Energie

Rote Karte für Habecks Heizungsgesetz: Schwarzer Tag für den Klimaschutz?

Autorenbild Kilian Treß
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Das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ist Geschichte. Bundestag und Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und damit zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wieder kassiert. Während Union und SPD von mehr Wahlfreiheit im Heizungskeller sprechen, warnen Umweltverbände vor einem schweren Rückschlag für den Klimaschutz – und kündigen bereits rechtliche Schritte an.

Im Mittelpunkt der Reform steht das Ende der umstrittenen 65-Prozent-Regel. Bislang mussten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe, die 2024 unter dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eingeführt wurde, entfällt.

Nach Ansicht der Bundesregierung war das bisherige Gesetz zu kompliziert und habe viele Eigentümer verunsichert. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setzt stattdessen auf mehr Technologieoffenheit. Ein verpflichtender Austausch funktionierender Heizungen bleibt weiterhin ausgeschlossen.

Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – mit steigenden Auflagen

Mit dem neuen Gesetz können neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Biomasse- und Hybridheizungen künftig auch neue Gas- und Ölheizungen wieder eingebaut werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie schrittweise mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden.

Die sogenannte Bio-Treppe schreibt dafür folgende Mindestanteile vor:

  • ab 2029: mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent

Ab 2045 müssen die Heizungen vollständig mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Das Ziel eines klimaneutralen Deutschlands bis 2045 bleibt damit bestehen.

Zusätzlich wird für bestehende Heizungen ab 2028 eine Grüngasquote eingeführt. Wie diese im Detail ausgestaltet wird, ist bislang allerdings noch nicht vollständig geklärt.

Neu ist außerdem: Vermieter, die künftig auf eine neue Gas- oder Ölheizung setzen, müssen sich an den laufenden Heizkosten beteiligen. Hintergrund sind die erwarteten Mehrkosten durch steigende CO₂-Preise sowie den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe.

Scharfe Kritik von Umweltverbänden

Kaum war das Gesetz beschlossen, folgte heftiger Gegenwind. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte bereits eine Verfassungsbeschwerde an. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert das Gesetz scharf.

Nach Ansicht der Umweltverbände gefährdet die Reform die deutschen Klimaziele im Gebäudesektor. Besonders die bis 2040 lediglich auf 60 Prozent steigende Bio-Treppe sei unzureichend. Zudem sei völlig offen, ob klimafreundliche Gase wie Biomethan oder Wasserstoff künftig überhaupt in ausreichender Menge verfügbar und bezahlbar sein werden.

Auch die Grünen sprechen von einem schweren Rückschritt. Fraktionschefin Katharina Dröge bezeichnete die Reform laut tagesschau.de als „Brandbeschleuniger für die Klimakrise“ und warf der Bundesregierung vor, erneut auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen zu setzen.

Die Bundesregierung weist die Kritik zurück. Sie ist überzeugt, dass die deutschen Klimaziele auch mit einem technologieoffenen Ansatz erreicht werden können. Statt einzelner Heizsysteme vorzuschreiben, solle künftig das tatsächliche Einsparen von CO₂ im Mittelpunkt stehen.

Ob diese Strategie aufgeht oder die Gerichte das Gesetz noch einmal beschäftigen werden, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen. Klar ist bereits jetzt: Kaum ein anderes Gesetz hat den Streit um die Wärmewende in Deutschland so stark geprägt – und wird dies wohl auch künftig tun.

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