Ratgeber

Achtung bei der Mietkaution: Dieses Zins-Geld holen sich viele nicht zurück

Autorenbild Kilian Treß
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Die Kaution liegt jahrelang beim Vermieter – und bringt Zinsen. Doch jedes Jahr kassiert der Staat mit, oft völlig unnötig. Wer genau hinschaut, kann sich das Geld zurückholen.

Kaution: Mehr als nur hinterlegtes Geld

Die Mietkaution gehört für Millionen Mieter zum Standard. In Deutschland leben rund 44 Millionen Menschen zur Miete, meist mit einer Sicherheitsleistung von bis zu drei Monatskaltmieten. Bei einer durchschnittlichen Wohnung summiert sich das schnell auf über 2.000 Euro. Dieses Geld darf der Vermieter aber nicht einfach behalten, sondern muss es verzinst anlegen. Damit wird die Kaution über die Jahre zu einem kleinen Sparguthaben, auch wenn das vielen gar nicht bewusst ist.

Zinsen entstehen – aber werden direkt versteuert

Über mehrere Jahre kommen so durchaus Beträge zusammen. Doch bevor Mieter davon profitieren, wird jedes Jahr automatisch Steuer abgezogen. Die Bank behält die Kapitalertragsteuer ein, obwohl der Mieter das Geld noch gar nicht ausgezahlt bekommt. Das passiert im Hintergrund und fällt deshalb kaum auf. Erst beim Auszug wird die Kaution inklusive der bereits versteuerten Zinsen ausgezahlt.

Rechenbeispiel: So viel bleibt übrig

Jahr Kontostand Start Zinsen (2 %) Steuer (25 %) Netto-Zinsen Kontostand Ende
1 2.000 € 40 € 10 € 30 € 2.030 €
2 2.030 € 40,60 € 10,15 € 30,45 € 2.060,45 €
3 2.060,45 € 41,21 € 10,30 € 30,91 € 2.091,36 €
4 2.091,36 € 41,83 € 10,46 € 31,37 € 2.122,73 €
5 2.122,73 € 42,45 € 10,61 € 31,84 € 2.154,57 €

 

Nach fünf Jahren entstehen so rund 206 Euro Zinsen. Davon werden etwa 51 Euro Steuern abgezogen. Übrig bleiben etwa 155 Euro.

Der entscheidende Punkt: Die Steuer ist oft unnötig

Die Zinsen gehören rechtlich dem Mieter. Gleichzeitig gilt für Kapitalerträge ein Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr, für Ehepaare sogar 2.000 Euro. Da die Kautionszinsen meist deutlich darunter liegen, hätte die Steuer in vielen Fällen gar nicht anfallen müssen. Sie wird trotzdem abgezogen, weil bei Kautionskonten meist kein Freistellungsauftrag möglich ist.

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So holen sich Mieter ihr Geld zurück

Ganz verloren ist das Geld nicht. Wer aktiv wird, kann sich die zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Dafür braucht es die Steuerbescheinigung der Bank, die der Vermieter bereitstellen muss. Mit diesen Daten lässt sich die Erstattung ganz normal über die Steuererklärung beantragen. Allerdings muss es Jahr für Jahr passieren.

Wo gehört das in der Steuererklärung hin?

Die Zinsen aus der Mietkaution werden in der Steuererklärung in der Anlage KAP eingetragen. Entscheidend ist dabei der Abschnitt für Kapitalerträge, für die bereits Steuer einbehalten wurde. Dort werden die bescheinigten Beträge übernommen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt oder der Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. In den meisten Fällen führt das dazu, dass die einbehaltene Steuer vollständig erstattet wird.

Rechte und Pflichten: Das gilt bei der Kaution

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und zu verzinsen. Außerdem muss er dem Mieter die entsprechende Steuerbescheinigung zur Verfügung stellen. Der Mieter wiederum hat Anspruch auf die Zinsen und kann die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückfordern. In der Praxis scheitert es meist nicht an den Regeln, sondern daran, dass viele dieses Detail schlicht nicht kennen.

Fazit: Kleiner Betrag, oft übersehen

Die Mietkaution ist mehr als nur eine Sicherheitsleistung. Über Jahre entstehen Zinsen, auf die automatisch Steuern gezahlt werden. Wer seine Steuererklärung macht, sollte diesen Punkt nicht übersehen. Denn auch wenn es nur ein paar Euro im Jahr sind: Über die Zeit summiert sich das – und gehört am Ende dem Mieter.

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