Ein Hauskredit läuft – und plötzlich ist der Job weg. Was tun, wenn das Geld knapp wird, aber die Bank weiterhin auf pünktliche Ratenzahlungen besteht? Arbeitslosigkeit gehört zu den größten Risiken bei der Immobilienfinanzierung. Doch es gibt Wege, die eigenen vier Wände trotz Einkommensverlust zu sichern. Wichtig ist: schnell und transparent handeln.
Erste Regel: Der Bank offen kommunizieren
Der schlimmste Fehler in einer finanziellen Notlage ist das Schweigen. Wer die monatliche Kreditrate nicht mehr bedienen kann, sollte umgehend das Gespräch mit der Bank oder dem Finanzierungsvermittler suchen. Offenheit wird in vielen Fällen mit Kulanz belohnt – zumindest, wenn man rechtzeitig handelt. Wichtig: Wer einfach aufhört zu zahlen, riskiert eine Zwangsversteigerung. Das Kreditinstitut geht in diesem Fall von vorsätzlichem Vertragsbruch aus und hat dann meist kein Interesse mehr an Zwischenlösungen.
Diese 5 Optionen können bei Zahlungsschwierigkeiten helfen
Kommt es zu Zahlungsausfällen, gibt es einige Maßnahmen, die mit der Bank verhandelt werden können:
- Stundung
Die monatliche Kreditrate wird für einen festgelegten Zeitraum vollständig ausgesetzt. Achtung: Eine Stundung ist zeitlich begrenzt und verlängert die Laufzeit des Darlehens. - Tilgungsaussetzung
Nur der Tilgungsanteil wird ausgesetzt – Zinsen werden weiterhin gezahlt. Das verringert die monatliche Rate, ohne den Kredit komplett zu pausieren. - Tilgungssatzwechsel
Hier wird die Tilgungsrate dauerhaft gesenkt, wodurch die monatliche Belastung sinkt. Voraussetzung: Diese Option muss vertraglich vorgesehen oder von der Bank kulanterweise gewährt werden. - Hausverkauf
Wenn klar ist, dass sich die Raten dauerhaft nicht mehr stemmen lassen, bleibt als letzter Schritt oft nur der Verkauf der Immobilie oder gegebenfalls die Vermietung. Auch das sollte mit der Bank abgestimmt werden – eventuell lässt sich eine gute Lösung finden, bevor es zur Versteigerung kommt. - Arbeitslosengeld nutzen
Je nach Anspruch kann das Arbeitslosengeld I (oder später II) helfen, einen Teil der Finanzierungslücke vorübergehend zu schließen. Wichtig: frühzeitig beim Arbeitsamt informieren und den möglichen Leistungsanspruch berechnen lassen.
Hauskredit absichern: Zwei Versicherungen im Überblick
Wer sich im Vorfeld absichern möchte, kann ergänzend zur Baufinanzierung spezielle Versicherungen abschließen:
1. Restschuldversicherung Sie springt bei Arbeitsunfähigkeit, Tod – und optional bei Arbeitslosigkeit – ein. Typisch:
- Übernahme der Raten bis zu 12–18 Monate
- Wartezeit: 3–6 Monate
- oft direkt im Kredit integriert (Achtung: höhere Gesamtkosten durch Zinsaufschläge)
2. Arbeitslosenversicherung
Diese Versicherung wird gesondert abgeschlossen und greift ebenfalls im Falle von Jobverlust. Merkmale:
- Übernimmt monatliche Raten für bis zu 12 Monate
- Beitragszahlung auch während der Warte- und Leistungszeit
- klare Obergrenzen bei der Höhe der abgesicherten Raten
Hinweis: Versicherungen übernehmen immer nur für eine gewisse Zeit – sie sind also ein Puffer, keine Dauerlösung.
Alternativen zur Absicherung: Flexibel planen, Notgroschen bilden
Wer keine Versicherung abschließen möchte, kann sich auch anders absichern – mit Weitsicht und einem soliden Finanzpolster:
Darauf sollten Kreditnehmer von Anfang an achten:
- Flexible Tilgung: Einen Tilgungssatzwechsel oder eine Tilgungsaussetzung im Vertrag vereinbaren – das ermöglicht Spielraum bei Einkommensänderungen.
- Notgroschen bilden: Mindestens 3–4 Monatsgehälter als Rücklage – idealerweise mehr.
- Rücklagen weiter aufbauen: Gerade in den ersten Jahren sollte regelmäßig nachgelegt werden – das schützt nicht nur bei Arbeitslosigkeit, sondern auch bei Krankheit, Reparaturen oder Familienausfällen.
Fazit: Vorbereitung schützt vor Verlust
Arbeitslosigkeit ist meistens nie geplant – aber sie kann passieren. Wer einen Hauskredit trägt, sollte vorbereitet sein:
- Nicht zögern, sondern handeln
- Frühzeitig mit der Bank sprechen
- Flexibilität im Kreditvertrag nutzen
- Alternativ mit Versicherungen oder Rücklagen vorsorgen
So lässt sich das Eigenheim auch in schwierigen Phasen sichern – oder im Notfall zumindest rechtzeitig retten, bevor es zur Zwangsversteigerung kommt.
Geschrieben am 09.10.2025
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