Ab 2025 treten neue Mülltrennungs-Regeln in Kraft. Besonders beim Restmüll gibt es Änderungen, die viele Haushalte betreffen. Welche Abfälle noch in die schwarze Tonne dürfen – und was nicht mehr erlaubt ist.
Um vor allem Altkleider und Texttilien besser recyclen zu können, gelten ab 2025 EU-weit neue Regelungen für den Restmüll. Foto: YauheniB / stock.adobe.de
Neue Regeln für den Restmüll: Was ändert sich 2025?
Mit der neuen EU-Verordnung zur Mülltrennung ab 2025 werden einige Abfälle aus der Restmülltonne verbannt. Die größte Änderung betrifft Textilien:
- Kleidung, Bettwäsche, Handtücher und Vorhänge dürfen nicht mehr in den Restmüll,
- stattdessen müssen sie in Altkleidercontainer oder auf den Wertstoffhof gebracht werden.
Diese Maßnahme soll die Umwelt entlasten, da die Textilindustrie mehr Treibhausgase produziert als der internationale Flug- und Schiffsverkehr zusammen. Viele Kleidungsstücke enthalten Kunstfasern wie Polyester, die das Recycling erschweren.
Diese Abfälle dürfen ebenfalls nicht mehr in die schwarze Tonne:
- Papier, Pappe und Karton
- Lebensmittelreste
- Glas
- Flüssigkeiten
- Kunststoff, Metall und Verbundstoffe
- Bauschutt
- Batterien und Elektrogeräte
- Lade dir hier unser Merkblatt zur Mülltrennung herunter.
Was gehört 2025 noch in die Restmülltonne?
Restmüll umfasst alle Abfälle, die nicht anderweitig recycelt werden können. Dazu gehören:
- Arzneimittelreste
- Asche und Kohlereste
- Feuchttücher und feuchtes Toilettenpapier
- Kleine Mengen an Geschirr und Porzellan
- Hygieneartikel (Binden, Tampons, Wattestäbchen, Abschminktücher)
- Kerzenreste
- Spülschwämme, Schwämme und Putzlappen
- Trinkgläser
- Zahnbürsten
- Zigarettenreste
Ausnahmen:
- Verfettete Pappe oder Papier mit Essensresten dürfen nicht in die Papiertonne und gehören in den Restmüll.
- Trinkgläser und Glasscherben müssen ebenfalls in die schwarze Tonne, nicht in den Glascontainer.
Strafen für falsche Mülltrennung
Wer seinen Müll 2025 nicht richtig trennt und Müllentsorgung stiefmütterlich behandelt, riskiert Bußgelder. Die Höhe variiert je nach Bundesland:
- In Bayern kostet eine falsche Entsorgung von Altkleidern im Restmüll 35 Euro,
- in Baden-Württemberg können bis zu 75 Euro fällig werden.
Zusätzlich kann es zu Mehrkosten kommen, wenn die Müllabfuhr eine falsch befüllte Tonne nicht leert. Die Kosten für die Entsorgung des gesamten Inhalts können dann auf die Verursacher umgelegt werden.
Fazit: Korrekte Mülltrennung lohnt sich
Die neuen Restmüll-Regeln erfordern eine genauere Trennung, helfen aber, Ressourcen zu schonen. Wer sich an die Vorgaben hält, schont nicht nur die Umwelt, sondern vermeidet auch unnötige Kosten und Strafen. Wer unsicher ist, welche Abfälle wohin gehören, kann sich bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde informieren.
Geschrieben am 14.03.2025
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