Diese Penthousewohnung ist mit ca. 125 m² Wohn- und Nutzfläche die größte Einheit im Haus und zugleich die Wohnung mit dem stärksten Argument: Direkt vor dem Wohnbereich liegt eine ca. 50 m² große Dachterrasse, die nur nach § 4 WoFlV anteilig mit ca. 13 m² in die Mietberechnung einfließt. In der Nutzung entsteht dadurch ein privater Außenbereich, wie er im Mietsegment selten zu finden ist. Der offene Wohn-, Ess- und Küchenbereich misst ca. 45 m² und öffnet sich über bodentiefe Fenster unmittelb...