WICHTIG: Seniorenwohnanlage: Vermietung nur an Personen über 60 Jahren. Wohnberechtigungsschein erforderlich, bitte m² beachten. Diese schöne Senioren-Wohnung im 1. Obergeschoss der Wohnanlage ist mit öffentlichen Mitteln gefördert und darf nur an Personen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Des Weiteren muss diese Person mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Wohnung ist dem "Betreuten Wohnen" angeschlossen. Die Betreuung erfolgt durch die Diakonie. Die...