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Feuerwerk gehört für viele fest zum Jahreswechsel. Das bunte Spektakel ist allerdings nicht ungefährlich – und rechtlich klar geregelt. Grundsätzlich darf an Silvester auch auf dem eigenen Grundstück Feuerwerk gezündet werden. Allerdings können Städte und Gemeinden Einschränkungen oder Verbote verhängen. Zudem ist entscheidend, zu welcher Kategorie die Feuerwerkskörper gehören. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln.
Feuerwerk zum Jahreswechsel ist grundsätzlich erlaubt – allerdings nur im Rahmen der geltenden Vorschriften und lokalen Regelungen. Foto: iStock.com / gilaxia
Grundsätzlich erlaubt – lokale Verbote möglich
Ob im Garten, auf der Terrasse oder im Hof: Ein bundesweites Verbot für privates Silvesterfeuerwerk gibt es in Deutschland nicht. Dennoch können Kommunen per Allgemeinverfügung oder Verordnung Einschränkungen erlassen – etwa in dicht bebauten Gebieten, Innenstädten oder in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen oder historischen Gebäuden.
Solche Regelungen dienen vor allem dem Brandschutz und der Unfallvermeidung. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor Silvester beim Ordnungsamt oder auf der Website der Stadt informieren.
Feuerwerkskategorien in Deutschland: Das gilt rechtlich
In Deutschland unterscheidet das Sprengstoffrecht vier Feuerwerkskategorien (F1 bis F4). Sie regeln, wer welches Feuerwerk kaufen und verwenden darf – und wo.
- F1: Sehr geringe Gefahr und geringe Lautstärke. Dazu zählen etwa Wunderkerzen oder Knallerbsen. Diese dürfen ganzjährig verkauft werden und sind bereits für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt. Teilweise ist die Nutzung auch in geschlossenen Räumen zulässig.
- F2: Klassisches Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Batterien oder Böller. Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren – und ausschließlich in den letzten Tagen des Jahres. Gezündet werden darf F2-Feuerwerk grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar.
- F3: Feuerwerkskörper mit erhöhter Gefahr und Lautstärke. Sie dürfen nur von Personen mit spezieller Erlaubnis verwendet werden und erfordern deutlich größere Sicherheitsabstände. Für Privatpersonen ohne Genehmigung sind sie tabu.
- F4: Professionelles Feuerwerk. Diese Kategorie ist ausschließlich ausgebildeten Pyrotechnikern vorbehalten.
Balkon ist kein geeigneter Abschussort
Auch wenn Feuerwerk der Kategorie F2 für private Nutzung gedacht ist, gilt: Ein Balkon ist kein sicherer Ort zum Zünden. Die Nähe zu Fassaden, Fenstern, Markisen und Nachbarwohnungen erhöht das Risiko von Bränden und Verletzungen erheblich. Viele Hausordnungen untersagen Feuerwerk auf Balkonen ausdrücklich.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer Feuerwerk trotz lokaler Verbote zündet oder gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen – teils bis zu 1.500 Euro. Bei unsachgemäßem Gebrauch, verbotenen Feuerwerkskörpern oder schweren Verstößen können zudem Strafverfahren drohen.
Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, etwa bei Nachbarn, haftet der Verursacher in vollem Umfang.
Tipps für einen sicheren Jahreswechsel
Wichtig ist, nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und deutscher Gebrauchsanweisung zu kaufen. Auch die Wetterlage sollte berücksichtigt werden: Bei starkem Wind steigt die Brandgefahr erheblich.
Kinder sollten klar über die Risiken aufgeklärt werden. Besonders gefährlich sind Mutproben mit gezündeten Böllern – jedes Jahr kommt es dabei zu schweren Verletzungen.
Zündet ein Feuerwerkskörper nicht, sollte er keinesfalls erneut angezündet werden. Die Gefahr einer unkontrollierten Explosion ist hoch.
Und nicht zuletzt gilt: Wer seine Nachbarn vorab informiert, vermeidet unnötigen Ärger. Zwar zeigen sich Ordnungsbehörden an Silvester oft tolerant – auf Dauer zahlt sich Rücksicht dennoch aus.
Geschrieben am 28.12.2025
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