Ratgeber

Denkmal-AfA: Voraussetzungen, Sätze und Beispielrechnung

Autorenbild: Andreas Steger
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Mit der Denkmal-AfA nach § 7i EStG setzt du die Sanierungskosten eines Baudenkmals 8 Jahre lang mit bis zu 9 Prozent und weitere 4 Jahre mit bis zu 7 Prozent pro Jahr ab, insgesamt bis zu 100 Prozent in 12 Jahren. Das gilt für Vermieter. Selbstnutzer können nach § 10f EStG 10 Jahre lang 9 Prozent absetzen.

Das Wichtigste zur Denkmal-AfA in Kürze

  • Die Denkmal-AfA gilt für Sanierungskosten an Baudenkmalen: 9 Prozent in 8 Jahren, danach 7 Prozent in 4 Jahren.
  • Du brauchst eine Bescheinigung der Denkmalbehörde und musst die Maßnahmen mit ihr abstimmen.
  • Die Gebäudesubstanz schreibst du zusätzlich linear mit 2 oder 2,5 Prozent ab, ohne Grundstück.
  • Beim Kauf vom Bauträger setzt du die auf die Sanierung entfallenden Anschaffungskosten ab.
  • Selbstnutzer setzen 10 Jahre lang 9 Prozent der Sanierungskosten ab, aber nicht die Substanz.
  • Nach 12 Jahren endet der Steuervorteil, plane die höhere Steuerlast ein.

Was ist die Denkmal-AfA und wie hoch ist sie?

Die Denkmal-AfA ist eine erhöhte Absetzung für Sanierungskosten an Baudenkmalen nach § 7i EStG. Sie ersetzt für diese Kosten die normale AfA. Im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren setzt du bis zu 9 Prozent der Herstellungskosten ab, in den folgenden vier Jahren bis zu 7 Prozent.

ZeitraumSatz pro JahrAnteil an den Sanierungskosten
Jahr 1 bis 8bis zu 9 Prozent72 Prozent
Jahr 9 bis 12bis zu 7 Prozent28 Prozent
Gesamt nach 12 Jahren100 Prozent

Für die Gebäudesubstanz, also den Kaufpreis ohne Sanierung und ohne Grundstück, gilt die normale lineare AfA: 2 Prozent bei Fertigstellung ab 1925 und 2,5 Prozent bei Fertigstellung vor 1925. Eine Übersicht aller Sätze findest du im Ratgeber AfA bei Immobilien und eine Beispielrechnung im Ratgeber Altbau-AfA.

Denkmal-AfA für Selbstnutzer

Auch Selbstnutzer sparen Steuern: Sie setzen 10 Jahre lang jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten ab (§ 10f EStG). Eine AfA für die Altbausubstanz bekommen sie nicht, denn selbst genutzte Immobilien sind davon ausgenommen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Denkmal-AfA?

Die Denkmal-AfA gibt es nur, wenn das Gebäude ein Baudenkmal ist und du die Sanierung mit der Denkmalbehörde abstimmst. Diese Voraussetzungen legt § 7i EStG fest:

  1. Baudenkmal: Das Gebäude oder der Gebäudeteil ist nach Landesrecht ein Baudenkmal.
  2. Erforderliche Baumaßnahmen: Die Maßnahmen müssen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sein. Nicht jede Sanierung zählt.
  3. Abstimmung: Du führst die Baumaßnahmen in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde durch.
  4. Bescheinigung: Du weist die Voraussetzungen und die Erforderlichkeit der Kosten mit einer Bescheinigung der zuständigen Landesstelle nach. Sie nennt auch die Höhe von Zuschüssen der Denkmalbehörden.

Kaufst du eine Wohnung vom Bauträger, der das Denkmal saniert, setzt du die Anschaffungskosten ab, die auf die Sanierung entfallen. Das gilt für Baumaßnahmen, die erst nach dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags durchgeführt werden. Du kannst die erhöhte Absetzung im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden elf Jahren nutzen.

