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Sonnenschirm auf dem Balkon: Was Mieter wirklich dürfen – und wann es Ärger geben kann

Autorenbild Kilian Treß
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Sonnenschirme auf dem Balkon sind grundsätzlich erlaubt. Problematisch wird es aber, wenn gebohrt wird, der Schirm schlecht gesichert ist oder Nachbarn beeinträchtigt werden. Besonders bei Markisen gelten oft strengere Regeln – und Gerichte urteilen nicht immer gleich.

Das sagt das Recht zu Sonnenschirmen auf dem Balkon

  • Mieter dürfen grundsätzlich einen Sonnenschirm auf dem Balkon nutzen, solange dafür nicht in die Fassade oder das Mauerwerk gebohrt wird.
  • Wer dagegen eine Markise fest montieren möchte, braucht meist die Zustimmung des Vermieters.
  • Außerdem müssen Sonnenschirme ausreichend gesichert werden, damit sie bei Wind keine Schäden verursachen.

Sonnenschirm auf dem Balkon meist erlaubt

Im Sommer wird der Balkon schnell zum zweiten Wohnzimmer. Doch sobald die Sonne knallt, stellen viele Mieter einen Sonnenschirm auf oder denken über eine Markise nach. Genau dabei gibt es allerdings einige Regeln, die oft unbekannt sind. Denn nicht alles, was Schatten spendet, ist automatisch erlaubt.

Vor allem dann, wenn gebohrt wird, Nachbarn gestört werden oder der Sonnenschirm plötzlich durch die Luft fliegt, kann es schnell Ärger geben. Gerichte mussten sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit genau solchen Fällen beschäftigen. Die gute Nachricht zuerst: Ein normaler Sonnenschirm ist in den meisten Fällen problemlos erlaubt. Mieter dürfen ihren Balkon grundsätzlich nutzen und dazu gehört auch ein angemessener Sonnenschutz.

Entscheidend ist allerdings, dass keine Schäden am Gebäude entstehen. Wer also einfach einen mobilen Schirmständer nutzt oder den Sonnenschirm am Balkongeländer befestigt, bewegt sich normalerweise im erlaubten Rahmen.

Anders sieht es aus, wenn Löcher in die Hauswand gebohrt werden. Dann greift der Eingriff in die sogenannte Bausubstanz und dafür braucht es meist die Zustimmung des Vermieters.

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Bei Markisen gelten deutlich strengere Regeln

Komplizierter wird es bei fest installierten Markisen. Dafür muss fast immer gebohrt werden und zusätzlich verändert sich dauerhaft das Erscheinungsbild des Hauses. Deshalb dürfen Vermieter eine Markise nicht einfach hinnehmen müssen. Besonders bei modernen Wohnanlagen oder einheitlichen Fassaden lehnen Vermieter solche Umbauten häufig ab.

Gerichte urteilen dabei unterschiedlich. In einem Fall bekam ein Mieter in Berlin Recht, weil ein Sonnenschirm aus Sicht des Gerichts keinen ausreichenden Schutz bot. Die Richter erlaubten die Markise sogar trotz Widerstands des Vermieters. Allerdings nur unter Bedingungen: Der Mieter musste eine Haftpflichtversicherung nachweisen und zusätzlich Geld als Sicherheit für einen möglichen Rückbau hinterlegen.

Andere Gerichte sehen das komplett anders

In Köln entschied ein Gericht dagegen zugunsten des Vermieters. Dort galt die Wohnanlage als besonders modern und architektonisch einheitlich. Eine Markise hätte das Gesamtbild aus Sicht des Gerichts zu stark verändert. Die Richter argumentierten außerdem, dass die Terrasse groß genug gewesen sei, um stattdessen einen Sonnenschirm oder Pavillon aufzustellen. Das zeigt: Einen automatischen Anspruch auf eine Markise gibt es nicht.

Sonnenschirm kann sogar zum Haftungsproblem werden

Viele unterschätzen außerdem die Risiken bei starkem Wind. Gerade günstige oder schlecht befestigte Sonnenschirme können schnell gefährlich werden. Fliegt der Schirm auf den Nachbarbalkon, gegen ein Auto oder verletzt sogar jemanden, haftet in der Regel der Mieter selbst. Deshalb raten Experten dazu, Sonnenschirme beim Verlassen der Wohnung einzuklappen.

Zwar gibt es keine feste Vorschrift, die offene Schirme verbietet. Trotzdem haben Mieter eine sogenannte Obhutspflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass von ihrem Balkon keine Gefahr ausgeht.

Auch die Hausordnung kann Regeln enthalten

Zusätzlich lohnt sich ein Blick in die Hausordnung. Dort kann etwa geregelt sein, wie Sonnenschirme befestigt werden dürfen oder ob bestimmte Größen verboten sind.

Teilweise gibt es sogar Vorgaben, ob ein Schirm innerhalb oder außerhalb des Geländers angebracht werden darf.

Besonders streng sind manche Altstädte oder denkmalgeschützte Bereiche. Dort können sogar Farben vorgeschrieben sein. In Bad Sooden-Allendorf etwa dürfen nur bestimmte helle Farbtöne verwendet werden, damit das historische Stadtbild erhalten bleibt.

Ohne Sicherung kann es teuer werden

Wer seinen Sonnenschirm einfach offen stehen lässt und bei Sturm Schäden verursacht, riskiert nicht nur Streit mit Nachbarn. Im schlimmsten Fall drohen Schadensersatzforderungen oder sogar eine Abmahnung durch den Vermieter.

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt solche Schäden oft. Trotzdem kann es unangenehm werden, wenn der eigene Balkon plötzlich zur Gefahrenquelle wird.

Vor allem bei großen Ampelschirmen sollte deshalb auf ausreichend Gewicht und stabile Befestigungen geachtet werden.

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