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Die Koalition aus Union und SPD kippt die umstrittene 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch. Künftig dürfen auch neue Gas- und Ölheizungen wieder eingebaut werden – allerdings nur unter klaren Bedingungen. Für Millionen Eigentümer bedeutet das eine deutliche Kurskorrektur beim Gebäudeenergiegesetz, das bald auch anders heißen soll.
Union und SPD schaffen die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ab. Viele Öl- und Gasheizungen Heizungen dürfen damit bleiben. Foto: janvier / stock.aobe.com
Ab dem 30. Juni 2026 sollte für Millionen Hausbesitzer eine entscheidende Frist aus dem umstrittenen Heizungsgesetz greifen: In vielen Städten dürften neue Heizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Vor allem in Großstädten mit abgeschlossener Wärmeplanung wäre der Einbau reiner Gas- oder Ölheizungen damit faktisch ausgeschlossen gewesen.
Doch genau diese Regel kippt die Koalition nun. Die verpflichtende 65-Prozent-Quote wird vollständig gestrichen. Damit verliert auch der ursprünglich zentrale Stichtag seine praktische Bedeutung.
65-Prozent-Regel wird gestrichen
Monatelang war die Vorgabe zentraler Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes: Neue Heizungen mussten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung fällt nun.
Union und SPD haben sich auf ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Das entsprechende Eckpunktepapier sieht vor, die verpflichtende 65-Prozent-Quote vollständig zu streichen. Eigentümer sollen künftig wieder selbst entscheiden können, welche Heiztechnik am besten zu ihrem Gebäude passt.
Damit entfällt auch die bislang vorgesehene Staffelung nach kommunaler Wärmeplanung und Stichtagen in Groß- und Kleinstädten. Ein verpflichtender Umstieg auf Wärmepumpe oder andere erneuerbare Systeme beim Neueinbau ist damit nicht mehr grundsätzlich vorgeschrieben.
Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt
Künftig dürfen neben Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridlösungen auch weiterhin einzelne Gas- oder Ölheizungen neu installiert werden. Das gilt ausdrücklich auch nach 2026.
Allerdings knüpft die Koalition die Erlaubnis an eine Bedingung: Ab dem 1. Januar 2029 müssen diese Heizungen einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. Gemeint sind etwa Biomethan oder synthetische Energieträger.
Der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe soll ab 2029 zunächst mindestens 10 Prozent betragen. Weitere Steigerungen will die Koalition in drei gesetzlich festgelegten Schritten regeln. Konkrete Prozentsätze für die Folgejahre sollen noch definiert werden.
Für Verbraucher bedeutet das: Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss einen entsprechenden Tarif beim Energielieferanten wählen, der den vorgeschriebenen Bio-Anteil garantiert.
Was das für bestehende Heizungen bedeutet
Für Millionen Hausbesitzer besonders wichtig: Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Ein verpflichtender Austausch alter Anlagen ist nicht vorgesehen.
Auch Reparaturen bleiben zulässig. Das Gesetz setzt weiterhin beim Neueinbau an, nicht beim Bestand.
Damit entfällt faktisch die Sorge vieler Eigentümer vor einem kurzfristigen Zwangstausch. Die neue Linie der Koalition stärkt vor allem die Entscheidungsfreiheit beim Austausch defekter Anlagen.
CO2-Preis und Kostenfrage
Für den klimafreundlichen Brennstoffanteil soll kein CO2-Preis anfallen. Das soll entsprechende Tarife finanziell attraktiver machen. Laut Eckpunktepapier bieten Gas- und Öllieferanten solche Tarife bereits heute an.
Gleichzeitig gelten die Klimaziele des Klimaschutzgesetzes weiterhin. Sollte sich bei einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor seine Vorgaben verfehlt, will die Koalition nachsteuern.
Zudem ist eine Regelung geplant, die Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme schützen soll. Details dazu stehen noch aus.
Förderung bleibt – mindestens bis 2029
Die staatliche Förderung über die Bundesförderung effiziente Gebäude bleibt nach Angaben der Koalition mindestens bis 2029 bestehen. Das betrifft sowohl energetische Sanierungen als auch den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme wie Wärmepumpen.
Auch der Ausbau der Fernwärme soll weiter vorangetrieben und verbraucherfreundlicher gestaltet werden.
Buchtipp: Wärmeplanung und Heizungstausch: Darauf müssen Immobilieneigentümer und Vermieter achten. Durch Sanierungen, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien können Eigentümer aktiv zur Transformation beitragen. Das Buch von Wolf Probst bietet dafür fundierte Orientierung, erklärt gesetzliche Vorgaben, kommunale Wärmeplanung sowie Kosten und Finanzierung moderner Heizsysteme.
Gesetz soll im Frühjahr kommen
Bislang handelt es sich um Eckpunkte. Ein konkreter Gesetzentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz soll im Frühjahr vorgelegt werden.
Die Einigung kam nach langen und zähen Verhandlungen zustande. Am Ende führten SPD-Fraktionschef Matthias Miersch und Unions-Fraktionschef Jens Spahn die Gespräche zur Einigung.
Fest steht: Der umstrittene verpflichtende Heizungstausch in seiner bisherigen Form ist vom Tisch. Für Eigentümer bedeutet das mehr Wahlfreiheit – aber auch neue Pflichten beim Brennstoffmix ab 2029.
Geschrieben am 25.02.2026
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