Energie

Ratlos im Heizungskeller: Welche Regeln künftig gelten – und warum schon wieder Streit droht

Autorenbild Kilian Treß
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Das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung soll bald Geschichte sein. Die schwarz-rote Bundesregierung plant eine umfassende Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – und will zentrale Vorgaben deutlich lockern. Künftig soll das Regelwerk unter dem Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ laufen. Doch noch bevor die Neuregelung beschlossen ist, wächst der Widerstand – sogar innerhalb der Union.

Im Mittelpunkt der Reform steht die Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel. Bislang gilt: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eingeführt wurde die Vorgabe 2024 unter dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Nach Auffassung der neuen Bundesregierung seien die Regeln zu kompliziert gewesen und hätten viele Eigentümer verunsichert. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wirbt deshalb für mehr „Technologieoffenheit und Flexibilität“ bei der Heizungswahl. Ein verpflichtender Austausch funktionierender Heizungen solle entfallen.

Gas- und Ölheizungen sollen weiter erlaubt bleiben

Künftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridheizungen auch neue Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen – allerdings mit Auflagen. Vorgesehen ist, dass schrittweise klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan beigemischt werden müssen.

Geplant ist eine sogenannte „Bio-Treppe“:

  • ab 2029: mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent

Zusätzlich soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ für bestehende Heizungen eingeführt werden. Die bisherige Regelung, wonach fossile Heizkessel ab 2045 nicht mehr betrieben werden dürfen, soll dagegen entfallen.

Warum das neue Gesetz schon wieder unter Druck steht

Noch bevor der Bundestag über die Reform beraten hat, wachsen die juristischen Zweifel. Laut Berichten sehen Kritiker selbst innerhalb der Union erhebliche verfassungsrechtliche Probleme. Die Klimaunion – ein Zusammenschluss klimaschutzorientierter CDU- und CSU-Mitglieder – hält das Vorhaben laut einem Gutachten offenbar für möglicherweise verfassungswidrig.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Damals hatte das Gericht den Staat verpflichtet, beim Klimaschutz die Interessen künftiger Generationen stärker zu berücksichtigen. Juristen diskutieren nun, ob bereits beschlossene Klimaschutzmaßnahmen überhaupt wieder abgeschwächt werden dürfen.

Kritiker befürchten deshalb, dass die Lockerung der bisherigen Heizungsregeln gegen die Klimaschutzpflichten des Staates verstoßen könnte. Entscheidend dürfte am Ende sein, ob fehlende Emissionseinsparungen im Gebäudesektor an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Ministerium hält Reform für rechtssicher

Das Bundeswirtschaftsministerium weist die Vorwürfe zurück. Die bisherigen Vorgaben seien weder europa- noch verfassungsrechtlich zwingend vorgeschrieben. Die Klimaziele könnten auch mit anderen Instrumenten erreicht werden.

Geplant ist deshalb, die Auswirkungen des neuen Gesetzes bis 2030 zu überprüfen und bei Bedarf nachzusteuern. Auch aus der SPD kommt Unterstützung für die Reform. Das Ziel bleibe klimafreundliches Heizen – der Weg dorthin solle jedoch einfacher und praktikabler werden.

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