Die Mietpreisbremse wurde zwar bis 2029 verlängert – doch aus Sicht der Länder reicht das nicht. Der Bundesrat fordert eine Nachschärfung, um Umgehungen bei möblierten Wohnungen und vermeintlicher Kurzzeitvermietung zu stoppen. Die Bundesregierung signalisiert Zustimmung und arbeitet bereits an weitergehenden Regeln.
Aktuell entlastet die Mietpreisbremse die Mieter kaum. Das soll sich nach Willen des Bundesrates schnell ändern. Foto: iStock.com / Elmar Gubisch
Mietpreisbremse verlängert – aber weiter umstritten
Seit ihrem Start im Jahr 2015 steht die Mietpreisbremse in der Kritik. Im Sommer 2025 wurde sie zwar noch einmal um 4 Jahre verlängert, doch die Diskussionen sind damit nicht beendet. Im Gegenteil: Die Länder sehen weiterhin erhebliche Schlupflöcher – und wollen sie jetzt schließen.
Am 21. November 2025 hat der Bundesrat einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Ziel ist es, den Mieterschutz in angespannten Wohnungsmärkten zu stärken. Im Fokus stehen dabei zwei Bereiche, die aus Sicht der Länder besonders häufig genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen: Möblierte Wohnungen und die Kurzzeitvermietung. Der Bundestag informierte am 8. Januar 2026 über den Vorstoß.
Möblierte Wohnungen: Zuschläge sollen offen gelegt werden
Konkret fordert der Bundesrat mehr Transparenz bei möblierten Mietwohnungen. Künftig soll ein Möblierungszuschlag ausdrücklich ausgewiesen werden müssen – getrennt von der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zusätzlich sollen klare Regeln festlegen, wie hoch dieser Zuschlag sein darf und wie er zu berechnen ist.
Die Begründung der Länder fällt deutlich aus: Nach der aktuellen Rechtslage bestehe für Vermieter die Möglichkeit, die Mietpreisbremse durch pauschale Möblierungszuschläge faktisch auszuhebeln. Mit einer gesonderten Ausweisung soll klargestellt werden, dass auch möblierter Wohnraum grundsätzlich der Mietpreisbremse unterliegt.
Kurzzeitvermietung: 6 Monate als neue Grenze
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Kurzzeitvermietung. Der Bundesrat will klarstellen, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn sie 6 Monate oder länger dauern.
In diesen Fällen sollen sämtliche mieterschützenden Vorschriften greifen – insbesondere die Mietpreisbremse und die gesetzlichen Vorgaben zur Miethöhe. Ausnahmen sollen nur noch in klar definierten Sonderfällen möglich sein. Damit wollen die Länder verhindern, dass reguläre Mietverhältnisse als befristete Nutzung deklariert werden, um höhere Mieten durchzusetzen.
Bundesregierung signalisiert Zustimmung
Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen des Bundesrates ausdrücklich. In einer Stellungnahme kündigt sie an, dass ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Vorbereitung sei. Dieser soll die Vorschläge der Länder aufgreifen und weiterentwickeln.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung zusätzliche Eingriffe in den Mietmarkt. Vorgesehen sind unter anderem eine stärkere Regulierung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten, neue Regeln zur Schonfristzahlung bei Kündigungen sowie eine Anhebung der Wertgrenze für vereinfachte Verfahren bei kleineren Modernisierungen.
Was jetzt folgt
Ob und in welcher Form die Nachschärfung der Mietpreisbremse kommt, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Klar ist jedoch: Die Diskussion um bezahlbaren Wohnraum gewinnt weiter an Schärfe – und die Mietpreisbremse bleibt eines der zentralen Instrumente der Wohnungspolitik.
Geschrieben am 17.01.2026
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