Objektbeschreibungonline Die Wohnungen sind öffentlich gefördert, es ist daher ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) zur Anmietung erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein kann beim Wohnungsamt beantragt werden: Im Regelfall gilt folgendes zum Anspruch auf Wohnungsgrößen: Alleinstehende 55 m² 2-Personen 65 m² 3-Personen 80 m² 4-Personen 90 m² Überschreitungen der Wohnungsgrößen können bei berechtigten Bedarf überschritten werden z.B. attestierter Pflegestufe oder im Haushalt lebender Kind...