Im Freien

Erlaubt oder verboten? Das musst du über Sichtschutz in deinem Bundesland wissen

immowelt App herunterladen

Ein bisschen Privatsphäre auf der eigenen Terrasse – klingt nach einer Selbstverständlichkeit, kann aber schnell zur rechtlichen Grauzone werden. Denn Sichtschutzelemente wie Zäune, Matten oder Pflanzenwände sind nicht überall gleich geregelt. Hier erfährst du, was wo erlaubt ist – und worauf du unbedingt achten solltest.

Warum die Vorschriften so unterschiedlich sind

In Deutschland regeln nicht nur die Landesbauordnungen, sondern oft auch die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, was du auf deinem Balkon oder Grundstück aufstellen darfst. Und es wird noch komplizierter: Viele Städte und Gemeinden haben zusätzlich eigene Satzungen. Klingt bürokratisch – ist aber wichtig, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Warum die Vorschriften so unterschiedlich sind

Bundesland Max. Höhe Besonderheiten
Baden-Württemberg 1,80 m Mehr Abstand bei Hecken über 1,80 m
Bayern 1,50 m In Städten oft restriktiver, z. B. München
Berlin & Brandenburg 1,25 m „Ortsüblichkeit“ zählt mehr als Maßband
Hamburg & Bremen 1,20 m Keine speziellen Nachbarrechtsgesetze
Hessen 1,50–2,00 m Je nach Ausführung und Ortsbild
Mecklenburg-Vorpommern 1,20 m Bauordnung beachten, Nachbarrecht weniger streng
Niedersachsen 1,20 m Anpassung an Umgebung wird empfohlen
NRW & Sachsen(-Anhalt) 2,00 m Großzügig, aber auf Abstand achten
Rheinland-Pfalz & Saarland 1,20 m „Ortsüblichkeit“ entscheidend
Schleswig-Holstein 1,20 m Besonders viele lokale Unterschiede
Thüringen 1,50 m Genehmigungsfrei bis zu dieser Höhe

 

Tipp: Die genannten Höhen gelten meist für Einfriedungen an der Grundstücksgrenze. Auf dem Balkon sieht es anders aus – hier greift eher das Mietrecht und ggf. die Hausordnung!

Lesetipp: Mietwohnung selbst renovieren: Das ist erlaubt

Was bedeutet eigentlich „ortsüblich“?

Wenn in der Verordnung steht, dass eine Sichtschutzhöhe „ortsüblich“ sein muss, dann ist nicht die reine Höhe ausschlaggebend, sondern was rundherum üblich ist. Gibt es in der Straße z. B. viele 2-Meter-Hecken, wird deine ebenfalls erlaubt sein. Sticht sie optisch negativ hervor, kann es Probleme geben – sogar rückwirkend.

Balkon: Mietrecht statt Baurecht

Wer zur Miete wohnt, muss zusätzlich prüfen, was der Mietvertrag oder die Hausordnung erlaubt. Hier ein paar Faustregeln:

  • Freistehende Sichtschutzelemente (z. B. Paravents, Pflanzen, Stellwände) sind meist okay.
  • Befestigungen an der Fassade oder am Geländer (bohren, schrauben) brauchen fast immer die Zustimmung des Vermieters.
  • Farbliche Abweichungen (z. B. knallbunte Planen) können als optische Beeinträchtigung gelten – auch das kann Ärger geben.

Genehmigungspflicht: Wann es brenzlig wird

In folgenden Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich – oder zumindest ratsam:

  • Sichtschutz über den oben genannten Höhen
  • Mauerbau oder feste Konstruktionen an der Grundstücksgrenze
  • Sichtschutz in Denkmal- oder Ensemble-Schutzgebieten
  • Balkonumbauten, die das Erscheinungsbild des Hauses verändern

Besser vorher nachfragen als nachher abbauen

Sichtschutz schafft Lebensqualität, vor allem im städtischen Raum. Wer sich dabei an die regionalen Vorgaben hält und nicht übertreibt, ist rechtlich meist auf der sicheren Seite. Trotzdem gilt: Ein kurzer Anruf beim Bauamt oder Vermieter kann viel Ärger ersparen – besonders wenn der Sichtschutz höher, fester oder besonders auffällig geplant ist.

Du suchst ein neues Zuhause?

Immobilie finden

(1)
5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
1
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.