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Hauskauf: So senkst du deine Grunderwerbsteuer clever

Autorenbild Kilian Treß
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Die Grunderwerbsteuer ist für Käufer von Immobilien eine große Zusatzbelastung. Doch mit einigen cleveren Schritten lässt sich die Abgabe senken – in manchen Fällen sogar komplett vermeiden.

Warum die Grunderwerbsteuer so ins Gewicht fällt

Wer ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kauft, zahlt nicht nur den Kaufpreis. Der Staat erhebt zusätzlich die Grunderwerbsteuer. Sie bemisst sich am im notariellen Vertrag festgehaltenen Kaufpreis – und kann je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent betragen. Bei Summen von mehreren Hunderttausend Euro macht das schnell einen fünfstelligen Betrag aus. Mit den folgenden fünf Tipps lässt sich die Steuerlast spürbar reduzieren.

1. Immobilien von Verwandten kaufen

Käufe zwischen engen Familienangehörigen sind steuerfrei. Dazu zählen Geschäfte zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkeln. Auch im Fall einer Scheidung, wenn die Immobilie im Zugewinnausgleich übertragen wird, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Aber Vorsicht: Ist der vereinbarte Kaufpreis ungewöhnlich niedrig, könnte das Finanzamt eine Schenkung unterstellen. Dann gelten zwar Freibeträge – etwa 500.000 Euro bei Ehegatten oder 400.000 Euro bei Kindern –, doch alles darüber hinaus wird schenkungssteuerpflichtig.

2. Grundstück und Haus getrennt kaufen

Bei Neubauten lohnt es sich, Grundstück und Bauvertrag zu trennen. So fällt die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück an, nicht auf den Hausbau. Ein Beispiel: Kostet das Grundstück 200.000 Euro und der Bau 300.000 Euro, beträgt die Steuer bei 5 Prozent lediglich 10.000 Euro. Ohne Trennung wären es 25.000 Euro.
Wichtig: Zwischen den Vertragsabschlüssen sollte mindestens ein halbes Jahr liegen, und Verkäufer und Bauunternehmen dürfen nicht miteinander verflochten sein. Andernfalls erkennt das Finanzamt die Trennung nicht an.

3. Inventar gesondert aufführen

Bewegliches Inventar wie Einbauküchen, Möbel, Carports oder Gartenhäuser unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Wird es im Kaufvertrag separat ausgewiesen, reduziert sich die Steuerbemessungsgrundlage entsprechend.
Finanzämter akzeptieren in der Regel Inventarwerte bis zu 15 Prozent des Kaufpreises. Überhöhte Angaben oder Luxusausstattungen in schlichten Objekten führen jedoch oft zu Nachprüfungen.

4. Auf das Bundesland achten

Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Während Bayern mit 3,5 Prozent am günstigsten ist, verlangen Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Thüringen 6,5 Prozent. Wer grenznah kauft, kann durch einen Standortwechsel mehrere Tausend Euro sparen.
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro macht der Unterschied zwischen NRW (6,5 Prozent) und Niedersachsen (5,0 Prozent) stolze 7.500 Euro aus. In Bayern wären es sogar 15.000 Euro weniger. Allerdings müssen auch die Immobilienpreise und eventuelle längere Arbeitswege in die Rechnung einbezogen werden.

5. Förderprogramme nutzen

Banken finanzieren die Grunderwerbsteuer nicht mit, deshalb müssen Käufer sie aus eigener Tasche zahlen. Umso wichtiger sind Förderprogramme. Länder und Kommunen unterstützen teilweise junge Familien, nachhaltige Bauweisen oder energetische Sanierungen – indirekt kann das die Steuerlast abfedern.
Einige Bundesländer koppeln die Förderhöhe sogar direkt an die Grunderwerbsteuer, sodass diese Kosten komplett oder teilweise übernommen werden.

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