Ratgeber

Verdienst du bald am Himmel mit? Dieses Drohnenmodell begeistert jetzt viele

Autorenbild: Andreas Steger
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Drohnen gelten als Zukunft der Logistik – doch wem gehört eigentlich der Luftraum über Grundstücken? Während sich viele Menschen durch surrende Fluggeräte über dem Garten gestört fühlen, denken andere schon einen Schritt weiter: Sie wollen mitverdienen, wenn künftig Liefer- und Logistikdrohnen den Himmel bevölkern.

Pakete aus der Luft: So konkret ist die Lieferzukunft in Deutschland

Während Lieferdrohnen für viele noch nach Zukunftsmusik klingen, investieren weltweit große Unternehmen längst Milliardenbeträge in die neue Transporttechnologie. Amazon arbeitet mit „Prime Air“ an der Auslieferung per Drohne, Alphabet testet mit Wing Aviation, und auch UPS, Walmart oder FedEx bereiten eigene Flotten vor. Das Ziel ist klar: Lieferungen sollen künftig direkt aus der Luft kommen – schnell, effizient und klimaneutral.

Denn im Vergleich zu Lkw und Kleintransportern haben Drohnen entscheidende Vorteile. Sie stoßen kein CO₂ aus, vermeiden Staus und sind unabhängig von der Straßeninfrastruktur. Besonders auf der sogenannten „letzten Meile“, also dem letzten Abschnitt bis zum Empfänger, könnten sie den Lieferverkehr deutlich entlasten. Während ein Lkw pro Tag nur wenige Dutzend Stopps schafft, kann eine Drohne dutzende Zustellungen in derselben Zeit erledigen – ohne Parkplatzsuche und ohne Verkehrslärm.

Lieferdrohnen: USA und China deutlich weiter

International zeigt sich, wie nah die Zukunft bereits ist. In den USA testen Amazon, UPS und Wing schon regelmäßige Zustellungen per Drohne. In China liefert der Essensdienst Meituan Mahlzeiten sogar bis zur Chinesischen Mauer, während Zipline in Afrika Medikamente in entlegene Dörfer bringt.

Europa hinkt noch hinterher, vor allem wegen strenger Vorschriften – doch die neue Advanced-Air-Mobility-Strategie des Bundesverkehrsministeriums könnte das bald ändern.

SKYNOPOLY: Wenn Grundstückseigentümer zur Luftraumgesellschaft werden

Genau hier setzt ein neues Geschäftsmodell an: SKYNOPOLY möchte den privaten Luftraum ökonomisieren – und damit eine ganz neue Einnahmequelle für Eigentümer erschließen.

Das Prinzip: Grundstücksbesitzer verkaufen exklusive Überflugrechte an SKYNOPOLY. Diese werden gebündelt und zu virtuellen Luftstraßen verbunden, die anschließend an Drohnen- und Flugtaxibetreiber vermarktet werden. Der daraus erzielte Erlös wird zwischen SKYNOPOLY und den beteiligten Eigentümern aufgeteilt – ohne eigene Kosten für die Teilnehmer.

Auch Oliver Kahn ist scheinbar von diesem Geschäftsmodell überzeugt, denn der ehemalige Welttorhüter und Ex-Bayern-Boss ist seit 2024 Partner und Kunde von SKYNOPOLY.

Wem gehört der Luftraum rechtlich wirklich?

Nach § 905 BGB reicht das Eigentum an Grund und Boden so weit nach oben, wie ein Einfluss auf die Nutzung möglich ist. Der darüberliegende Luftraum gehört dem Staat und wird im Rahmen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.

Das bedeutet: Eigentümer können nicht einfach jeden Überflug untersagen – sie haben aber Schutzrechte, wenn Drohnen ihre Privatsphäre verletzen oder Aufnahmen machen. SKYNOPOLY bewegt sich daher in einer neuen, bisher kaum genutzten rechtlichen Grauzone. Die Idee, freiwillig Überflugrechte zu verkaufen, ist juristisch zulässig, aber bislang einzigartig.

Was erlaubt das Gesetz beim Überflug von Drohnen?

Der Überflug von Logistikdrohnen über Wohngrundstücke ist laut § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Grundsätzlich braucht es die Zustimmung des Eigentümers – es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm, kann keine Aufnahmen machen oder fliegt in einer Höhe von mindestens 100 Metern zu einem berechtigten Zweck.

In der Praxis heißt das: Da Logistikdrohnen deutlich schwerer sind und meist Kameras an Bord haben, dürfen sie Wohngebiete nur mit Zustimmung der betroffenen Eigentümer überfliegen. Zwar können Landesluftfahrtbehörden in Ausnahmefällen den Betrieb auch ohne Zustimmung genehmigen (§ 21i LuftVO), doch in der Regel bleibt die Zustimmung der Eigentümer Pflicht.

Bei Grundstücken ohne Wohnnutzung besteht dagegen eine Duldungspflicht – Drohnen dürfen sie also grundsätzlich überfliegen, solange keine anderen Verbote greifen. Flugtaxis wiederum werden rechtlich wie bemannte Luftfahrzeuge behandelt und dürfen unabhängig von der Grundstücksart grundsätzlich über alle Flächen fliegen.

Der Himmel als neue Renditequelle

Drohnen werden kommen – ob zur Paket- oder Essenslieferung oder für medizinische Transporte. Mit SKYNOPOLY könnten Grundstückseigentümer bald selbst vom wachsenden Luftverkehr profitieren, statt sich nur über surrende Geräte zu ärgern. Der Luftraum wird damit zur neuen Ressource: Nicht mehr nur der Boden hat Wert – sondern auch der Himmel darüber.

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