Beispielrechnung: Steuern sparen mit der Denkmal-AfA

Das Ehepaar Schmitt will Steuern sparen und etwas für die Altersvorsorge tun. Es entscheidet sich für ein Appartement in einem denkmalgeschützten Haus, das ein Bauträger generalsaniert. Nach der Sanierung ist die Wohnung für 1.000 Euro im Monat vermietbar.

Finanzierung der Denkmalimmobilie

Der Kaufpreis für Bausubstanz und anteiliges Grundstück beträgt 150.000 Euro, davon entfallen 50.000 Euro auf das Grundstück. Die Sanierung des Appartements kostet 250.000 Euro. Die Familie bringt 100.000 Euro Eigenkapital und weitere 30.000 Euro für die Kaufnebenkosten auf und leiht sich 300.000 Euro bei der Bank. Der Zinssatz liegt bei 1 Prozent, die Tilgung bei 3 Prozent, die Zinsbindung bei 15 Jahren. Die Monatsrate beträgt 1.000 Euro, anfangs rund 250 Euro Zinsen und 750 Euro Tilgung.

Was die Familie abschreiben kann

  • Gebäudesubstanz: 100.000 Euro (150.000 Euro Kaufpreis abzüglich 50.000 Euro Grundstück) mit linearer AfA von 2,5 Prozent, also 2.500 Euro pro Jahr.
  • Sanierungskosten: 250.000 Euro mit Denkmal-AfA, in den ersten acht Jahren 9 Prozent (22.500 Euro pro Jahr), in den folgenden vier Jahren 7 Prozent (17.500 Euro pro Jahr).
  • Darlehenszinsen: als Werbungskosten.

Die Rechnung ist vereinfacht und lässt Kaufnebenkosten und weitere Werbungskosten außen vor.

Steuerwirkung im ersten Jahr

PostenBetrag im 1. Jahr
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (alt)100.000 Euro
plus Mieteinnahmen12.000 Euro
minus Denkmal-AfA (9 Prozent von 250.000 Euro)22.500 Euro
minus lineare AfA (2,5 Prozent von 100.000 Euro)2.500 Euro
minus Zinsen (ca.)3.000 Euro
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (neu)84.000 Euro

Das zu versteuernde Einkommen sinkt im ersten Jahr um 16.000 Euro. Wie viel Steuern die Familie spart, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 Prozent wären es rund 6.700 Euro. Weitere Faktoren wie Kinder, Freibeträge und andere Abschreibungen beeinflussen die tatsächliche Ersparnis.

Steuerwirkung im Jahr 15

Nach 12 Jahren endet die Denkmal-AfA, und ab dem Jahr 9 sinkt sie schon auf 7 Prozent. Außerdem sinken die Zinsen, weil die Familie einen Teil des Darlehens getilgt hat. Im Jahr 15 zahlt sie nur noch rund 1.600 Euro Zinsen.

PostenBetrag im 15. Jahr
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (alt)100.000 Euro
plus Mieteinnahmen12.000 Euro
minus Denkmal-AfA0 Euro
minus lineare AfA (2,5 Prozent von 100.000 Euro)2.500 Euro
minus Zinsen (ca.)1.600 Euro
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (neu)107.900 Euro

Die Familie spart also nur in den ersten 12 Jahren Steuern, danach steigt ihre Steuerlast deutlich. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel mit vereinfachten Annahmen, keine Steuerberatung.

Worauf solltest du bei Denkmalimmobilien achten?

Die Denkmal-AfA senkt deine Steuern, macht eine Immobilie aber nicht automatisch zur guten Kapitalanlage. Kaufst du ein Denkmal nur wegen der Steuervorteile, riskierst du eine schlechte Investition. Entscheidend sind Lage, Mieteinnahmen, Zustand und Sanierungskosten.

