Wir weisen darauf hin, dass die Wohnung nur zur eigener Nutzung, als Hauptwohnsitz vermietet wird und nicht zur Nutzung als Ferienwohnung, Zweitwohnung oder Angestelltenunterkunft. Sollte ein Mietverhältnis auf Grund falscher Angaben zustande gekommen sein, behält sich die Vermieterin vor, dieses fristlos zu kündigen. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss (mitte) eines Mehrfamilienhauses und verfügt über Wohnzimmer, Küche, Bad Flur, Keller.