Vorab ein paar wichtige Informationen: Bitte beachten Sie, dass für diese Wohnung ein Wohnberechtigungsschein mit der EOF Stufe 2 erforderlich ist und eine Mindestbelegung von vier Personen vorgegeben ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur Anfragen berücksichtigen können, die diesen Vorgaben entsprechen. Bitte nehmen Sie in Ihrer Anfrage hierauf Bezug. Bei Förderwohnungen reduziert sich die tatsächliche Belastung (Kaltmiete) durch einen einkommensabhängigen Zuschuss, den das Landratsa...