  • Liquidität: Im Beispiel deckt die Miete von 12.000 Euro im Jahr gerade die Darlehensrate von 12.000 Euro. Nicht umlagefähige Kosten und Rücklagen kommen dazu, die Steuerersparnis muss sie auffangen.
  • Rücklagen für später: Lege einen Teil der Steuerersparnis zurück, denn nach dem Auslaufen der Denkmal-AfA steigt die Steuerlast.
  • Sanierungskosten: Nur die erforderlichen Maßnahmen mit Bescheinigung sind begünstigt. Prüfe die Bescheinigung genau, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst.
  • Bauträger-Angebote: Lass Kaufvertrag und Kalkulation von einer unabhängigen Fachperson prüfen.
  • Wert des Gebäudes: Der Wert des Denkmals kann hinter den Anschaffungs- und Sanierungskosten zurückbleiben.

Hast du ein älteres Gebäude, kann sich außerdem ein Restnutzungsdauer-Gutachten lohnen, mehr im Ratgeber AfA bei Immobilien. Wie du Mieteinnahmen versteuerst, erklärt der Ratgeber Mieteinnahmen versteuern.

Häufige Fragen zur Denkmal-AfA

Wie hoch ist die Denkmal-AfA?

Du setzt im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren bis zu 9 Prozent der Sanierungskosten ab und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 Prozent. Nach 12 Jahren hast du bis zu 100 Prozent der begünstigten Kosten abgesetzt.

Wer kann die Denkmal-AfA nutzen?

Alle Eigentümer eines Baudenkmals, die Sanierungskosten haben. Vermieter nutzen § 7i EStG, Selbstnutzer § 10f EStG mit 9 Prozent über 10 Jahre. Für die Gebäudesubstanz gibt es nur bei Vermietung eine AfA.

Welche Kosten kann ich mit der Denkmal-AfA absetzen?

Die Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Das Grundstück und der Kaufpreis der Substanz zählen nicht dazu. Die Substanz schreibst du linear mit 2 oder 2,5 Prozent ab.

Brauche ich eine Bescheinigung für die Denkmal-AfA?

Ja. Du weist die Voraussetzungen und die Erforderlichkeit der Kosten mit einer Bescheinigung der zuständigen Landesstelle nach. Außerdem musst du die Baumaßnahmen mit der Denkmalbehörde abstimmen. Ohne Bescheinigung gibt es die erhöhte Absetzung in der Regel nicht.

Kann ich die Denkmal-AfA beim Kauf vom Bauträger nutzen?

Ja. Du setzt die Anschaffungskosten ab, die auf Sanierungsmaßnahmen entfallen, wenn der Bauträger sie nach dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags durchführt. Die erhöhte Absetzung gilt im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden elf Jahren.

Wie lange läuft die Denkmal-AfA?

12 Jahre: 8 Jahre mit bis zu 9 Prozent und 4 Jahre mit bis zu 7 Prozent. Danach endet der Steuervorteil, und deine Steuerlast steigt, wenn du nicht andere Abschreibungen oder Kosten hast.

Wie hoch ist die lineare AfA bei Denkmalimmobilien?

Für die Gebäudesubstanz gelten 2 Prozent bei Fertigstellung ab 1925 und 2,5 Prozent bei Fertigstellung vor 1925. Sie gilt für den Kaufpreis ohne Sanierung und ohne Grundstück und läuft 50 beziehungsweise 40 Jahre.

Wie spare ich als Selbstnutzer mit der Denkmal-AfA Steuern?

Du setzt 10 Jahre lang jeweils 9 Prozent der begünstigten Sanierungskosten als Sonderausgaben ab (§ 10f EStG). Eine AfA für die Altbausubstanz bekommst du als Selbstnutzer nicht.

Wie wirken sich Zuschüsse der Denkmalbehörde aus?

Zuschüsse der Denkmalbehörden musst du in der Bescheinigung angeben. Sie mindern in der Regel die absetzbaren Kosten. Frage vor der Sanierung bei der Denkmalbehörde nach Fördermöglichkeiten.

Lohnt sich eine Denkmalimmobilie als Kapitalanlage?

Nicht allein wegen der Steuer. Die Denkmal-AfA spart in den ersten 12 Jahren Steuern, danach steigt die Steuerlast. Entscheidend sind Lage, Miete, Zustand und Sanierungskosten. Lass Kalkulation und Kaufvertrag von einer unabhängigen Fachperson prüfen.

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