Kurzbeschreibung Der Nebenkostenabschlag (kalkuliert auf den Verbrauch des letzten Nutzers) beinhaltet alle auf den Mieter umzulegende Kosten lt. Betriebskostenverordnung. Nicht enthalten sind die Stromkosten, die der Mieter auf separater vertraglicher Basis mit dem Versorger abgechnet. Der Vermieter behält sich vor, eine Mietsicherheit in Höhe von zwei Monatskaltmieten zu verlangen, die vor Mietantritt zu hinterlegen wäre. Objekt Diese attraktive 4-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergescho...