Ratgeber

Straße vor dem Haus wird erneuert: Wann Eigentümer noch zahlen müssen

Autorenbild Kilian Treß
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Neue Fahrbahn, neue Gehwege, moderne Straßenlampen: Wenn vor der Haustür gebaut wird, freuen sich viele Anwohner zunächst über die Aufwertung. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Eigentümer an den Kosten beteiligt werden. Ob das passiert, hängt heute stark vom Bundesland und teilweise sogar von der jeweiligen Kommune ab.

Wenn die Straße vor dem eigenen Haus saniert wird, stellt sich für viele Eigentümer eine überraschende Frage: Muss ich dafür mitbezahlen? Die Antwort lautet: Manchmal ja. Allerdings kommt es darauf an, welche Arbeiten durchgeführt werden und wo sich die Immobilie befindet.

Denn während einige Bundesländer Straßenausbaubeiträge inzwischen abgeschafft haben, sind sie in anderen Regionen weiterhin möglich. Außerdem gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen dem Neubau einer Straße und der Sanierung einer bestehenden Verkehrsfläche.

Erschließungsbeitrag und Straßenausbaubeitrag: Das ist der Unterschied

Nicht jede Rechnung für Straßenbauarbeiten hat denselben Hintergrund. Juristen unterscheiden grundsätzlich zwischen Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen.

Ein Erschließungsbeitrag kann fällig werden, wenn eine Straße erstmals endgültig hergestellt wird. Das betrifft häufig Neubaugebiete, in denen Grundstücke erstmals an das öffentliche Straßennetz angeschlossen werden. Solche Beiträge sind bundesrechtlich geregelt und grundsätzlich in ganz Deutschland möglich.

Anders verhält es sich bei Straßenausbaubeiträgen. Diese betreffen bestehende Straßen, die grundlegend erneuert, erweitert oder verbessert werden. Ob solche Beiträge erhoben werden dürfen, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Nicht jede Baustelle führt automatisch zu einer Rechnung

Wer vor dem Haus eine Baustelle entdeckt, muss nicht sofort einen Kostenbescheid befürchten. Reine Reparaturen und gewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen gelten grundsätzlich als Aufgabe der Kommune.

Anders kann es aussehen, wenn die Arbeiten über die laufende Unterhaltung hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • die vollständige Erneuerung der Fahrbahn
  • der Neubau oder Ausbau von Gehwegen
  • zusätzliche Parkflächen
  • neue Straßenbeleuchtung
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
  • der Ausbau von Radwegen

Erst solche grundlegenden Verbesserungen können unter bestimmten Voraussetzungen beitragspflichtig sein.

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In vielen Bundesländern wurden Straßenausbaubeiträge abgeschafft

In den vergangenen Jahren haben mehrere Bundesländer die umstrittenen Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Hintergrund war die Kritik vieler Eigentümer, die sich durch hohe Einmalzahlungen belastet fühlten.

Zu den Ländern, in denen Straßenausbaubeiträge inzwischen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erhoben werden, gehören unter anderem Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auch Nordrhein-Westfalen hat die Beiträge für neue Maßnahmen abgeschafft. Für ältere Projekte können allerdings weiterhin Regelungen nach früherem Recht gelten.

Wo Eigentümer weiterhin betroffen sein können

Ganz verschwunden sind Straßenausbaubeiträge in Deutschland jedoch nicht. In Sachsen und im Saarland können sie weiterhin erhoben werden. In Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein entscheiden die Kommunen selbst, ob sie entsprechende Beiträge verlangen. Deshalb kann die Situation von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen.

Wer von einer größeren Straßenbaumaßnahme betroffen ist, sollte deshalb nicht nur auf das Bundesland achten, sondern auch die örtlichen Satzungen prüfen oder direkt bei der Kommune nachfragen.

Warum die Kosten schnell mehrere tausend Euro erreichen können

Wie hoch ein möglicher Bescheid ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Art der Straße, der Umfang der Baumaßnahme sowie die Regelungen der jeweiligen Kommune. Auch die Größe und Nutzung des Grundstücks können bei der Berechnung eine Rolle spielen. Deshalb lassen sich die Kosten nicht pauschal beziffern.

In der Praxis reichen die Beträge von einigen Hundert Euro bis hin zu mehreren Tausend Euro. Bei größeren Ausbaumaßnahmen können die Forderungen in Einzelfällen sogar deutlich höher ausfallen.

Zahlungserleichterungen können möglich sein

Wer einen Beitragsbescheid erhält, muss die Summe nicht zwangsläufig sofort aufbringen. Je nach Landesrecht und kommunaler Regelung können Zahlungserleichterungen möglich sein. Dazu zählen beispielsweise Stundungen, Ratenzahlungen oder andere individuelle Lösungen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht automatisch. Betroffene sollten sich deshalb frühzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

Vor der Haustür wird gebaut? Ein Blick auf die Details lohnt sich

Die gute Nachricht für Eigentümer: Nicht jede Straßensanierung führt automatisch zu einer Rechnung. Reine Reparaturen und Unterhaltungsmaßnahmen werden in der Regel von der Kommune finanziert. Geht es jedoch um eine grundlegende Erneuerung oder Verbesserung einer Straße, kann eine Kostenbeteiligung weiterhin möglich sein.

Ob tatsächlich gezahlt werden muss, hängt heute vor allem vom Bundesland, der jeweiligen Kommune und der Art der Baumaßnahme ab. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Pläne vor der eigenen Haustür.

 

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