Diese Wohnung unterliegt der Einkommensorientierten Förderung (EOF). Es handelt sich um geförderten Wohnraum nach dem Bayerischen Wohnraumförderprogramm. Für die Anmietung dieser Wohnung ist der allgemeine Wohnberechtigungsschein für geförderten Wohnraum in Bayern, EOF Stufe II, mind. 5 Personen, erforderlich und vor Mietvertragserstellung vorzulegen. Die Grundnutzungsgebühr vermindert sich aufgrund der Zusatzförderung (Mietzuschuss) um 644,14 € auf 777,23 €, sodass die Warmmiete 1.097,23 € bet...