Zur Anmietung dieser Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe nachgewiesen werden kann, dass eine Person berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS wird vom Wohnungsamt der Gemeinde ausgestellt, wenn das Einkommen die Grenze nach dem Wohnungsförderungsgesetz nicht übersteigt. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sätze bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt.