Seniorenwohnanlage. Sämtliche Wohnungen sind seniorengerecht ausgestattet. Die Wohnungen verfügen alle über eine Loggia und sind größtenteils mit dem Aufzug verbunden. Aufgrund der Tatsache, dass die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich - bitte sprechen Sie uns zu diesem Thema an. Angaben zu § 16a EnEV: V207,60 kWh(m²a), Erdgas, Bj. 1989