Ratgeber

Wärmepumpen-Besitzer müssen jetzt handeln – Frist für Stromkosten-Erstattung endet!

Autorenbild: Andreas Steger

Wer eine Wärmepumpe mit eigenem Stromzähler betreibt, kann sich rückwirkend für 2024 eine Erstattung von Strompreis-Umlagen sichern. Doch wie funktioniert die Rückerstattung genau – und was müssen Eigentümer beachten bevor die Frist endet?

Rückerstattung für Wärmepumpen: Darum geht es

Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermöglicht eine Entlastung für Wärmepumpen, die über einen separaten Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden sind. Laut § 22 EnFG können Eigentümer für den gesamten Verbrauch des Jahres 2024 zwei Umlagen erstattet bekommen:

Das bedeutet: Diese Umlagen werden nachträglich auf null gesenkt, sofern ein eigener Zähler vorhanden ist. Für Haushalte mit einem durchschnittlichen Wärmepumpen-Stromverbrauch von 6.000 kWh pro Jahr ergibt sich eine mögliche Erstattung von rund 66 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Fristen beachten: Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Damit die Entlastung gewährt wird, müssen Eigentümer ihren Antrag bis spätestens 28. Februar 2025 bei ihrem Energieversorger einreichen. Viele Anbieter stellen hierfür elektronische Formulare oder Musterbriefe bereit.

Wird die Frist verpasst, gibt es noch eine Nachfrist bis zum 31. März 2025, allerdings nur mit einer reduzierten Erstattung von 80 Prozent.

Wichtig: Die EU-Kommission muss die Entlastung noch genehmigen. Wer den Antrag aber nicht rechtzeitig stellt, kann im Nachhinein keine Rückzahlung mehr erhalten – unabhängig von der Entscheidung aus Brüssel.

Warum lohnt sich das? Wärmepumpen und die Strompreisdiskussion

Die Förderung von Wärmepumpen ist ein zentrales Thema der Energiewende. Laut einer Analyse von KfW Research hängt der Verkaufserfolg direkt vom Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen ab.

Mögliche Maßnahmen zur Förderung von Wärmepumpen:

  • Halbierung des Strompreises oder höhere CO₂-Abgaben auf Gas, um den Markt anzukurbeln
  • Attraktive Stromtarife speziell für Wärmepumpen, um den Betrieb wirtschaftlicher zu machen
  • Direkte Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, um die Anschaffungskosten zu senken

Fazit: Jetzt handeln und Erstattung sichern

Wärmepumpenbesitzer mit eigenem Stromzähler können sich jetzt eine Rückerstattung sichern – doch die Frist läuft. Bis 28. Februar 2025 sollte der Antrag gestellt werden, um den vollen Betrag zu erhalten. Wer erst im März aktiv wird, bekommt nur noch eine reduzierte Erstattung. Da die Genehmigung durch die EU-Kommission noch aussteht, besteht ein gewisses Risiko – aber ohne Antrag gibt es definitiv keine Rückzahlung.

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