis zu 800 Voltampere Einspeiseleistung ist seit dem Solarpaket I keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich. In Sonderfällen, etwa bei größeren Anlagen oder speziellen technischen Ausführungen, kann dennoch eine Meldung notwendig sein.
Kaufinteressenten sollten genau hinschauen
Die Urteile zeigen vor allem eines: Nicht jede als „Plug & Play“ beworbene Lösung erfüllt automatisch alle geltenden Normen. Wer aktuell einen Speicher für sein Balkonkraftwerk kaufen möchte, sollte deshalb prüfen, welche Modulleistung der Hersteller vorsieht, ob die Anlage für den Betrieb an einer Schuko-Steckdose freigegeben ist und ob die Technik den aktuellen VDE-Vorgaben entspricht. Gerade bei Speichern mit mehreren Moduleingängen dürfte die Diskussion in den kommenden Monaten weitergehen.
Damit bleibt vorerst vieles beim Alten. Die Gerichte haben jedoch deutlich gemacht, dass Sicherheitsnormen nicht nur Empfehlungen sind. Für Betreiber bedeutet das vor allem: Dokumentation aufbewahren, Herstellerinformationen verfolgen und bei Unsicherheiten den Anbieter direkt kontaktieren.
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