Zur Vermietung steht die oberste Etage (4. Etage) eines Mehrfamilienhauses. Diese Etage besteht aus zwei eigenständigen Wohnungen, die ausschließlich gemeinsam angemietet werden: – eine 3-Raum-Wohnung – eine 1-Raum-Wohnung Beide Wohnungen liegen direkt nebeneinander auf derselben Etage und werden über einen gemeinsamen Mietvertrag als Einheit angeboten. Insgesamt ergibt sich so ein großzügiges Wohnangebot mit vier Wohnräumen, zwei Küchen und zwei Bädern. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine z...