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Tiny House: Ist das eine GEG-Lücke?

Autorenbild Kilian Treß
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Immer mehr Tiny House Siedlungen entstehen. Doch ist das wirklich eine nachhaltige Wohnalternative oder nur ein geschickter Trick, um Vorschriften wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu umgehen? Wir klären auf, was wirklich gilt.

Neue Tiny House Siedlungen: Ein Wohnkonzept mit Haken?

 Tiny Houses galten lange als unkonventionelle Einzelprojekte für Minimalisten. Doch mittlerweile entstehen ganze Siedlungen mit den Mini-Häusern. Die Frage, die sich viele stellen: Sind diese Wohnformen wirklich eine Alternative oder eine Grauzone im Baurecht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, wie energieeffizient Neubauten sein müssen. Weil Tiny Houses besonders klein sind, verbrauchen sie zwar weniger Energie, doch die GEG-Vorgaben gelten trotzdem für sie – zumindest unter bestimmten Bedingungen.

GEG und Tiny Houses: Was gilt wirklich?

Viele gehen davon aus, dass Tiny Houses nicht unter das GEG fallen, weil sie weniger Wohnfläche haben. Das ist jedoch nicht korrekt. Grundsätzlich sind sie baurechtlich als vollwertige Gebäude eingestuft, egal ob mit oder ohne Räder. Wer ein Tiny House als dauerhaften Wohnsitz nutzt, muss sich daher an die energetischen Vorgaben halten.

Wann gilt das GEG nicht?

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, in denen das Gesetz nicht greift:

  • Tiny Houses, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden
  • Temporäre oder provisorische Bauten mit einer maximalen Nutzungsdauer von zwei Jahren
  • Mobile Häuser, die explizit zum mehrfachen Auf- und Abbau konzipiert sind

Hier könnte also eine Schlupflücke für Investoren liegen, um Siedlungen mit Tiny Houses zu errichten, die formell als nicht dauerhaft bewohnt gelten – und so den strengen Energieauflagen entgehen.

Hohe Anforderungen: Ein Problem für Tiny Houses?

Wer dauerhaft in einem Tiny House wohnen möchte, muss sich an strenge Dämmvorgaben halten. So dürfen die U-Werte für Wände, Dach und Boden bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Das bedeutet: eine dicke Isolierung, die gerade bei mobilen Modellen schnell zu Platzproblemen und Gewichtsüberschreitungen führt.

Ein Ausweg kann eine Befreiung nach Paragraf 102 GEG sein. Diese kann beantragt werden, wenn:

  • Die Energiesparziele des Gesetzes durch alternative Maßnahmen erreicht werden
  • Die Anforderungen eine unbillige Härte darstellen, etwa wegen des zulässigen Maximalgewichts bei mobilen Häusern

Doch die Entscheidung liegt beim jeweiligen Bauamt – und die Praxis zeigt, dass Befreiungen nicht immer problemlos gewährt werden.

Fazit: Praktisch oder rechtliche Grauzone?

Tiny House Siedlungen sind eine spannende Entwicklung, aber nicht unbedingt eine rechtsfreie Zone. Wer sich für ein solches Wohnkonzept interessiert, sollte genau prüfen, ob das GEG eingehalten werden muss und welche baurechtlichen Hürden bestehen. Denn am Ende entscheidet nicht die Größe des Hauses, sondern die Art der Nutzung darüber, welche Vorschriften gelten.

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